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NewsGerichtsurteil: Vertriebsverbot gilt nicht für Preisvergleichsportale
Hersteller dürfen zwar verbieten, dass eines ihrer Produkte bei bestimmten Online-Plattformen wie etwa Amazon angeboten wird. Doch ein Ausschluss aus Preisvergleichsportalen ist nicht möglich, heißt es in einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main.
Markenschutz? Hier geht es wohl eher darum, überteuerte Preise vor dem Kunden zu verschleiern und sie dem Markt aufzudrücken.
Warum wird der Hersteller hier nicht genannt? Im Urteil wird er doch wohl nach zu lesen sein, oder? Oder liest man dort nur von dem Vertriebler des Produkts?
Überall wird der Datenschutz abgebaut / zurückgefahren, nur bei der Verschleierung nicht.
Laut dem Oberlandesgericht Frankfurt dürfen Hersteller von Markenprodukten grundsätzlich ein selektives Vertriebssystem einführen, um die jeweilige Marke zu schützen [...] Bei dem Verbot des Vertriebs über die Internetplattform Amazon überwiege das Interesse des Herstellers an einer qualitativen hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produktqualität der Marke“, heißt es in der Mitteilung des Oberlandesgerichts.
Ich wüsste nicht, was es da zu anonymisieren gibt. Ein Hersteller ist per se anonym. Da müssen keine Namen von Mitarbeitern drinnen stehen, richtig. Wenn VW demnächst vor dem Kadi kommt, dann erfahren wir das auch in aller Breite.
Warum sollte man dagegen klagen, wenn die Produkte gut sind?
Entweder wurde nur Schrott angeboten oder man wollte damit selbst den Kunden übers Ohr hauen.
Ich kaufe fast alles über das Internet und am Häufigsten über Amazon.
Nur noch für Lebensmittel gehe ich selbst in einen Laden.
Vielleicht hat es eher damit zu tun, dass viele Kunden sich bei Amazon über Kundenbewertungen informieren. Wer etwas zu verbergen hat oder schlechte Qualität liefert, hat vor dem System natürlich angst, weil es reicht 3, 4 Käufer zu enttäuschen, um die Bewertung so niedrig zu halten dass kein anderer Kunde mehr dort kauft. Zmal auch Amazon bei Reklamationen hintendran ist.
Bei so einer Firma wie in diesem Fall (mich würde der Name der Firma interessieren) würde ich erstrecht warnen und bei Produkten vorsichtig sein.
Das Urteil finde ich gut und vorallem nachvollziehbar, insbesondere auf den zwischenweg über Amazon (wahrscheinlich dann auch gleichzusetzen mit Ebay).
Klar Kundenbewertung von Tante Ursala Dumpfbacke ... die nen technischen Artikel bewertet aber zu dumm ist den Einschaltknopf zu drücken!
Schau dich doch mal in den Bewertungen bei Amazon um, da müsste man wenn es nach der Dummheit der Bewertungen geht die Hälfte der Kunden einen Vormund bestellen zu ihrem eigenen Selbstschutz!
Als Hersteller einer Ware bestimme immer noch ich über den Vertrieb und wenn ich amazon nicht wünsche ( meiner Meinung nach dumm, aber das tut nix zur Sache ) ist das nunmal meine Entscheidung!
Anders sieht das mit der Preissuche aus und genau da hat ja das Gericht eingegriffen!
Der Text ist m.E. etwas unglücklich gewählt und die Klientel hier denkt vor allem an Ihre Produkte.
In gewissen Marktsegmenten, wählen Premiumhersteller bewusst den Vertriebsweg für ihre hochpreisigen und qualitativen Erzeugnisse nur über den Fachhändler oder dreistufig über den Großhandel.
Durch die Fachhändler (und damit meine ich nicht so etwas wie Saturn) bekommen die Kunden den nötigen Support und eine hochqualifizierte Beratung. Dies hat natürlich seine Kosten die der Kunde nicht sehen will. Wenn dann jeder Kunde den billigsten Internetpreis für das Produkt haben möchte (den natürlich der Fachhändler nicht mach kann), wird der Händler das Produkt aus seinem Sortiment nehmen um sich diese Streitereien und Kunden die sich abgezockt fühlen zu sparen.
Andererseits spart sich der Hersteller natürlich auch viel technischen und allgemeinen Kundenservice, da der Fachhändler weis wovon er spricht und tausende "dummer" Anfragen der Kunden vom Hersteller fernhält.
Wie auch schon im Urteil hervorgehoben wurde, sinkt oder steigt das Ansehen eines Produktes/ Hersteller in welcher Form es dargeboten wird.
Der Markt für z.B. Dornbracht, Gaggenau, div Schmuckhersteller würde z.B. völlig zusammenbrechen wenn die Produkte als Sonderposten im Aldi stehen würden.
Dies jetzt mal nur kurz angerissen.
Warum sollte ein Hersteller nicht entscheiden dürfen an wem er unter welchen Bedingungen verkauft.
Die Händler sind auch Kunden von dem Hersteller und diese muss er an der Stange halten.
Ebenso hat der Kunde das Recht ein Produkt zu kaufen oder liegen zu lassen.
Naja der Hersteller bietet auch Rucksäcke mit Airbags an (sollte ein Schutz vor Lawinenverschüttung sein).
Gibt sicher genug Leute auf der Welt die mit sowas irgendwas blödes anstellen weil sie einfach dämlich sind. Wäre so als würde man sich einfach irgendwo im Internet ohne Probleme Schusswaffen legal kaufen können.
Ich sag nur Amis -> RedBull verleiht flügel.
Somit kann man jeden Hersteller verstehn, wenn er seine Produkte nur von geschultem Personal verkauft haben will.
Man muss das auch mal aus der sicht sehn und nicht gleich alles und jeden anprangern.
Ich arbeite selber in einem Produktionsbetrieb für Nutzfahrzeuge.
Wenn ein Gerät für den amerikanischen Markt gebaut wird, werden 1. eigene Warn und Hinweisschilder (nicht wegen der Sprache!) angebracht und 2. in etwa doppelt so viele als wäre die Maschine für ein anderes Land bestimmt.
Wenn sich irgendwer *hust*ein Ami zum Beispiel*hust* mit so einem Rucksackairbag verletzt könnt ihr euch ja vorstellen was wieder kommt.
Sorry, dann koennen die das doch immer noch auf die entsprechenden Produkte eingrenzen. Und ich kann mir auch online Kreissaegen, Kettensaegen und Messersets kaufen, da kann ich mich sicherlich fast noch besser mit umbringen als mit nem Airbag-Rucksack...
Die von dir genannten Rucksaecke sind sicherlich eher ein Nischenprodukt im Vergleich zu den vielen vielen normalen Modellen fuer Schule, Wandern usw.
Dem Hersteller gehts einfach darum, sein Produkt als "Premium" Produkt darzustellen, dass man eben nicht mal eben bei Amazon kaufen kann sondern nur im Fachhandel findet. Da der gemeine Kunde denkt "oh Fachhandel, die haben ja nur das richtig gute Zeug" haelt er eben auch die Qualitaet im Fachhandel fuer hoeher. Das machen ja wie oben gesagt auch viele Hersteller von Schmuck, Uhren usw. nicht anders.
...würde z.B. völlig zusammenbrechen wenn die Produkte als Sonderposten im Aldi stehen würden...
Dies jetzt mal nur kurz angerissen.
Warum sollte ein Hersteller nicht entscheiden dürfen an wem er unter welchen Bedingungen verkauft.
...
Offenbar willst du mitteilen, daß es sich bei dem Thema um eine Produkteinstellung von Mode-, Schmuckartikel o.ä. handelt, welches Aldi jetzt bei Amazon einstellen wollte?
Oder was wolltest du damit aussagen?
Mir persönlich gefallen die Aussagen der vorletzten 3 Beiträge, also von GAMEOR, frank00000 und Himbeerdone überhaupt nicht
und ich kann und will solche Ansichten nicht im geringsten verstehen und bin diesbezüglich antagonistischer Meinung!
Offenbar seid ihr in 1.-Linie keine Verbraucher!
Gott sei Dank, gibt es schließlich noch Gesetzte zum Schutze der Verbrauer, obwohl diese teils ungenügend und auch sehr mangelhaft sind, dies "Dank"der Lobby geschuldet!
@Himbeerdone: Damit hat das leider nichts damit zu tun. Firmen wie Deuter schreiben jeden in Händler vor wie viel der Rucksack kosten muss (in Deutschland Verboten!). Wer sich nicht daran hält wird nicht mehr beliefert. Ich werde diese und einige andere Marken auf jeden Fall nicht mehr kaufen!
Wer sich etwas darüber informiert wird schockiert sein wie solche Firmen mit Kunden und Händler umgehen.