News Gerichtsurteil: Vertriebsverbot gilt nicht für Preisvergleichsportale

homerpower schrieb:
@Himbeerdone: Damit hat das leider nichts damit zu tun. Firmen wie Deuter schreiben jeden in Händler vor wie viel der Rucksack kosten muss (in Deutschland Verboten!). Wer sich nicht daran hält wird nicht mehr beliefert. Ich werde diese und einige andere Marken auf jeden Fall nicht mehr kaufen!

Wer sich etwas darüber informiert wird schockiert sein wie solche Firmen mit Kunden und Händler umgehen.

Korrekt, kann mich da nur anschließen. Fehlt eigentlich nur noch das antiquierte Buchpreisbindungs-Modell irgendwann mal abzuschaffen!

Edit:

im Vorinstanz-Urteil steht folgendes:

Die Beklagte, ein 1898 gegründetes deutsches Traditionsunternehmen, stellt Rucksäcke her, die mit besonderen Ausstattungsmerkmalen für sportliche Aktivitäten in der freien Natur versehen sind, insbesondere zum Radfahren, Wandern, Trekking, Klettern und für Hochtouren (sogenannte Funktionsrucksäcke). Sie bezeichnet sich gemäß Anlage K 11 (Bl. 77 d.A.) selbst als europäische Marktführerin im Bereich Funktionsrucksäcke. Die Beklagte ist anerkannter Innovationsbetreiber bei der Entwicklung von Funktionsrucksäcken. Sie bietet mehrere hundert Rucksack-Modelle in unterschiedlichen Gestaltungsformen, Größen und technischen Ausstattungen für unterschiedliche Anwendungsbereiche an. Insoweit wird auf den beklagtenseits vorgelegten Katalog „Products 2014“ gemäß Anlage B 7 hingewiesen. Ein Mitarbeiter der Beklagten, Herr W, hatte im März 2012 erklärt, dass die Beklagte „bei Rucksäcken weltweiter Marktführer“ sei und „in Deutschland einen Marktanteil von 45 %“ habe. Insoweit wird auf die Anlage K 40 (Bl. 364 f. d.A.) Bezug genommen.

(http://www.telemedicus.info/urteile...Vorbehalt-fuer-Online-Preissuchmaschinen.html)
 
Zuletzt bearbeitet:
so, da müsse mer mal den Pulverdampf ein bissel wegwischen.

1) durch den Text des Vorinstanzen Urteils steht fest, dass es sich um die Deuter Sport GmbH handelt.

2) als Bergsteiger kenne ich Deuter gut und habe den Artikeltext darauf nochmal ungläubig gelesen...

Wieso ungläubig?
Weil man bei Amazon seit eh und je Deuter Rucksäcke auch bei diversen Amazon shop Betreibern kaufen kann - zumindest so lange ich denken kann und selber meine Deuter Rucksäcke über die Amazon-Seite kaufe:

hier die allgemeine Suche "Deuter Rucksack":
http://www.amazon.de/s/ref=nb_sb_no...arch-alias=aps&field-keywords=deuter+rucksack

hier ein paar Outdoorshops, die auf Amazon Deuter verticken:
http://www.amazon.de/gp/offer-listi...sr=8-4&keywords=deuter+rucksack&condition=new

So, und jetzt ein paar Fragen:

Hä??? Deuter verbietet einem bestimmten Händler etwas, was andere schon seit Jahren machen?

Hab ich was verpasst? Was ist der springende und entscheidende Punkt auf den der Artikel und das Urteil raus wollen?
 
@engineer123: Ich gehe mal davon aus Online Händler lassen sich nicht so leicht unterdrücken wie Händler aus dem Einzelhandel, also wollen sie diese komplett ausschließen.
 
Starnose schrieb:
Urteile werden weit überwiegend anonymisiert. Und das nicht zur Verschleierung, sondern aus datenschutzrechtlichen Gründen.

In der heutigen Zeit?

:D

Lächerlich - alles nur verschleiern, Preise nach oben drücken...
 
Zuletzt bearbeitet:
homerpower schrieb:
@Himbeerdone: Damit hat das leider nichts damit zu tun. Firmen wie Deuter schreiben jeden in Händler vor wie viel der Rucksack kosten muss (in Deutschland Verboten!). Wer sich nicht daran hält wird nicht mehr beliefert. Ich werde diese und einige andere Marken auf jeden Fall nicht mehr kaufen!

Wer sich etwas darüber informiert wird schockiert sein wie solche Firmen mit Kunden und Händler umgehen.
http://www.deuter.com/DE/de/verantw...abzocke-in-deutschland-26546-846.html?details

Mal eine Gegendarstellung von Deuter bezogen auf einen WISO Test, auf den du dich vermutlich auch beziehst?

Ansonsten kann man Deutet Rucksäcke überall kaufen, auch ohne "tolle Fachberatung".
Bzgl Deuter kann man nur sagen das Preise und Qualität einfach stimmen. Wenn ich da so an Firmen wie Eastpak denke, mit 50 Jahren Garantie und nach 1,5 Jahren hat man einen fetzen Nylonschnüre ...
 
@Conceptions: Bin mir nicht mehr sicher, ich glaube das wurde danach auch öfters gebracht.

Zur Stellungnahme: gelesen und gelacht.
Hier beziehen sie sich darauf das Online Händler niedrigere Preise haben >>>>> Und das wollen sie ja verbieten :freak:

Edit: Ich will ja jetzt nichts zur Qualität sagen, aber solche Firmen haben einfach unglaubliche Margen und wollen immer mehr und versuchen das eben auch durchzusetzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem ja nicht jeder der auf Amazon angeboten Artikel von Amazon selbst kommt sondern auch über andere Händler.
Ist es natürlich ein recht von dem Hersteller / Marke zu entscheiden wo seine Produkte verkauft werden (im Applestore kann man ja auch kein Samsung kaufen ;) ).
Aber dem potentiellen Kunden die Möglichkeit zu nehmen die Preise zu Vergleichen geht absolut garnicht.
 
Corros1on schrieb:
Aber dem potentiellen Kunden die Möglichkeit zu nehmen die Preise zu Vergleichen geht absolut garnicht.

Es geht, das siehst du doch...^^
Ich boykottiere sowas nur noch (wo es geht).

Zudem: Reine Preissuchmaschinen dienen nur dazu, damit man einfacher günstige Preise findet.
Wenn das als illegal abgetan wird, ist das Urteil nicht wert.
Verstößt gegen Kartell und Wettbewerb...
 
wahlmeister schrieb:
Die Firma sollte hier öffentlich an den Pranger. Wer gegen Amazon hetzt hat das nicht anders verdient.

Weil Amazon natürlich das absolut Gute darstellt. :lol: Aber schon komisch, dass eine Firma auf die Idee kommt, Preisvergleiche zu untersagen. Na ja, Versuch macht klug.

Es geht, das siehst du doch...

Nee, geht nicht...

In der Begründung heißt es: Der Einfluss der Suchmaschinen auf das Markenimage ist nicht so relevant, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Out_of_CTRL schrieb:
Nee, geht nicht...

Wieso? Im Sinne von Firmen/Wirtschaft geht alles...
und es wird noch mehr... (siehe Leiharbeit und Co.).

Solange die Menschen die "Praktiken" mitmachen, wird es auch gehen. ;)
 
homerpower schrieb:
@engineer123: Ich gehe mal davon aus Online Händler lassen sich nicht so leicht unterdrücken wie Händler aus dem Einzelhandel, also wollen sie diese komplett ausschließen.

moin, dann handelt es sich demnach beim Händler um einen, der ein Ladengeschäft betreibt und auf Amazon zusätzlich verkaufen will.
hmmm, in Bezug auf Amazon ist diese "Unterscheidung" immer noch ein ziemlicher Blödsinn - weil man auf dem Marketplace ja nicht sieht wer Online-Händler oder Laden-Händler ist. Der "Preiskampf" ergibt sich also so oder so.

Da müsste Deuter schon grundsätzlich allen Händlern - online und Laden - verbieten auf Amazon zu verkaufen.

Ich vermute, dass Deuter in diesem Rechtsstreit nur einen "Hebel" hat, weil sie das Ladengeschäft direkt beliefern oder irgendwelche Werbemittel von Deuter im Geschäft rumstehen.
 
Starnose schrieb:
Urteile werden weit überwiegend anonymisiert. Und das nicht zur Verschleierung, sondern aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Das Urteil selbst ist natürlich nicht geschwärzt. Wie auch, der Gerichtsvollzieher muss ja wissen, bei wem er klingelt.

Die veröffentlichte Version ist de-personalisiert, da es für die Überprüfung durch die Öffentlichkeit irrelevant ist, wer Kläger oder Beklagter war, nur auf den Tenor + Gründe kommt es an. Selbiges gilt für die weitere Verwendung des Urteils, beispielsweise zu Lehrzwecken oder der Verwendung in gleich gelagerten Fällen. Auch hier ist irrelevant, wer man Kläger/Beklagte(r) war.
 
Das Urteil geht in Ordnung. Auch ist es richtig, das der Hersteller bzw. der Händler nicht benannt wird. Wo sollen wir denn hinkommen, wenn sich keiner mehr traut sein Recht zu erstreiten nur weil Hinz und Kunz jeden Mist wissen müssen. Es ist doch sowas von egal, welcher Händler und welche Marke hier prozessiert haben. Das Urteil ist wichtig!
 
Folgenden Quote hab ich nur stellvertretend für alle ähnlichen Kritiken hergenommen:
homerpower schrieb:
Edit: Ich will ja jetzt nichts zur Qualität sagen, aber solche Firmen haben einfach unglaubliche Margen und wollen immer mehr und versuchen das eben auch durchzusetzen.
Ja und? Alles genau richtig für eine freie Welt. Der Hersteller hat die Freiheit, zu verlangen was er will und der Kunde hat die Freiheit, soviel zu zahlen, wie es ihm wert ist, bzw. er eben will. Hohe Preise entstehen nie und nimmer durch 'Verschleierung', oder weil irgendein Hersteller etwas 'durchsetzt' (außer im Fall von Monopolen). Wenn der Kunde ZU teure Artikel einfach links liegen lässt, kann der Hersteller tun was er will, er wird nichts verkaufen - so einfach ist das.

Also bitte: 'zu' hohe Preise sind ausschließlich der Kundschaft geschuldet, die zwar motzt, aber trotzdem kauft :-).
 
Starnose schrieb:
Urteile werden weit überwiegend anonymisiert. Und das nicht zur Verschleierung, sondern aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Das ist Käse, das BDSG, sprich Datenschutzgesetz gilt nur für natürliche Personen, nicht Firmen. Die Firma hätte man theoretisch nennen können.

aber
badfallenangel schrieb:
Das Urteil selbst ist natürlich nicht geschwärzt. Wie auch, der Gerichtsvollzieher muss ja wissen, bei wem er klingelt.

Die veröffentlichte Version ist de-personalisiert, da es für die Überprüfung durch die Öffentlichkeit irrelevant ist, wer Kläger oder Beklagter war, nur auf den Tenor + Gründe kommt es an. Selbiges gilt für die weitere Verwendung des Urteils, beispielsweise zu Lehrzwecken oder der Verwendung in gleich gelagerten Fällen. Auch hier ist irrelevant, wer man Kläger/Beklagte(r) war.
ist halt der wesentliche Punkt hier.
 
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