Gewährleistung bei Handy - 5x umgetauscht und trotzdem nicht gewilligt. Händler verwe

BuzzAMK

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Hallo, folgendes.
Ich habe mir im November 2017 ein Handy gekauft, mit dem ich eigentlich fast nur Probleme habe. Um es genau zu sagen musste ich es 5x umtauschen. Jedenfalls habe ich heute mit dem Händler telefoniert und er meinte ich solle mich an den Hersteller wenden, da ich das Gerät in der Zeit immer über den Hersteller hab tauschen lassen.
Die Sache ist nur: Ich will das nicht umgetauscht haben, sondern möchte von meinem Gewährleistungsanspruch Gebrauch machen und meinen Vertrag widerrufen (ist weniger als 6 Monate alt).
Als ich dem Dame am Telefon das so erklärt habe meinte ich solle warten, und nach einiger Zeit kam die wieder und meinte dies kann so sein, die muss nur den Lieferanten fragen ob er das Gesetz zurücknimmt wegen Gutschrift.
Ich frage mich da nur: was habe ich mit dem
Lieferanten zu tun?
Soll ich Montag einfach die ganzen Belege samt Widerrufserklärung per Mail schicken?
 
Ich weiss zwar nicht, wie es ist, wenn man es direkt über den Hersteller austauscht, aber bei 3 Versuchen aufgrund des selben Fehlers, bekommst Du Dein Geld zurück.
Also lass Dich nicht auf die Gutschrift ein.
 
die Widerrufsfrist beträgt in der regel 2 Wochen, wir haben April 2018....
Vergiss das Wort Widerruf. Der Zug ist abgefahren!

Der Händler (HÄNDLER!) darf zweimal versuchen den Mangel zu beseitigen, erst dann kann man überhaupt daran denken wegen Mängeln vom Kaufvertrag zurück zu treten. Bisher hat der Händler 0x Versucht den Mangel zu beseitigen, also kannst du auch nicht aufgrund von Mängeln vom Kaufvertrag zurücktreten.

Dass du das Gerät bereits 5x zum Hersteller geschickt hast, kann dem Händler relativ egal sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
@florian. Ich meinte damit Widerruf vom Kaufvertrag wegen Gewährleistung. Auf der Seite vom Händler steht aber selber man soll sich beim Hersteller, statt beim Händler wenden. Zumal die mir im Markt gesagt haben ich solle das selber über den Hersteller klären da es schneller geht.
 
Wieso sollte es so einen Unsinn nicht geben? Was ist mit § 437 Nr. 2 BGB? Ist das auch Unsinn? Das Gerät hatte mehrere Fehler. 3x Lautsprecherdefekt und einige Male Fremdkörper unter der zwischen Kameralinse und Glas. Und das sollte bei einem
IP67 Gerät definitiv nicht der Fall sein
 
Weil ein Widerruf keine Rücktritt vom Kaufvertrag ist.

Außerdem hängst du eben noch bei Nr. 1.

Eine Frage hast du nicht beantwortet: Was wurde vom Hersteller gemacht?
Ergänzung ()

Du lernst es aber auch wirklich nicht, oder?

https://www.computerbase.de/forum/t...3-mal-in-reparatur-ruecktritt-vom-kv.1733545/

Anderes Gerät, gleiches Thema.

Und wieso schreibst du hier von November, wenn du dir im Februar erst dieses Gerät gekauft hast?

https://www.computerbase.de/forum/t...orenes-iphone-x-s8-mimix2-op5t-xzpre.1745065/

Fragen über Fragen.
 
Inwiefern? Das Gerät wurde 5x gerauscht.

Ich habe das von der Versicherung erstattet bekommen, zählt das dann trotzdem als neu?
Und mit dem Fernseher hat alles geklappt, der Händler hat das Gerät anstandslos zurückgenommen. Der meinte das ist egal ob ich es direkt über den Hersteller oder dem Händler mache, da der Händler nichts anderes macht als das beim Hersteller bzw. deren Werkstatt einzuschicken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also muss ich dem Verkäufer trotzdem die Chance geben, obwohl er mir das bestätigt hat? Aber auch wenn das als Neugerät zählt: ich habe das am 19. Februar, sowie 14. März schon umgetauscht. Dann wäre jetzt das 3. mal
 
-Gewährleistung = zwei Jahre gesetzlich geregelt, nach nem Jahr mit Beweislastumkehr =läuft über den Händler

Garantie = freiwillig und jeder kann seine Garantiebedingungen festlegen = Läuft über den Hersteller.

du hast dich halt immer an den Hersteller gewand, also immer nur die Garantie des Herstellers genutzt und nie die Gewährleistung, daher kannst du auch nicht vom Kaufvertrag zurück treten
 
Zuletzt bearbeitet:
Schreibe mal auf:

1) Kaufdatum
2) Reparaturdatum 1 + An wen du das Gerät übergeben hast (Händler/Hersteller) + Defekt
3) Reparaturdatum 2 + An wen du das Gerät übergeben hast (Händler/Hersteller) + Defekt
4) Reparaturdatum 3 + An wen du das Gerät übergeben hast (Händler/Hersteller) + Defekt
5) Reparaturdatum 4 + An wen du das Gerät übergeben hast (Händler/Hersteller) + Defekt
6) Reparaturdatum 5 + An wen du das Gerät übergeben hast (Händler/Hersteller) + Defekt

Was ist dein Ziel? Dein Geld zurück?

Um welchen Händler geht es?
 
Ne andere Frage wäre noch, ob überhaupt noch ein Anspruch gegen den Händler besteht.
Die fehlerhaften Geräte kamen ja nun gleich vom Hersteller.
 
So oft kann man doch kein Pech mit den Geräten haben...
 
Sehe es ähnlich wie U-L-T-R-A, du bist gar nicht mehr im Besitz des Gerätes, welches der Verkäufer dir verkauft hat, da du es über den Hersteller hast tauschen lassen. Daher hast du meiner Ansicht nach auch keinen Anspruch gegenüber dem Verkäufer mehr.
 
@Idon,

1.) 03.11.2017
2.) 14.11.2017 - Erst Händler, dieser verweist mich an Hersteller - Lautsprecher knacken
3. 16.11.2017 - Hersteller - Fremdkörper (Haar unter der Front Camera)
4. 12.12.2017 - Hersteller - Lautsprecher knacken
5. 20.01.2018 - Hersteller - Fremdkörper unter der Kamera (hinten, untere Kamera)
6. 15.03.2018 - Hersteller - Seitentaste hat geklemmt, Siri hat sich selber getriggert.

Es geht um einen relativ großen deutschen Onlinehändler.
Mein Ziel ist einfach nur ein Gerät welches gut funktioniert. Mir ist das relativ wurscht ob das ein iPhone X, 8(+) oder eines ausm Androidlager ist.

@U-L-T-R-A, ist das bei Apple nicht egal? Da Apple eigentlich immer austauscht bei so was
 
Ich frage mich wieso der Händler jetzt da was machen sollte?
Es ist ja im Prinzip nicht das Ursprungshandy was er vom Händler bekam.
Und jetzt die nächste Frage:
Hat Apple kein Bock mehr, das Handy zu tauschen?
Lass es tauschen bis du ein funktionierendes Handy hast
 
JaredFogle schrieb:
1.) 03.11.2017
2.) 14.11.2017 - Erst Händler, dieser verweist mich an Hersteller - Lautsprecher knacken
3. 16.11.2017 - Hersteller - Fremdkörper (Haar unter der Front Camera)
4. 12.12.2017 - Hersteller - Lautsprecher knacken
5. 20.01.2018 - Hersteller - Fremdkörper unter der Kamera (hinten, untere Kamera)

Kann nicht sein! Dieses Gerät hast du doch verloren!
 
Ja, habe von der Versicherung dann ein Ersatz erhalten. Zählt das dann als neues?
 
Gegenüber des Händlers: ja. Das Gerät, das dir dein Händler verkauft hat, ist ja nicht mehr in einem Besitz. Du hast zwar ein neues Gerät bekommen, aber nicht von dem ursprünglichen Händler. Also hast du diesem gegenüber keine Ansprüche mehr. Ich persönlich finde das auch nur logisch.

Da kannst du nur solange über den Hersteller tauschen lassen, bist du ein einwandfreies Gerät bekommst.
 
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