Tag,
folgendes Problem.
Habe vor knapp 10 Monaten einen gebrauchten Laptop bei einem Händler gekauft.
Nun ist der Bildschirm wohl hinüber, will da auch erstmal nicht selber dran rumfummeln, da es an sich ja sowas wie eine gesetzliche Gewährleistung gibt.
In den AGB's steht folgendes :
"Bei gebrauchter Ware können wir lediglich gegenüber Verbrauchern und nur innerhalb eines Jahres nach übergabe der Ware kostenfreie Gewährleistung übernehmen."
Habe den Sachverhalt natürlich auch an das Unternehmen geschrieben,
folgende Antwort kam zurück.
"
Würde gerne wissen, gilt da wirklich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten?
Ist ja praktisch nicht nachzuweisen, ob der Defekt schon seit der Lieferung Bestand etc...
Will nicht einfach so zum RA rennen und mir Rat einholen, daher wollte ich hier mal nachfragen.
Vielen Dank .-)
Hiernochmal der Link vom BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html:
folgendes Problem.
Habe vor knapp 10 Monaten einen gebrauchten Laptop bei einem Händler gekauft.
Nun ist der Bildschirm wohl hinüber, will da auch erstmal nicht selber dran rumfummeln, da es an sich ja sowas wie eine gesetzliche Gewährleistung gibt.
In den AGB's steht folgendes :
"Bei gebrauchter Ware können wir lediglich gegenüber Verbrauchern und nur innerhalb eines Jahres nach übergabe der Ware kostenfreie Gewährleistung übernehmen."
Habe den Sachverhalt natürlich auch an das Unternehmen geschrieben,
folgende Antwort kam zurück.
"
vielen Dank für Ihre E-mail.
Wir können den Defekt an Ihrem Notebokk nicht im Rahmen der Gewährleistung beheben, da Sie mehr als 6 Monate ohne weiteres mit dem Notebook arbeiten konnten und rechtlich nach 6 Monaten eine Beweislastumkehr eintritt. Somit war der Sachmangel an dem Notebook bei der Übernahme durch Sie nicht vorhanden, welches eine Reparatur im Rahmen der Gewährleistung voraussetzt.
Wir haben keine Ersatzteile, die wir für eine Reparatur an diesem Notebook benötigen würden, sodass wir Ihnen auch eine kostenpflichtige Reparatur nicht anbieten können.
Mit freundlichen Grüßen
Würde gerne wissen, gilt da wirklich die Beweislastumkehr nach 6 Monaten?
Ist ja praktisch nicht nachzuweisen, ob der Defekt schon seit der Lieferung Bestand etc...
Will nicht einfach so zum RA rennen und mir Rat einholen, daher wollte ich hier mal nachfragen.
Vielen Dank .-)
Hiernochmal der Link vom BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html:
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