Gewährleistung - Garantie - Frage!

Übersoldier75

Lieutenant
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März 2008
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Hallo, hätt da mal ne Frage, auch wenn ihr es mir nicht 100% sagen könnt, könntet ihr vielleicht eure Erfahrungen mit einfliessen lassen.

Und zwar hatte ich ein Gehäuse (Big-Tower) für über 100€ gekauft, dass grössere Mängel aufwies, welches ich zurück geschickt habe und auch ein "Austauschmodell" (Neues Gehäuse) bekommen habe. Marke und Modell möchte ich erstmal nicht nennen.

Jetzt mein Problem: Das "Austauschmodell" weisst so ziemlich die selben "Macken" auf + ein paar Neue. Auf jeden Fall werde ich das auch zurück schicken. So wie es aussieht, scheint das aber kein "Montagsmodell" zu sein, sondern irgendwie eine ganze Serie.

Um jetzt danach nicht wieder ein "Schrott-Case" zu bekommen, würde ich gerne den "Händler" fragen, ob ich mir ein anderes dafür aussuchen könnte, also andere Marke. Geht das denn? Oder geht das nur auf Kulanz des Händlers? Weiss nicht ob ich den Händler hier nennen darf?
 
Diese Scheinheiligkeit und Geheimnistuerei....
Was sollen das für "Mängel" sein?
Wenn z.B das Spaltmaß auf der einen Seite 0,01mm abweichung hat, fällt das unter Fertigungstoleranz.

Selbstverschuldete Schäden am Produkt, fallen nicht unter Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ohne genaues zu wissen würde ich tippen das es eher Kulanz ist. Aber auch der Händler möchte nicht 10 Gehäuse an dich schicken also frag ihn einfach.
 
Übersoldier75 schrieb:
Weiss nicht ob ich den Händler hier nennen darf?

Der Händler spielt doch erst einmal keine Rolle. Nenne lieber das genaue Produkt und die von dir festgestellten Mängel. Dann können wir dir sagen, ob es unter Gewährleistung, Garantie oder Pingeligkeit fällt.
 
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Zaptek schrieb:
Was sollen das für "Mängel" sein?
Wenn z.B das Spaltmaß auf der einen Seite 0,01mm abweichung hat, fällt das unter Fertigungstoleranz.

Ich bin nicht jemand der hier gleich mit "Wasserwaage" und "Schiebleere" misst.
Aber wenn sich nicht mal die "Erweiterungskarten" installieren lassen, ist das für mich ein Umtausch-Grund.

Und Nein, selbst verschuldet habe ich hier gar nix, was sollen diese Unterstellungen?
Ich will hier kein Hersteller bzw. Händler schlecht reden, deswegen die "Geheimnistuerei" um es mal mit deinen Worten dar zustellen.
 
Bei so allgemeinen Fragen einfach mal die Gesetztestexte studieren:
BGB §434 und BGB §437
 
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Wenn es sich hierbei um ein unvollständiges Produkt im Sinne von fehlendem inkludierten Zubehör handelt oder aber Kratzer auf dem Lack oder sonstige Beschädigungen aufweißt, kannst du den Tower natürlich wieder zurück schicken. Der Händler wird es ein weiteres mal umtauschen - wenn der Mangel auf den Hersteller, Logistik oder Händler zurückzuführen ist.

An deiner Stelle würde ich Kontakt zum Händler aufnehmen und ihm deine Bedenken schildern.

Wenn du weiterhin diesen Tower haben willst, könntest du den Händler bitten, die Prüfung schon vor Ort zu machen. Oder du fragst ihn direkt ob du dir einen anderen Tower aussuchen kannst.

In beiden Fällen sollte die Antwort bei einem guten, kundenorientierten Händler für dich positiv ausfallen.
 
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