GEZ: Fernseher abmelden, nur Radio + PC. Gebühren, Erfahrungen?

Ein PC wird nicht automatisch wie ein Fernseher gerechnet.

  • ein PC ohne Internet und ohne TV-Karte braucht gar nicht angemeldet werden
  • ein PC mit Internet und ohne TV-Karte ist ein neuartiges Rundfunkgerät (5,76 €)
  • ein PC mit TV-Karte wird wie ein Fernseher behandelt (17,98 €)
 
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^^ verschone uns mit deinen un-Wahrheiten Aussagen ,
mach dich erst mal Fachkundig und verbreite hier keine un-Wahrheiten
du hast weder ein Fax Gerät noch an einem Schriftwechsel-teil genommen,
wo du nachweisen müßtest das es beim Empfänger Eingegangen ist.
ich habe das mehrfach hinter mir und weiß wo von ich rede ,
sehr viel Behörden Sachen und auch Anträge .
(du kannst dich gerne auch mal bei der Bußgeldstelle in Flensburg erkundigen,
Flensburg ist eine Behörde zum Eintreiben von Bußgeldern u.a. ist die GEZ genau so eine Behörde und an die gleichen Richtlinien und Gesetztes Vorgaben gebunden .

Mr. Snoot schrieb:
Ein PC wird nicht automatisch wie ein Fernseher gerechnet.

  • ein PC ohne Internet und ohne TV-Karte braucht gar nicht angemeldet werden
  • ein PC mit Internet und ohne TV-Karte ist ein neuartiges Rundfunkgerät (5,76 €)
  • ein PC mit TV-Karte wird wie ein Fernseher behandelt (17,98 €)

ich meine das nach dem letzten Aktuellen Urteil Grundsatzurteil?
( Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ), das nun auch so ist
die anderen Urteile aufgehoben sind wenn das höhste Gericht anderes entscheidet

Die GEZ kann nicht pauschal auf Computer eine Gebühr erheben. Die Gebühr wird nur fällig, wenn mit dem Computer Fernsehen und Radio genutzt wird.

Quelle und
hier noch ein Link
 
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am3000 schrieb:
ich hatte z.b. meine Krankenkasse per Fax gekündigt,
wenn die GEZ auf per Fax Kündigung nicht reagiert reicht man per Gericht eine Feststellungsklage ein wie ich bereits sagte, bei sehr wichtigen Sachen das Fax immer halb von 3 Tagen 2 x verschicken und am besten im Beisein eines Zeugen ,
dann kannst du sehr gut Gerichtlich beweisen dass die Kündigung eingegangen ist,

Dennoch benötigt man von der GEZ eine Abmeldebestätigung. Verweigert die GEZ die Abmeldebestätigung, reicht man keine Feststellungsklage ein sondern eine Untätigkeitsklage.

Sollte nach dem Fax dennoch ein Gebührenbescheid bei dir eingehen, solltest Du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, ansonsten kommen schnell Mahnkosten auf Dich zu.

Und hier noch der rechtliche Hintergrund zu den Aussagen von am3000
http://www.123recht.net/Zur-Beweiskraft-eines-OK-Vermerkes-im-Fax-Sendebericht-__a34145.html

Allerdings lässt sich dies nach meinem Kenntnisstand nicht auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses übertragen. Dies bedarf weiterhin der Briefform.
 
ich hatte ja gesagt ok.... also Punkt Punkt ..
das heiß nicht nur das ok der komplette Sende Bericht am besten Qualifiziertes Fax Protokoll
so wie Verbingungs Nachweis des Anschlusses damit kann nachweisen kann
ein Fax geschickt zu haben, oder eben im Beisein eines Zeugen,
jedes Neue Fax Gerät oder Neue Fax Software kann Qualifiziertes Fax Protokoll
sogar in Color senden.

jeder weiß das wenn man die Krankenkasse kündigt und wechselt das es die alt Kasse nicht leicht macht , ich bekam anstandslos die Kündigungs Bestätigung nach meinem Fax am lezten Tag der Frist, man kann auch gleich in der Kündigung eine Frist von 14 Tagen setzten
der Kündigungs Bestätigung , was ich u.a. auch gemacht hatte.

Allerdings lässt sich dies nach meinem Kenntnisstand nicht auf die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses übertragen. Dies bedarf weiterhin der Briefform.
das ist ja u.a. was ganz anderes weil nicht jeder ein Fax Gerät besetzt.
upps man kann auch Schreiben per Gerichtsvollzieher zustellen lassen
 
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Warum gleich so aggressiv. Ich wollte lediglich den rechtlichen Hintergrund noch einmal zum nachlesen verlinken, damit diese Diskussion beendet ist.

Die Unzulässigkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses hat jedoch andere Gründe als die von Dir genannten. Aber wie gesagt, das ist ein anderes Thema. Die Aussage sollte lediglich zeigen, dass es Bereiche gibt, in denen ein Fax keine Gültigkeit hat.
 
es gibt auch Fälle wo die Post Einschreibe Briefe nicht zu gestellt hat und ein Urteil
das ein Einschreibebrief nicht anerkennt .
und ich sagte bereits "bei wichtigen Sachen das Fax 2 x senden innerhalb von 3 Tagen"
es wird ja wohl nicht jeden Tag einen Papierstau im Fax Gerät geben und außerdem meldet in so einem Fall meine Software immer einen Fehler.


Unzulässigkeit einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
hat nichts mit der Kündigung von Verträgen/Abos oder Dienstleistungen zu tun
und ist im Arbeitsrecht gesondert Geregelt
wie die Kündigung abzugehen ist , das ist was völlig anderes als wenn man bei der
GEZ oder seiner Versicherung oder kündigt .
 
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Sag mal, an welcher Stelle widerspreche ich Dir denn? Ich bin nur darauf eingegangen, um den rechtlichen Hintergrund zum Nachlesen zu liefern. Dieser widerspricht überhaupt nicht deinen Aussagen, sondern sollen sie stützen.
 
ich sagt doch nur das eine Kündigung Arbeit Arbeitsrecht ist und anderes Gesetzlich geregelt ist, das hat ja nun überhaupt nix mit dem Thema hier zu tun weil Arbeitsrecht ist.
Vertragsrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsrecht sind 3 paar verschwende Schuhe .
 
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Lass gut sein. Die Aussage bezüglich des Arbeitsvertrages sollte nur die Ausnahme aufzeigen, damit man nicht meint man könne alles per Fax regeln. Und dies war auch nicht Hauptgegenstand meines Posts. Dieser bezog sie auf die Beweiskraft der Sendebestätigung. Der dazugehörige Link sollte nur noch einmal den rechtlichen Hintergrund deiner Aussage darstellen. Den sollte man in jedem Fall aufzeigen, um deutlich zu machen warum so entschieden wurde.
 
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