GEZ fordert Zahlung trotz bafög

cl0udt

Lt. Junior Grade
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Hallo zusammen,

wie der Titel des Themas bereits sagt, gehts mal wieder um das beliebte Thema "GEZ".

Ich bin Student und habe meinen Zweitwohnsitz in Darmstadt. Hier habe ich ein Notebook mit Internetzugang. Zuhause am Erstwohnsitz auch einen Fernseher. Meine Eltern zahlen GEZ.
Ich bekomme seit Dezember letzten Jahres nun Bafög und habe mich deswegen bei der GEZ abmelden wollen. So stehts ja auch bei denen auf der Homepage.

Ich zahle mittlerweile schon seit über 3 Jahren den höchstsatz halt, weil ich vorher ne Ausbildung gemacht hatte.

Jetzt soll ich als student, der auf bafög angewiesen ist und kein einkommen hat, noch 55€ alle 3 Monate zahlen für einen TV den ich alle 4 wochen einmal einschalte.

Was wollen die schweine denn noch von mir? von mir aus schmeiß ich den tv brennend vor deren haustür, ich nutz den ja eh net...
Ich bin eigentlich kurz davor den dauerauftrag zu sperren. Was kann ich da machen? Hab keinen Rechtsschutz oder so, also mit anwalt drohen kann ich zwar, durchsetzen kann ichs aber im endeffekt eher weniger...

Ist jemand von euch in einer ähnlichen situation gewesen und kann mir da vll tipps geben?

Danke schonmal!
 
Personen die eine GEZ Befreiung erhalten können

Personen, die mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen, können sich von der Pflicht zur Zahlung der GEZ Gebühren befreien lassen:

* nicht bei den Eltern lebende
o Empfänger von BAföG
o Empfänger von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
o Empfänger von Ausbildungsgeld nach § 104 SGB III (behinderte Menschen)
* Personen die Hartz IV bzw. Arbeistslosengeld II erhalten sowie Sozialgeld Empfänger. Hierzu zählen auch die Leistungen für Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II. Ausgenommen sind aber Leistungen, die als befristeter Zuschlag nach dem Arbeitslosengeld gezahlt werden (§ 24 SGB II)
* Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) erhalten (Sozialhilfe) sowie ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 27 a BVG sowie Leistungen als Hilfe in besonderen Lebenslagen für Beschädigte und Hinterbliebenenach § 27 d BVG
* Personen die die Grundsicherung im Alter erhalten (nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes II mit Vollendung des 65. Lebensjahres) sowie Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
* Empfänger von Leistungen aus der Sonderfürsorge (Leistungen der Kriegsopferfürsorge) nach § 27 e BVG
* Blinde sowie dauerhaft Sehbehinderte, deren Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 60% auf die Sehbehinderung zurückzuführen ist
* behinderte Antragsteller mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80%, die aufgrund ihrer Behinderung ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Hierzu zählen:
o Personen mit schweren Bewegungsstörungen, auch verursacht durch innere Leiden wie schwere Herzleistungsschwäche, Lungenleiden etc. denen auch mit Begleitpersonen oder Hilfsmitteln wie einem Rollstuhl ein Besuch von öffentlichech Veranstaltungen unzumutbar wäre
* Gehörlose und Gehörgeschädigte, die sich auch mittels Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
* Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
* Empfänger von Hilfen zur Pflege nach dem SGB XII (Pflegegeld nach den landesrechtlichen Vorschriften)
* Empfänger von Unterhaltshilfen nach § 267 Abs. 1 Lastenausgleichsgesetz (LAG) sowie Berechtigte zum Freibetrag nach § 267 Abs. 2 Nr. 2 c LAG

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/gez-befreiung.html#Personen

einfach regeln und gut :rolleyes: also wenn du dich mit dem Studium genauso blöd anstellst, wirds wohl nichts werden
 
cl0udt schrieb:
Jetzt soll ich als student, der auf bafög angewiesen ist und kein einkommen hat, noch 55€ alle 3 Monate zahlen für einen TV den ich alle 4 wochen einmal einschalte.

Was wollen die schweine denn noch von mir? von mir aus schmeiß ich den tv brennend vor deren haustür, ich nutz den ja eh net...
Ich bin eigentlich kurz davor den dauerauftrag zu sperren. Was kann ich da machen? Hab keinen Rechtsschutz oder so, also mit anwalt drohen kann ich zwar, durchsetzen kann ichs aber im endeffekt eher weniger...

Also du mußt denen schon sagen wie es bei dir ausschaut. Wenn du das nicht machst, dann können die da doch nix für.

Und wenn du TV eh nicht nutzt, warum hast du ihn dann noch? Verkauf ihn oder verschenk ihn, fertig. Aber auch das mußt der GEZ brav mitteilen.

Den Dauerauftrag sperren und die dann ignorieren ist wie wenn du im Sandkasten deinem Nachbarn seine Plastikschaufel wegnimmst. Das funktioniert nicht und bringt dir nur für kurze Zeit ein gutes Gefühl ein. Danach hast nur noch mehr Probleme. ;)
 
Abmelden ist nicht, du kannst dich von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Hier klicken.Du musst denen nur noch eine Kopie deines Bafög Bescheides zukommen lassen.
 
Von der GEZ kannst du dich in dieser Situation nicht abmelden... nur befreien lassen.

Befreit werden kann jeder, der eine soziale Härte nachweisen kann... Bafög kann dafür ein Grund sein, muss es aber nicht. Dies wird individuell bestimmt.

Wende dich doch mal an die ASTA, die kennt sich mit sowas aus und kann auch Rechtsbeistand leisten... und Stelle einen Antrag auf Befreiung. Wenn dieser Abgelehnt wird kannst du ja immer noch weitere Schritte überlegen.

Du bekommst die GEZ Rückwirkend erstattet ab Zeitpunkt der Befreiung (klappt sogar teilweise einige Jahre rückwirkend)

Ach ja, wenn du Angst hast irgendetwas gerichtlich durchsetzen zu lassen... als Student kannst du auf Armenrecht klagen und bekommst damit einen Rechtsbeistand gestellt...
Auch hier hilft die Rechtsberatung der ASTA.
 
Den Dauerauftrag kannst du sowieso sperren.
Mach doch mit deinen Eltern so eine Art Vertrag, dass du für eine kleine Summe(Taschengeld;)) den Fernseher an sie überschreibst. Sie zahlen ja sowieso. Eine Kopie kannst du dann an die GEZ schicken und zahlst nur noch für dein Notebook...
Wurde die Zahlung für Internetfähige Geräte nicht aufgehoben?
Dann musst du gar nix zahlen.
Du musst auch keinen Mitarbeiter der GEZ oder einer Fernsehanstalt in deine Wohnung lassen.
Die können dir mit Anwalt und Bußgeld drohen, nix davon musst du zahlen.
 
Quackmoor schrieb:
zahlst nur noch für dein Notebook...
Wurde die Zahlung für Internetfähige Geräte nicht aufgehoben?

Soweit kommts noch. Von mir nicht. :evillol:

Zitat GEZ.de:
Was versteht man unter Rundfunkgeräten?

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.
 
|MELVIN| schrieb:

Also DIESEN Antrag hatte ich nicht genutzt.
Hatte den ganz normalen ABmeldeantrag benutzt, eine Begründung beigelegt und eine Kopie des Bafög-Amtes über gewährung von bafög.

Also heißt das, es lag daran, dass ich das abmeldeformular, statt dem befreiungsformular genommen habe...

Die sind auch gar net drauf eingegangen, was ich denen geschrieben habe. Das sind so schweine, ehrlich...
Dann schick ich jetzt das beschissene befreiungsformular nochmal mit dem ganzen anderen mist hin...ich könnt echt platzen vor wut...
 
Tja... die sind wie die Geier.
Ich hab beim einzug ins Studentenwohnheim nen Brief von denen bekommen(nichts angemeldet) und nach einem halben jahr, hab ich die Wg gewechselt uns gleich wieder so nen schreiben bekommen.
Außerdem, wer meldet schon sein Handy oder Notebook an, wenn man das sowieso nur mit sich herum trägt.:freak:
 
Kurthak schrieb:
Außerdem, wer meldet schon sein Handy oder Notebook an, wenn man das sowieso nur mit sich herum trägt.:freak:

Jeder, der in seiner Wohnung Internetzugang hat und sich an geltende Gesetze hält.

Das Problem ist nicht die GEZ. Das ist nur das Sympton.

Was hast bei der letzten Wahl gewählt? Nichts? Dann beschwer dich nicht, denn du hast dich damit passiv mit dem aktuellen Zustand einverstanden erklärt.
 
cartridge_case schrieb:
hoffentlich wut über dich selber :-/

naja das hat nichts mit Wut über Ihn selbst zu tun. Das ist eine Behörde und Behörden sind eigentlich verpflichtet, Anträge auszulegen. Und wenn einer einen Antrag auf Abmeldung stellt wegen Bafög und das auch so begründet, dann kann man erwarten, dass die Behörde ihn zumindest darauf hinweist oder das gleich entsprechend macht. Dagegen stellen sie sich doof und zocken die Leute erstmal weiter ab. Weil rückwirkend kann man die Beiträge nämlich nicht erstatten lassen. Beim Eintreiben sind sie sehr kreativ, aber sonst saudoof und das ist noch nett ausgedrückt. Habs selbst durch. Die sind so doof, die kennen nicht einmal ihr eigenes Gesetz (Rundfunkgebührenstaatsvertrag), Begründungen sind haarsträubend und die auf meinem Bescheid angegebene Service-Rufnummer existierte nicht (Ansage: Die Nummer ist nicht vergeben). Wenn so Behörden arbeiten, braucht man sich nicht zu wundern, dass Deutschland den Bach runtergeht. ;)
 
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