GEZ-Irrsinn: Auch für Geldautomaten muss in Zukunft GEZ-Gebühr bezahlt werden

ZeroBANG schrieb:
ich hätte dazu ein paar Fragen:

1) woher will die GEZ wissen ob ich einen Internetanschluss habe, rücken die Provider jetzt monatlich die kompletten Kundenlisten an die GEZ raus??? Datenschutz hallo? bezweifel ich irgendwie.
Datenschutz im Zusammenhang GEZ ist irrelevant.

Das GEZ darf sogar ganz offiziell die Einwohnerämter benutzen, um an deine Adresse zu kommen. Die GEZ zahlt sogar für Suchdaten.

MFG Bobo(2006)
 
kann ja jeder wissen, dass ich einen Internetanschluss habe. Aber wer sagt denn bitteschön, dass ich einen Fernseher, ein Radio oder gar einen PC/Laptop oder so besitze :D

Also ich "bestelle" mir keine GEZ bzw deren Gebühr.
 
@ TRIUMVIRN

Ich denke solange du kein DSL bzw. Cable hast kommst damit durch. Aber mit eben diesen wird dir keiner abnehmen das du keinen PC hast... ;)
 
die quelle shortnews is sozusagen die bild des internets...:)
was da ständig geschrieben wird :rolleyes:

und selbst wenn das so wäre, gilt bei Unternehmen, dass pro Grundstück bezahlt wird und nicht pro pc...
 
Nur mal so ne Frage am Rande. Hat jemand mit PC aber ohne Internetzugang eigentlich schonmal von den öffentlich rechtlichen verlangt, dass sie ihm das Angebot, für das er zahlt und für dessen Empfang er das passende Gerät hat auch zur Verfügung stellen, ihm also einen Internetanschluss stellen?

Ansonsten steh ich dem ganzen GEZ-Internet-Zeug wie bereits in anderen Thread erwähnt sehr kritisch gegenüber und werd mich da im Zweifelsfall mal ausgiebig mit einem Anwalt beraten. Aber im Moment besitze ich ja eh keinen PC und selbst wenn sie mir das nachweisen, habe ich immernoch keinen Telefon- bzw Internetanschluss, da der leider nicht auf meinen Namen läuft^^
 
@pcw
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenpflicht/index.html schrieb:
Gebührenpflicht für Internet-PCs - Neuartige Rundfunkgeräte
Der achte Änderungsstaatsvertrag vom 8.10./15.10.2004 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 11 Abs. 2 die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben werden.

Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die
TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.

Wenn Dein PC diese Möglichkeiten nicht hat, dann musst Du also auch nicht zahlen.

Und wenn es nicht auf Deinen Namen läuft und Du nicht der Hauptmieter etc. bist, musst Du ja auch nix zahlen, sondern eben der Hauptmieter bzw. die Person auf deren Namen das angemeldet ist oder die Geräte Eigentum sind. Das war schon immer so. Kannst ja jeglichen Eigenbesitz von Dir weisen, da kommen die nicht nach, vorallem nicht wenn sowieso schon einer im Haushalt bezahlt.

Die öffentlich rechtlichen sind übrigens kein Sozialamt und somit auch nicht verpflichtet jeden zu versorgen, wer kein Geld hat kann sich stattdessen bei letzterem befreien lassen. Sie bieten Dir lediglich eine zusätzliche Möglichkeit für Information. In D besteht keine Pflicht für Information aus TV und Radio, die Geräte wurden freiwillig angeschafft. Kannst Dirs ja auch erzählen lassen oder ne Zeitung lesen. *muahaha*

Naja und Streaming-Angebote auch für die öffentlichen gibts ja inzwischen im Web, auch für Schmalband. Bemüh mal google. ^^

Ich weiss, ist alles höchst paradox und irrsinnig. Aber so ist das nunmal mit Staat und "Steuern". Warum sollte es auch beim Internet-/ Multimedia-PC anders sein, als bisher beim puren Vorhandensein von Radio und Fernseher verfahren wurde? In dieser Beziehung ist die GEZ konsequent. *muahaha*
 
Zahl ich heute in DVB-t Gebieten eigentlich für (analoge) Fernseher ohne DVB-t Empfänger? Die sind ja technisch eigentlich auch nicht in der Lage, das öffentlich rechtliche TV- und Radioprogramm zu empfangen bzw. korrekt darzustellen.

Und was genau ist ein "Internet-PC"? Ist das ein PC, dessen OS netzwerkfähig ist oder ein solcher mit 'Netzwerkfähiger Hardware' wie Ethernetkarte oder Modem? Oder ist ein PC erst dann ein Internet-PC, wenn er tatsächlich auch mit dem Internet verbunden werden kann, wofür natürlich auch eine internetfähige Leitung (Cable, Telefon, DSL etc.) nötig wäre.

Wann ist mein PC mit einer "TV-Karte ausgestattet"? Reicht zB der Besitz eines Laptops und eines DVB-t USB Sticks oder muss auf dem Laptop auch die passende Software installiert, vllt gar der Stick am Laptop angeschlossen sein?

Ist mein Laptop auch ein Rundfunkgerät, wenn der Stick USB2.0 voraussetzt, der Laptop aber nur über USB1.1 verfüht und somit das TV-Programm gar nicht darstellen kann?

Je nachdem, wie du diese Fragen beantwortest, habe ich noch einen ganzen Batzen Folgefragen für dich, die alle nicht durch die schwammige, unpräzise und verallgemeinernde Formulierung der von dir angeführten Quelle abgedeckt werden.
 
Naja..
es geht ja nicht darum, das Programm korrekt darzustellen, sonder nur darum, es empfangen zu können, ergo macht analog oder DVB-t keinen Unterschied.

Ich persönlich würde dazu tendieren, den Internet PC erst dann als solchen anzusehen, wenn er eine Verbindung zum Internet hat, über Modem, Kabel, etc..., aber die GEZ sieht das vielleicht anders. Schließlich kann man sich auch über das nächstbeste ungesicherte W-LAN Internet besorgen....

Auch deine anderen Fragen sind sehr.. interessant, aber ich glaube leider nicht so interessant, als dass sich da jemand vor der Gesetztesänderung Gedanken drüber gemacht hätte. Soviel Ahnung haben die meisten ja nichtmal...
 
@pcw
Das weiss ich doch auch nicht so genau bis ins Detail. Steht bestimmt irgendwo auf deren Seiten bzw. läuft ja erst an und wird wohl noch präzisiert. Noch wird ja nicht kassiert. ;)

DVB-T Empfänger reicht wohl. Die Wellen verarbeitet das Gerät ja auch ohne Software und die kann man sich ja in der Regel auch als Freeware besorgen bzw. liegt sowieso bei, sonst hätte ja das ganze auch keinen Sinn. *hehe*
Ein TV Gerät kann ja auch ungenutzt in der Ecke stehen und Du zahlst dennoch.

Ich vermute mal, wenn man Zugang zum Web hat, zahlt man definitiv. Alles andere ist wohl Auslegungssache.
Du musst einfach im Besitz einen Rundfunkempfängers sein. Egal welchen und auf welche Weise. Und der übliche Internet-PC als solcher ist ja einer, da er ja Streaming-Angebote empfangen KANN. Da wird ja auch nicht berücksichtigt, dass man den entsprechenden Player zum Abspielen dafür besitzen muss.

PS:
Eine Hürde ist allerdings durch den Internet-PC nun dazugekommen. Denn wenn man ansonsten bisher keine GEZ-Gebühr bezahlt hat, aus welchen Gründen auch immer, dann können die einen nun relativ einfach überführen, indem sie eben einfach nur den Internet-Provider checken und somit den Vertragsinhaber rausbekommen.
Ist er nicht bei der GEZ angemeldet ist er pflücke und das ohne jemals einen Besuch abstatten zu müssen. Dagegen hilft fast nur schnell den DSL-Vertrag auf den bereits GEZ zahlenden Teilnehmer/ Mitbewohner umzuändern.

Man muss sagen ein geschickter Schachzug der GEZ um zusätzliche Einnahmen ohne Hindernisse einzutreiben.

Edit: @pcw
Na klar müsstest Du auch in DVB-T Gebieten für Deinen analogen Fernseher bezahlen. Du hast nachwievor die Möglichkeit bzw. "Freiheit" per Satschüssel oder Kabel oder Analogantenne zu empfangen.

Hieraus ist es doch schon ersichtlich, auf was es hinausläuft.

GEZ schrieb:
Ich habe mir einen Satelliten- / Kabelanschluss installieren lassen.
Muss ich meine Geräte überhaupt bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Rundfunkgerätes geknüpft und ist unabhängig davon, auf welche Weise das Programm empfangen wird. Etwaige Kabelgebühren sind zusätzlich zu zahlen.

Ich sehe und höre nur die Programme von privaten Programmanbietern. Muss ich meine Geräte bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht besteht unabhängig davon, welche Programme angesehen oder gehört werden.

Ich nutze mein Fernsehgerät nur zum Anschauen von DVDs und Videos. Muss ich mein Fernsehgerät trotzdem bei der GEZ anmelden?
Ja. Die Anmelde- und Gebührenpflicht ist an das Bereithalten eines Rundfunkgeräts geknüpft, unabhängig davon, ob die Leistungen der Rundfunkanbieter genutzt werden.

Ich besitze kein DVB-T-Zusatzgerät (Set-Top-Box). Kann ich nach Umstellung auf digitale Empfangstechnik mein Fernsehgerät deshalb abmelden?
Nein. Die Rundfunkgebührenpflicht entfällt nicht durch die Umstellung auf digitalen Fernsehempfang.
Ein Rundfunkgerät wird immer dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand möglich ist.
Es kommt dabei nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Programme tatsächlich empfangen werden oder ob das Gerät überhaupt genutzt wird. Für die Gebührenpflicht genügt es, wenn das Gerät z.B. durch einfache Handgriffe in Betrieb genommen werden kann.
Die Installation einer Set-Top-Box erfordert keinen besonderen technischen Aufwand und ist durch einfache Handgriffe vorzunehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Babelfisch schrieb:
Naja..
es geht ja nicht darum, das Programm korrekt darzustellen, sonder nur darum, es empfangen zu können, ergo macht analog oder DVB-t keinen Unterschied.

Sollte es aber. Ich bezahl ja auch keine TV-Gebühren für ein Radio, nur weil es in der Lage ist, die Signale aufzufangen, sie jedoch nicht richtig verarbeiten kann.

Babelfisch schrieb:
Ich persönlich würde dazu tendieren, den Internet PC erst dann als solchen anzusehen, wenn er eine Verbindung zum Internet hat, über Modem, Kabel, etc..., aber die GEZ sieht das vielleicht anders. Schließlich kann man sich auch über das nächstbeste ungesicherte W-LAN Internet besorgen....

Womit wir bei der nächsten Frage wären. Sofern ich das bei der GEZ richtig gesehen hab, zahlt man "pro Grundstück" oder so ähnlich. Heißt das, ich würde zweimal zahlen, wenn ich einen PDA hab, den ich in beiden Niederlassungen meiner Firma verwenden will?

Ohje, ich glaub ich werde der GEZ mal eine E-Mail schreiben und nachfragen *g* Falls ich irgenwann mal Antwort bekomme, poste ich das natürlich ;-)
 
Mail ist unterwegs und wird denen hoffentlich ein bissel Kopfzerbrechen bereiten ;-)

Zu wecken gibt es da nicht viel, da ich über kein TV-Gerät und keinen eigenen Haushalt verfüge. Außerdem laufen alle PC-Sachen, die ich "mir" jemals gekauft habe aus steuertechnischen Gründen über den Namen meiner Mutter, die sowieso GEZ bezahlt und mir lediglich die Nutzung ihrer Telefonleitung und ihrer Rechner gestattet.
 
Wenn für jedes Gerät, was mit dem Internet verbunden ist, GEZ bezahlt werden muss.. wie sieht es dann mit Servern aus dem Internet aus?

Muss also für den Computerbase-Server auch GEZ bezahlt werden?
Ist ja schließlich auch n Rechner mit Internetanschluss..;)

mfg Mainzl0r
 
Aber einer der Vorposts hier hat mir sehr gut gefallen. Wenn wir zusätzliche Gebühren zahlen sollen, sollte die GEZ uns auch den Internetanschluss zur Verfügung stellen. Schliesslich bekomme ich keine Leistung zurück von der GEZ. Und das man mit einem PC Radio hören "kann" ist kein Grund. Dafür kann ich mir auch nen richtiges Radio holen oder über mein Handy...
 
Ich zahle aktuell genau € 0.00,- GEZ im Monat und daran wird sich auch garantiert nix ändern :D

Obwohl die ja schlimmer als die Zeugen Jehovas sind ... Jedoch am Käppchen mit der gelben Aufschrift "GEZ" zu erkennen. Ihr müsst nicht aufmachen, euer gutes Recht .. und mehr als läuten dürfen sie auch ned .. euch auflauern auch nicht. Jedenfalls in Österreich pff

Die spinnen die Deutschen :king:
 
Habe gerade eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gefunden. Zur freundlichen Kenntnsinahme und weiteren Diskussion. :)


Pressemitteilung
6.10.2006
Schauerte: Einnahmen aus Internet-PC-Gebühr außer Verhältnis zum Schaden für Standort Deutschland

Eine nüchterne Kosten-Nutzen-Analyse bei der Frage der Einbeziehung von internetfähigen Computern in die Rundfunkgebührenpflicht ab dem 1. Januar 2007 hat der für den Mittelstand zuständige Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte, gefordert: "Die geschätzten Mehreinnahmen von 5 bis 6 Millionen aus der Internet-PC-Gebühr für 2007 und 2008 stehen außer Verhältnis zum Imageschaden für den Standort Deutschland, wo fast jeder Betrieb über einen Internet-PC verfügt und annähernd 60 % der Haushalte online sind. Ich unterstütze dabei den Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Carstensen und des Bundes-Kulturbeauftragten Neumann für eine Verlängerung des Moratoriums bis 2009."
Schauerte äußerte sich insbesondere besorgt über Belastungen für Freiberufler und den Mittelstand, die auf internetfähige Rechner angewiesen sind, aber über kein zugelassenes Rundfunkgerät verfügen. Unabsehbar seien auch Belastungen für die Industrie, wenn z. B. Telearbeitsplätze, die Rechner von Außendienstmitarbeitern oder sogar Bankautomaten einzeln für die Gebühr herangezogen würden.
"Es gibt zur Zeit mehr offene als geklärte Fragen in der Umsetzung. Deshalb fordere ich die Ministerpräsidenten der Länder, die vom 18. - 20. Oktober 2006 zusammen kommen, auf, die berechtigten Sorgen der Wirtschaft über Bürokratie und Kostenbelastungen ernst zu nehmen und das Moratorium zu verlängern. Ich sehe keinen Grund, warum Deutschland Vorreiter bei unnötigen Belastungen für die Wirtschaft sein muss. Wir brauchen die Zeit, um in Ruhe darüber nachzudenken, wie man die Belange der Wirtschaft und die des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sinnvoll in Einklang bringen kann."
 
AW: GEZ-Irrsin: Auch für Geldautomaten muss in Zukunft GEZ-Gebühr bezahlt werden

Ralf B. schrieb:
Ich hätte auch die Möglichkeit Kinder zu machen, beantrage ich da schon im Voraus Kindergeld? :confused_alt:

Aha, da liesst jemand GermanBash? Willkommen im Club!:evillol:
 
markus1234 schrieb:
Ich zahle aktuell genau € 0.00,- GEZ im Monat und daran wird sich auch garantiert nix ändern :D

Willkommen im "Club"... :schluck:

Obwohl die ja schlimmer als die Zeugen Jehovas sind ...

Nicht ganz. Die Zeugen J. wollen was bringen, die GEZler hingegen was nehmen... Entscheidet selbst wem ihr eher öffnet... :p

Ihr müsst nicht aufmachen, euer gutes Recht .. und mehr als läuten dürfen sie auch ned .. euch auflauern auch nicht.

Stimmt. Auch Fuß in die Tür stellen is' nich erlaubt.
 
So, ich hab Antwort auf meine Mail bekommen. Ist zwar ziemlich an meine nFragen vorbei und sehr allgemein gehalten, aber ich poste es trotzdem mal.

Sehr geehrter Herr pcw,

der Rundfunkgebührenstaatsvertrag knüpft die Rundfunkgebührenpflicht
nicht daran, dass die Leistungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
auch tatsächlich in Anspruch genommen werden. Vielmehr begründet
allein das bloße Bereithalten eines empfangstauglichen Rundfunkgeräts
(Radio oder Fernsehgerät) die Gebührenpflicht, und zwar


- unabhängig davon, auf welche Art der Empfang der Sendungen
zustande kommt (Antennenanlage, Zimmerantenne, Kabel,
Satellit oder DVB-T) und
- auch unabhängig davon, welche Programmleistungen
(öffentlich-rechtlich oder privat) genutzt werden.

Mit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat der Gesetzgeber auch eine
Regelung über die Gebührenpflicht für so genannte neuartige Rundfunkgeräte
ab 01.01.2007 getroffen.

Unter dem Begriff „neuartige Rundfunkgeräte“ sind Geräte zu verstehen, mit
denen Rundfunkprogramme empfangen werden können, ohne dass sie über ein
Rundfunkempfangsteil verfügen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem
Internet wiedergegeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder
Internetanbindung).

Auch nach der Neuregelung bleibt weiterhin ein umfassender Gerätebegriff
Anknüpfungspunkt für die Gebührenpflicht. Grundsätzlich ist im nicht
ausschließlich privaten Bereich jedes Gerät gebührenpflichtig. Abweichend
von diesem Grundsatz besteht für neuartige Rundfunkgeräte im nicht
ausschließlich privaten Bereich ab 01.01.2007 eine Zweitgerätefreiheit.

Auf die konkrete Konfiguration oder Ausgestaltung des Rechners kommt es
nicht an.

Grundsätzlich ist nahezu jeder PC mit entsprechenden Mitteln ohne
besonderen technischen Aufwand so
herzurichten, dass der Rechner in kurzer Zeit Rundfunkprogramme empfangen
kann.

Daher gilt folgende Regelung:

1. Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind neuartige Rundfunkgeräte
nicht gebührenpflichtig, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte
auf demselben Grundstück angemeldet sind. Sollten keine
herkömmlichen Geräte vorhanden sein, aber neuartige Rundfunkgeräte, so
ist für diese lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen, und zwar unabhängig
von der Anzahl dieser Geräte.

2. In Privathaushalten, in denen Radios und Fernsehgeräte angemeldet sind,
müssen für neuartige Rundfunkgeräte auch über den 01.01.2007 hinaus im
Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit keine
Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Da in fast allen Haushalten Radio- und Fernsehgeräte bereitgehalten werden,
kommt eine Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte im
Privathaushalt nur in Ausnahmefällen zum Tragen.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an den im
Rundfunkgebührenstaatsvertrag vorgegebenen rechtlichen Rahmen für die
Erhebung von Rundfunkgebühren gebunden. Die Landesrundfunkanstalten/die GEZ
haben diese gesetzlichen Vorgaben zu vollziehen.

Wenn ich das also richtig interpretiert habe, gehen die davon aus, dass man jeden PC jederzeit mit internetzugang austatten kann. Demzufolge verlangen sie also auch für jeden PC egal welcher Art Gebühren.

Find ich irgendwie ziemlich dreist, aber ist man von dem Verein ja nicht anders gewohnt.

Interessant ist auch, dass man für das digitale TV-Angebot zahlen muss, wenn man gar keinen digitalreceiver besitzt, aber noch ein alter Schwarzweißfernseher rumsteht.

Auf meine Frage ob man auch zahlen müsse, wenn man nur den Receiver und einen Videorecorder zum Aufnehmen des Programms hat, haben sie allerdings ned so wirklich aufschlussreich geantwortet.

Jedenfalls dürfte sich damit die Frage erübrigt haben, ob für den Computerbase-Server auch GEZ anfällt. Wenns nach denen geht ist die Antwort heir eindeutig ja^^
 
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