Glasfaser Glasfasermitverlegung in Neubaugebieten nach TKG

beni_fs

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Guten Abend liebes Forum!

Ich hoffe mal auf Erfahrungen/Infos von Leuten die damit mal zu tun hatten/haben. Es geht um Glasfaser in Neubaugebieten. 2016 wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schrieb:
Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von Glasfaser immer gewährleistet.
Der §77i (7) S.2 TKG 2016, lautet genauer:
Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden.
Im TKG 2021 ist dies in geänderter Fassung in §146 (2) S.2 zu finden
Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität mitverlegt werden.

Ich beziehe mich auf das TKG 2016, weil hier noch explizit von Glasfaser gesprochen wurde und das Neubaugebiet in das ich gezogen bin 2017/2018 genehmigt wurde (Bebauungsplan u. Baugenehmigung). Errichtet wurde selbstverständlich ohne Glasfaser. Ich habe schriftlich, dass das Gebiet über "ein neues 1,2 GHz Koaxialkabel an das Internet von Vodafone angeschlossen" (Zitat) wird/ist. Also auch kein RFoG, wie es zumindest im Nachbarort passiert ist. Kein Glasfaser, auch kein Telefonkabel und das 1,2 GHz ist im Moment auch nur Marketing, denn aus der Dose kommt das ortsübliche Frequenzband bis 862 MHz wie es auch die Altbauten rundherum bekommen.​

Meine Frage wäre nun, wer war/ist für die Überwachung dieser Vorgabe zuständig? Bußgeldvorschriften hab ich keine gesehen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt habe ich mal die Bundesnetzagentur befragt, mit folgendem Ergebnis:
Eine Beantwortung Ihrer Frage welche Stelle zuständig für die Überwachung der Mitverlegung von Glasfaser ist, ist mir nicht möglich.

Wenn sich keiner dran hält und es keiner kontrolliert, dann brauch ich es auch nicht ins Gesetz schreiben :confused_alt: Und wenn es die Bundesnetzagentur nicht weiß, wer dann? Sowohl Vodafone und Telekom haben zumindest bis zu den Verteilern bei uns ja Glasfaser liegen. Wie sieht es in euren Neubaugebieten aus?
 
Da hat wohl die zuständige Gemeinde das Gesetz nicht so genau gelesen oder verstanden, bevor sie den Ausbau genehmigt haben.

Wobei allerdings die Frage ist wann der Antrag gestellt wurde, wenn in 2017/18 die Genehmigung erfolgte.
Das kann auch locker ein Stück vor 2016 gewesen sein und danach hat ggf. keiner mehr überprüft ob sich inzwischen etwas an dazu passenden Gesetzen/Verordnungen geändert hat.

Man könnte wohl versuchen vor Gericht dazu eine Klage einzureichen, aber ob das Aussicht auf Erfolg hat?
bzw. wenn der "Erfolg" dann nur ein Bußgeld ist, dann wäre das ja nur ein symbolischer Sieg.

Für eine Verpflichtung zum nachträglichen Ausbau mit Glasfaser würde sich die Gemeinde wohl auf den Standpunkt stellen, dass ja die aktuellen Forderungen nach "§146 (2) S.2 ... geeignete passive Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität" durch das Kabelnetz erfüllt wären.

Wie sieht es in euren Neubaugebieten aus?
Hier wurde in einem kleinen Neubaugebiet gleich das FTTH der Stadtwerke verlegt und keine Telekomleitung.
d.h. dort haben die Stadtwerke das absolute Monopol, so wie es bei Dir wohl Vodafone hat.
Falls unsere Stadtwerke OpenAccess anbieten, dann hat sich bisher kein Anbieter dafür interessiert das auch zu nutzen. ggf. weil die mögliche Kundenzahl den Aufwand nicht lohnt.
 
Kriegst du denn darüber 1 Gigabit von Vodafone oder nicht? Wenn nicht würde ich die Details der Telekom geben. Die haben ggf. mehr Möglichkeiten da Druck zu machen.
 
UweP44 schrieb:
Wobei allerdings die Frage ist wann der Antrag gestellt wurde, wenn in 2017/18 die Genehmigung erfolgte.
Das kann auch locker ein Stück vor 2016 gewesen sein und danach hat ggf. keiner mehr überprüft ob sich inzwischen etwas an dazu passenden Gesetzen/Verordnungen geändert hat.
Ich hab gerade nochmal die Unterlagen gewälzt und hab wohl die Jahreszahlen falsch im Kopf gehabt. Planung, Antrag, Genehmigung und Baubeginn fanden unter TKG 2016 statt. Nur die Fertigstellung des Neubaugebietes fiel ins TKG 2021.​

UweP44 schrieb:
Man könnte wohl versuchen vor Gericht dazu eine Klage einzureichen, aber ob das Aussicht auf Erfolg hat?
bzw. wenn der "Erfolg" dann nur ein Bußgeld ist, dann wäre das ja nur ein symbolischer Sieg.
Dazu müsste ich/man wissen, wer überhaupt angesprochen/verpflichtet ist.

UweP44 schrieb:
Für eine Verpflichtung zum nachträglichen Ausbau mit Glasfaser würde sich die Gemeinde wohl auf den Standpunkt stellen, dass ja die aktuellen Forderungen nach "§146 (2) S.2 ... geeignete passive Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität" durch das Kabelnetz erfüllt wären.
In einem Merkblatt der Bundesnetzagentur zum TKG 2021 heißt es:
Ein Netz mit sehr hoher Kapazität ist ein Telekommunikationsnetz, das entweder komplett aus Glasfaserkomponenten zumindest bis zum Verteilerpunkt am Ort der Nutzung besteht oder das zu üblichen Spitzenlastzeiten eine vergleichbare Netzleistung in Bezug auf die verfügbare Downlink- und Uplink-Bandbreite, Ausfallsicherheit, fehlerbezogene Parameter, Latenz und Latenzschwankungen bieten kann.
Da kann man jetzt streiten :D, ob hier bei uns Kabel eine der Glasfaser vergleichbare Netzleistung in Bezug auf Uplink, Ausfallsicherheitung und Latenz bietet.

Suxxess schrieb:
Kriegst du denn darüber 1 Gigabit von Vodafone oder nicht?
Vodafone bietet 1 Gigabit an. Aufgrund schlechter Erfahrung mit dem Support wollte eigentlich einen Vertrag bei O2 abschließen, aber laut gestriger Aussage (nach drei Monaten hin und her) kann das noch weitere Monate bis ein Jahr dauern, bis O2 mir das an meiner Adresse anbieten kann/darf.

Suxxess schrieb:
Wenn nicht würde ich die Details der Telekom geben. Die haben ggf. mehr Möglichkeiten da Druck zu machen.
Telekom verweist auf das kostenpflichtige "Mehr Breitband für mich". Die Deutsche Telekom hat hier schon vor Jahren den Ausbau von Telefonleitungen in Neubaugebieten so ziemlich eingestellt, wenn auch Unitymedia geplant/ausgebaut hat.​
 
beni_fs schrieb:
Vodafone bietet 1 Gigabit an. Aufgrund schlechter Erfahrung mit dem Support wollte eigentlich einen Vertrag bei O2 abschließen, aber laut gestriger Aussage (nach drei Monaten hin und her) kann das noch weitere Monate bis ein Jahr dauern, bis O2 mir das an meiner Adresse anbieten kann/darf.​
Überall, wo Vodafone-Koax verfügbar ist, sollte eigentlich auch o2-Koax verfügbar sein.

Ein 2017er-NBG ohne Glasfaser und nur mit Vodafone-Koax hat aber auch Seltenheitswert, oder? Telekom hat hier so ab ca. 2016 alle Neubaugebiete direkt mit FTTH erschlossen, während Vodafone-KDG jeweils nichts getan hat.
 
rezzler schrieb:
Ein 2017er-NBG ohne Glasfaser und nur mit Vodafone-Koax hat aber auch Seltenheitswert, oder? Telekom hat hier so ab ca. 2016 alle Neubaugebiete direkt mit FTTH erschlossen, während Vodafone-KDG jeweils nichts getan hat.
Ich kenn jetzt nich alle Neubaugebiete hier im Kreis, aber von denen die ich seit 2010 beobachtet habe:
  • 4x reine Unitymedia/Vodafoneversorgung (jüngstes Neubaugebiet: 2023)
  • 1x ursprünglich nur Unitymedia, nach 2-3 Jahren Telekomnachrüstung (kein FTTH!, monatelanges Quengeln und Lokalpresse nötig)
  • 1x reines Telekom FTTH (2021)
Im Nachbarort (1.000 EW) hatte die Telekom ADSL abgeschaltet und nur noch Telefonie angeboten (mutmaßlich weil Unitymedia einen geförderten Ausbau bekommen hat) und erst im letzten Jahr VDSL ins Dorf gebracht.

rezzler schrieb:
Überall, wo Vodafone-Koax verfügbar ist, sollte eigentlich auch o2-Koax verfügbar sein.
Is aber leider nicht:
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Ich hab seit Januar im Monatsrhytmus bei O2 nachgehakt (Adressnachweise vorgelegt usw.). Ich hatte die Vermutung, dass es vielleicht daran liegt, dass Vodafone nur Signallieferant ist und die NE4 durch einen lokalen Netzbetreiber errichtet wurde. Gilt die Pflicht O2 den Zugang zum Vodafonenetz zu ermöglichen aus der Übernahmegenehmigung von Unitymedia nicht, wenn ein NE4-Betreiber dazwischen hängt? Die Bundesnetzagentur sagt:​
Ob die Vodafone GmbH verpflichtet ist das Netz für andere Anbieter zu öffnen, erlaube Sie mir folgende Erläuterung:

Wettbewerber können bestimmte Leistungen von einem Netzinfrastrukturinhaber mieten, beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen deren Infrastruktur mitnutzen, um eigenen Kunden eine Versorgung mit Anschlüssen und Diensten zu ermöglichen. Hierfür schließen die Anbieter untereinander Vereinbarungen zu deren organisatorischen und technischen Voraussetzungen sowie zu administrativen und finanziellen Aspekten. [...] Der Endkunde hat hierzu kein eigenes Antragsrecht.
Nach zwei Nachfragen hab ich dann aufgegeben. Laut O2-Hotline dauert es erfahrungsgemäß 6-12 Monate bis Vodafone neu erschlossene Liegenschaften freigibt, da bringt auch das "Problemstraßenformular" nichts, was mir im O2-Forum für solche Fälle empfohlen wurde. Wenn alles gut läuft, dann gibt es hier in 2-3 Jahren Glasfaser von der Deutschen Giganetz. Also werd ich wohl zwangsläufig nochmal Vodafone-Kunde, die Richtfunkantenne soll endlich ausm Wohnzimmer weg.​

UweP44 schrieb:
Für eine Klage müsstest Du Dir eh erst einmal einen Anwalt suchen, der sich mit dem Fachgebiet auskennt.
Und der müsste das dann ermitteln.
Es gibt einen Fachkräftemangel und der ist nicht ausgedacht. Ein Richter sagte mal zum Anwalt meiner Mutter: Der Unterschied zwischen Schadenersatz und Schmerzensgeld sollte spätestens beim 1. Staatsexamen klar sein. Ich bekomme ja (mit Verzögerung) "kostenlos" FTTH. Klagen kostet nur unnötig Geld und Nerven. Dennoch würde ich halt gerne wissen, wer hier geschlafen hat. Der Bauträger, die Telekommunikationsanbieter, die Stadt, der Kreis?

Mit Helmut Schmidt hätte ich dieses Problem heute nicht :D
 

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