Guten Abend liebes Forum!
Ich hoffe mal auf Erfahrungen/Infos von Leuten die damit mal zu tun hatten/haben. Es geht um Glasfaser in Neubaugebieten. 2016 wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schrieb:
Meine Frage wäre nun, wer war/ist für die Überwachung dieser Vorgabe zuständig? Bußgeldvorschriften hab ich keine gesehen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt habe ich mal die Bundesnetzagentur befragt, mit folgendem Ergebnis:
Wenn sich keiner dran hält und es keiner kontrolliert, dann brauch ich es auch nicht ins Gesetz schreiben Und wenn es die Bundesnetzagentur nicht weiß, wer dann? Sowohl Vodafone und Telekom haben zumindest bis zu den Verteilern bei uns ja Glasfaser liegen. Wie sieht es in euren Neubaugebieten aus?
Ich hoffe mal auf Erfahrungen/Infos von Leuten die damit mal zu tun hatten/haben. Es geht um Glasfaser in Neubaugebieten. 2016 wurde das Telekommunikationsgesetz (TKG) geändert und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr schrieb:
Der §77i (7) S.2 TKG 2016, lautet genauer:Bei der Erschließung von Neubaugebieten wird die Mitverlegung von Glasfaser immer gewährleistet.
Im TKG 2021 ist dies in geänderter Fassung in §146 (2) S.2 zu findenIm Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden.
Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen für ein Netz mit sehr hoher Kapazität mitverlegt werden.
Ich beziehe mich auf das TKG 2016, weil hier noch explizit von Glasfaser gesprochen wurde und das Neubaugebiet in das ich gezogen bin 2017/2018 genehmigt wurde (Bebauungsplan u. Baugenehmigung). Errichtet wurde selbstverständlich ohne Glasfaser. Ich habe schriftlich, dass das Gebiet über "ein neues 1,2 GHz Koaxialkabel an das Internet von Vodafone angeschlossen" (Zitat) wird/ist. Also auch kein RFoG, wie es zumindest im Nachbarort passiert ist. Kein Glasfaser, auch kein Telefonkabel und das 1,2 GHz ist im Moment auch nur Marketing, denn aus der Dose kommt das ortsübliche Frequenzband bis 862 MHz wie es auch die Altbauten rundherum bekommen.
Meine Frage wäre nun, wer war/ist für die Überwachung dieser Vorgabe zuständig? Bußgeldvorschriften hab ich keine gesehen. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt habe ich mal die Bundesnetzagentur befragt, mit folgendem Ergebnis:
Eine Beantwortung Ihrer Frage welche Stelle zuständig für die Überwachung der Mitverlegung von Glasfaser ist, ist mir nicht möglich.
Wenn sich keiner dran hält und es keiner kontrolliert, dann brauch ich es auch nicht ins Gesetz schreiben Und wenn es die Bundesnetzagentur nicht weiß, wer dann? Sowohl Vodafone und Telekom haben zumindest bis zu den Verteilern bei uns ja Glasfaser liegen. Wie sieht es in euren Neubaugebieten aus?