Gleicher Lizenz-Schlüssel auf demselben Rechner parallel für Win 7 und 10 verwendbar?

SilentNewbie

Lieutenant
Registriert
Apr. 2010
Beiträge
521
Hallo zusammen,

ich habe seit Jahren auf meinem Rechner auf einer SSD eine (selbst erstellte) Windows 7-Installation mit einem Key einer System Builder Lizenz am Laufen. Zum Ausprobieren habe ich nachfolgend eine zweite SSD in den selben Rechner eingebaut und darauf eine weitere Windows 7-Installation erstellt, diese mit dem selben Key aktiviert und diese dann auf Windows 10 umgestellt* . Das erste Windows 7-System bietet mir zwar das Upgrade auf Windows 10 an, aber das unterdrücke ich.

Ggf. wichtig dabei (falls das einen Einfluss auf die gebildete Hardware-ID hat ?): Die zweite SSD war also zum Zeitpunkt der ersten Windows 7-Installation noch nicht vorhanden. Gleichenfalls war die erste SSD war zum Zeitpunkt der zweiten Windows 7-Installation bzw. des nachfolgenden Windows 10-Upgrades aus dem PC entnommen, da ich keinen Trubel mit automatisch angelegten Multi-Boot-Menüs haben wollte (=> Systeme vollständig unabhängig voneinander).

Ich konnte das zweite Windows 7-System problemlos mit dem selben Key aktivieren und anschließend auf Windows 10 upgraden. Wie es scheint, kann ich nun beide Systeme verwenden; ich kann von beiden booten und bekomme bisher keine Meldung über Lizenzkonflikte, fehlende Aktivierung oder Deaktivierung wegen Doppelinstallation, o.Ä..

1. Ist diese Parallel-Verwendung des selben Lizenzschlüssels für je eine Windows 7-Installation und eine Windows 10-Installation auf dem selben PC legal?

2. Ist das auch technisch so dauerhaft möglich, oder wird mir eines der Systeme ggf. bald deaktiviert?


* (Update über Windows 10 Installations-DVD, Installation im laufenden Windows 7-System gestartet; Installations-DVD mittels Media Creation Tool & Image Brennen erstellt).

Danke schon mal für Eure Antworten!

Viele Grüße
Silentnewb(i)e
 
Zu 1.
Zitat:
1. ÜBERBLICK.
...
b. Lizenzmodell.
Die Software wird auf der Basis pro Kopie pro Computer lizenziert. Ein Computer ist ein physisches Hardwaresystem mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als separater Computer betrachtet.

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG.
a. Eine Kopie pro Computer. Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

Zu 2.
Da bin ich mir nicht sicher, aber ich vermute, dass das mit Windows 7 ein Problem geben kann. Da dieser Key ja jetzt ein Windows 10 Key ist.
 
Ich bin mir zwar auch nicht sicher, aber normalerweise hast du ja deinen Key von Windows 7 für 10 genutzt, somit ist dieser Key nur noch für Windows 10.
 
Wenn man von Windows 7 auf 10 upgradet dann darf man nicht den Windows 7 Key woanders verwenden auch nicht für eine VM.
 
Laut Microsoft-AGBs handelt es sich bereits bei einer Installation auf verschiedenen Partitionen um einen "neuen Computer". Daher nutzt du also rechtlich einen Key auf zwei Computern was nicht erlaubt ist.

Ob dir eins der Systeme demnächst deaktiviert wird ist schwer zu sagen. Microsoft ist nicht zwingend übertrieben aktiv, wenn es um Doppelnutzung von Keys geht. Aber ganz inaktiv sind sie auch nicht, ich würde hier also auf die legale Variante wechseln und mich für ein System entscheiden (oder einen zweiten Key kaufen).

@Hommie: Nein, der Key ist noch immer ein Windows 7 - Key. Derzeit ist man nur mit Windows 7, 8 und 8.1 - Keys berechtigt auch Windows 10 zu nutzen und behält diese Nutzungsberechtigung für die Lebensdauer des Computers. Es ist aber KEIN Windows 10 - Key!
 
Technisch ist es so, dass sich die Systeme jedesmal bei der Aktivierung "überschreiben", irgendwann geht's dann online nicht mehr. Dann hast Du das Problem. Telefonische Aktivierung hilft dann auch nicht mehr, weil dass ja beim zweiten System auch passiert. Damit schützt sich MS natürlich. Fazit: Key geht nur für ein OS, trotz gleicher HW!
 
"Können" geht in jedem Fall (mir ist kein Fall bekannt, wo ein technischer Riegel vorgeschoben wird), nur das "Dürfen" ist so eine Sache. Ich weiß, dass das Windows 8-Update (damals 30 €) parallel mit der zugrundeliegenden Windows 7-Lizenz auf EIN und DEMSELBEN Rechner benutzt werden durfte. Das habe ich auch bis heute so am Laufen (bald wird aus Win 8.1 ein Windows 10 ;-) ). Da müsste man sich mal die Lizenzbedingungen genauer zu Gemüte führen (also viel Spaß!)

Edit: Die Ausführungen von Galaxy9000 hören sich logisch an, so könnte ich mir das auch vorstellen - also nicht zu oft neuinstallieren/aktivieren - bzw. immer mindestens 6 Monate dazwischen Zeit lassen, in der Vergangenheit konnte ich so alle Windowslizenzen nach mindestens 6 Monaten wieder übers Internet aktivieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus einer Windows 7 Lizenzbestimmung.
2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. a. Eine Kopie pro Computer. Außer wie in Ziffer 2 (b) weiter unten erlaubt, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

Es ist in deinem Fall ein Computer. Du verstößt somit nicht gegen die Lizenzbestimmung.
Allerdings kann man nicht vorhersehen, wie das Aktivierungssystem von Microsoft darauf reagiert. Selbst wenn es dich ungerechtfertigt ausschließen sollte, hast du erst mal ein nerviges Problem.
 
@Wilhelm14
Naja aber Microsoft sagt ja eine Hardwarepartition ist ein Computer. Eine weitere Partition wäre ja dann ein separater Computer (Aus Sicht von Microsoft)
 
Ich sehe das wie Wilhelm14 und gehe davon aus, dass es funktionieren wird.
Du kannst schließlich immer nur ein Windows nutzen und nie beide gleichzeitig, von daher denke ich auch dass das so ok ist. Das ist jetzt ein bisschen wie wenn du ständig via Rollback/Upgrade zwischen Windows 7 und Windows 10 hin und her wechselst.
 
erlaubt ist es nicht egal ob man nun über den Begriff Hardware Partition streiten will oder über Blade.
Was soll einen Hardware Partition sonst sein als eine Partition auf einer Hardware der Festplatte.
Es ist nicht mal eine VM erlaubt ob man es dennoch macht und ob es funktioniert oder Microsoft gar nicht merkt, ist ja ein anderes Thema
 
Und wieso ist es nicht erlaubt?

Maximal weil der Sprung nach 10 die 7er-Lizenz ›aufgefressen‹ hat.

Was mir aber hier in dem EULA angrätzt ist die ungenaue Sprache. «auf einem Computer»/«ein Computer» ist schrecklich unpräzise. «genau einmal auf genau einem Computer» wäre ›wasserdicht‹. Da auf einem (einzelnen, dem selben) Computer nur jeweils {siehste, da habe ich das schon verbaselt indem ich ‹jeweils› vergaß} ein einziges Betriebssystem gebootet werden kann könnte ich dasselbe 5x auf 5 Partitionen installieren und per [BIOS]Bootmanager einzeln - und eben nicht gleichzeitig! - in Gang setzen.
Richtig, das selbe nochmals in seiner eigenen VM wäre der 2. Computer und das ist verboten.

Denn man darf pingelig sein, so pingelig wie MS das zu sein meint. Auch MS kann mir nicht verbieten Sicherungskopien (Images) vorzuhalten. Und MS schließt mit dem EULA nicht aus, dass ich nach Einwecken plattiere, neu installiere, das einwecke und dann die erste Konserve wieder benutze. Genau eine Lizenz auf genau einem Computer genau einmal zur selben Zeit in Verwendung.
So ein (zugegeben abstraktes) PingPong zwischen 10 und 7 (Upgrade; 10 stirbt und ich wähle ein Upgrade einer 7er-Konserve… …aber das dauert bis ich zum Upgraden schreite) würde ich indes nicht betreiben.

CN8

Bemerkung: «Jan hat 2 Schwestern, Jans Schwerstern haben einen Bruder» besagt nichts über die tatsächliche Anzahl der Geschwister, außer dass es mindestens 3 sind! Auch bei 4 Mädchen hat Jan durchaus 2 Schwestern, und hat er noch 2 Brüder darf jedes Mädel behaupten über einen Bruder zu verfügen. Die Sprache könnte es präzisieren, hier verwenden wir ›nur‹ Konventionalisationen.
 
auf einem Computer»/«ein Computer» ist schrecklich unpräzise.
ich finde in den Bedingungen nichts von "ein Computer"!
b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
Mit Sicherungskopie, Image, Backup, Systemabbild auf einer anderen Partition oder externe Platte hat das alles auch nichts zu tun.

Genau so wenig wie mit Upgrade.
Wenn ein Upgrade gemacht wurde, darf man mit dem Key nicht noch mal (gleichzeitig) das ursprügliche Windows installieren.
Sollte doch logisch sein. Wer wieder das alte Windows installieren will mit dem Key muss Windows 10 löschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Silentnewbe schrieb:
1. Ist diese Parallel-Verwendung des selben Lizenzschlüssels für je eine Windows 7-Installation und eine Windows 10-Installation auf dem selben PC legal?
2. Ist das auch technisch so dauerhaft möglich, oder wird mir eines der Systeme ggf. bald deaktiviert?

Legal? Keine Ahnung, aber es funktioniert technisch hier einwandfrei. Hab das damals als Win10 raus kam folgendermaßen gemacht, wenn auch etwas umständlich. Mittlerweile braucht 10 wohl keinen Key und keine 7/8 Installation mehr bei der Installtion. Ich hatte zuerst ein Backup meines Win 7 gemacht, dann 7 mit 10 aktualisiert wegen der Aktivierung. SSD in zwei Partitionen geteilt, in die erste Partiton mein Win 7 Backup zurück und in die zweite Partiton nun Win 10 clean installiert. Funktioniert jetzt hier schon seit Monaten ohne Probleme und beide Systeme laufen in ihrer eigenen Partition. Mein Win 7 war ja eh schon mit dem original Key aktiviert und 10 aktivierte sich von selbst nach der Installation. Lizenzproblem gabs bislang nicht. Ob das auch so bleibt, ist ne andere Frage, weiß man bei MS ja nie so genau. Hab gerade vorgestern auch noch mal die 1511 sauber neu installiert, diesmal blieb Win 7 aber unverändert auf der ersten Partiton. Funktioniert, Win 10 war sofort aktiviert und die 7 ist auch nach wie vor aktiviert.
 
Terrier schrieb:
Was soll einen Hardware Partition sonst sein als eine Partition auf einer Hardware der Festplatte.
Es ist nicht mal eine VM erlaubt...
Das sollte eigentlich im Link erklärt werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Serverpartitionierung
Bei dem Wort Partition denken die meisten an eine Datenpartition auf einer Festplatte. Partition wie Einteilung. Statt auf einer Festplatte Datenbereiche einzuteilen (zu partitonieren), kann man auch Hardware selbst partitionieren, wie Boards oder CPUs, RAM. Um Lizenzen zu sparen könnte man mehrere Boards in ein Gehäuse (Blades in einem Rack) verbauen und sagen, das wäre nur "ein" Computer. Oder entsprechend dem Wikipedia-Link ganze Server-Racks. Dort läuft dann mehrfach und parallel ein und dieselbe Lizenz. Und dem widerspricht Microsoft. Und ja, einer VM widerspricht Microsoft auch. Die VM darf nicht mit derselben Lizenz laufen, wie der Wirt. Sie würden ja gleichzeitig parallel laufen. (Edit: Hier noch ein etwas älterer Link zur nicht-Eindeutigkeit bei VM. http://www.ctmagazin.de/0912138)

Dual-Boot mit derselben Lizenz ist nicht ausgeschlossen. Es ist keine Hardware-Partition (im Privatbereich unüblich), sondern meist nur "ein" PC und es laufen keine Lizenzen parallel. Sonst dürfte man von seinem Windows auch keine Sytemsicherung erstellen, kein Backup-Klon, keine Image-Sicherung. Es ist immer dieselbe Lizenz.

Terrier schrieb:
ich finde in den Bedingungen nichts von "ein Computer"!
"auf einem Computer" ist der Wortlaut. Siehe Beitrag#9. In den Lizenzbedingungen unter 2.a, das kann jetzt je nach Version etwas anders lauten.
https://www.microsoft.com/de-de/useterms
 
Zuletzt bearbeitet:
Sonst dürfte man von seinem Windows auch keine Sytemsicherung erstellen, kein Backup-Klon, keine Image-Sicherung. Es ist immer dieselbe Lizenz.
Das wäre Äpfel mit Birnen verglichen.
Eine Lizenz ist eine (Be)Nutzungserlaubnis. Eine Systemsicherung ist eine - Systemsicherung. Das ewig unterschlagene Zauberwort ist «gleichzeitig». Ich darf x-fach sichern und imagen, nur nicht auf 2 Geräten die Lizenz zur selben Zeit benutzen.
Eine Sicherungskopie ist inhaltlich, wertmäßig nicht identisch mit einer Kopie im Sinne eines Duplikats zur duplizierten, parallelen Nutzung. Denn dann wäre das Laden einer Datei ins RAM schon die Kopie.

CN8

PS: ob MS sich drum kümmert ob eine von 7 auf 10 upgegradete Lizenz nebeneinander auf der selben Grundhardware als 10 und 7 benutzbar ist und bleibt oder ob der Key gesperrt wird (früher kam das öfter vor; «zu oft installiert»), das nenne ich mal ein Ü-Ei.
 
cumulonimbus8 schrieb:
Das wäre Äpfel mit Birnen verglichen.
Das ewig unterschlagene Zauberwort ist «gleichzeitig».
Das Wort "gleichzeitig" findet sich in meinem Beitrag.
Desktop und Notebook? Könnte man gleichzeitig nutzen, ist aber nicht erlaubt.
Desktop und VM? Könnte man gleichzeitig nutzen, ist aber nicht erlaubt.
Blades im Rack? Könnte man gleichzeitig nutzen, ist aber nicht erlaubt.
Dualboot? Das Kunststück sie gleichzeitig zu nutzen ist mir nicht bekannt.
Vor allem sind doch Punkte eins bis drei in Microsofts EULA enthalten und Punkt vier nicht. Das muss doch nicht auf Biegen und Brechen in die EULA reinkonstruiert werden.
 
Haarspalterei und Wortklauberei
es gibt User die drehen sich eh alles so hin da mit es passt.
Sonst dürfte man von seinem Windows auch keine Sytemsicherung erstellen, kein Backup-Klon, keine Image-Sicherung. Es ist immer dieselbe Lizenz.

Systensicherung, Backup Image usw. ist nicht installiert und das wird auch nicht gebotet und deswegen ist eine Sicherung erlaubt.

Das Wort "gleichzeitig" findet sich in meinem Beitrag.
Da gibt es keinen Unterscheidung bei Microsoft, nur du und einige User meinen das es was mit gleichzeitig zu tun hat weil sie es sich einreden um Ihr Gewissen zu beruhigen.

Ihr könnt ja machen was Ihr wollt, nur verbreitet diese Märchen nicht auch noch im den Foren und versucht es nicht schönzureden und zu rechtfertigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben