Gleicher Lizenz-Schlüssel auf demselben Rechner parallel für Win 7 und 10 verwendbar?

Was gibt es denn an der Präzision der EULA seitens MS denn nicht zu verstehen bzw. denn überhaupt zu beanstanden?

Auszug aus der EULA von Windows 10 (Quelle: Microsoft Windows 10 EULA)

2. Rechte zur Installation und Nutzung.

a) Lizenz: Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

b) Gerät: In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.

Laut 2a) ist also ausdrücklich nur der Betrieb einer einzelnen Kopie (Installation) auf einem einzelnen Gerät (PC, Tablet oder Laptop) erlaubt. Das bezieht sich explizit auf die Installation und schließt somit eine Parallel-Installation auf einer 2. Partition (Dual-Boot) oder in einer Virtuellen Maschine von vornherein komplett aus, da dies ja eben doch eine 2. Kopie (Installation/Instanz) darstellt. Wo fehlt es da denn bitteschön an Präzision?

In der Folge stellt sich also die Frage, ob die zwei installierten OS eventuell überhaupt nicht zeitgleich betrieben werden könnten also gar nicht erst, weil eben nur eine Installation der Software (Windows) pro Rechner/Gerät überhaupt erlaubt ist.

Unter 2b) definiert MS den Begriff "Gerät" halt noch enger, indem es neben einem physischen Hardware-System auch ein virtuelles Hardware-System (Virtuelle Maschine) als ein eigenständiges Gerät erklärt. Für Betreiber von Servern führt MS den Begriff "Gerät" noch weiter aus, wenn sogenannte Hardwarepartitionen und Blades auch für autonome Geräte erklärt werden und somit auch diese nur mit einer eigenständigen Lizenz betrieben werden dürfen. Auch wenn der letzte Teil von 2b sich nicht an Privatanwender richtet, gilt der 1. Teil von 2b für alle Anwender.

Diese ganzen halbseidigen "Interpretationen" á la "Da ja beide OS auf einem Rechner installiert worden sind und deshalb ja auch nicht zeitgleich ausgeführt werden -> Dual-Boot = OK" fallen damit komplett aus dem legalen Raster.

Und nur weil etwas technisch möglich ist, bedeutet das im Umkehrschluss noch lange nicht, dass es auch rechtlich legitim wäre!

Fazit: Für die Dauer der Nutzung ein und derselben Lizenz von Windows 7/Windows 10 (Upgrade) ist der Parallel-Betrieb von Windows 7,8,8.1 und W10 (Upgrade) sowohl auf ein und denselben Gerät (Dual-Boot), in einer VM als auch auf einem Zweitrechner nicht legal.

Erst mit dem Einsatz einer 2. Lizenz wird ein solcher Dual-Boot lizenztechnisch legitimiert.


@Wilhelm14

2. RECHTE ZUR INSTALLATION UND NUTZUNG. a. Eine Kopie pro Computer. Außer wie in Ziffer 2 (b) weiter unten erlaubt, sind Sie berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer zu installieren. Dieser Computer ist der „lizenzierte Computer“.

Du zitierst die EULA von Windows 7 um zu rechtfertigen, dass ein Dual-Boot von W7 + W10 nicht den Lizenzbestimmungen widerspricht?

Mal abgesehen davon, dass in dem vorliegenden Fall die EULA von W10 (s.o.) gilt, da die bestehende W7 Lizenz bereits durch das Upgrade auf W10 in eine identische W10-Lizenz fortgeschrieben wurde und somit die EULA von W10 sofort in Kraft getreten ist, interpretierst Du die Kernaussage des zitierten Paragrafen aus der W7 EULA auch noch falsch bzw. extremst Anwender-freundlich ^^

Der Fokus liegt hier nämlich nicht auf "ein Computer" sondern auf "Installation 1x Kopie auf 1x Computer". Ergo ist eine 2. Kopie (Installation) der selben Lizenz (Windows 7 <-> Windows 10 (Upgrade)) auf dem selben Computer schon nicht mehr durch die zitierten Lizenzbestimmungen gedeckt und somit ist auch ein Dual-Boot (W7/W7; W7/W10; W10/W10) nicht legal! Solange es sich bei W10 um das kostenlose Upgrade handelt.

Das kostenlose W10-Upgrade stellt nämlich gar keine eigenständige Lizenz dar, die einen solchen Dual-Boot ansonsten legitimieren würde, sondern führt lediglich die bereits bestehende W7-Lizenz für die Dauer der Nutzung von W10 (Upgrade) in eine W10-Lizenz über!

So "großzügig" ist MS dann eben auch wieder nicht, dass sie uns quasi eine zweite Lizenz schenken würden ;)

Und Sicherheitsimages (Backups) gelten im Sinne der EULA eben gar nicht als laufende Instanzen oder installierte Kopien der Software, da sie zumeist ja auf externen Speichermedien, die sich der Bezeichnung nach ja gerade eben nicht im jeweiligen PC/Gerät verbaut sind oder sich auch nicht parallel im laufendem Betrieb befinden, weil sie in der Regel komprimiert abgespeichert und vor allem auch nicht bootfähig sind. Denn ein laufender Betrieb würde dem Naturell eines Backups ja komplett zuwiderlaufen.

Diese Backups finden also tatsächlich nur dann Anwendung, falls sich das eigentlich im Betrieb befindliche Windows des jeweiligen Geräts nicht mehr lauffähig ist und/oder neu aufgesetzt werden soll. Das wird von MS aber natürlich auch ausdrücklich erlaubt, da es sich eben um ein ruhendes System-Abbild handelt. Das hat rein gar nichts mit der Lizenz als solche zu tun. Ansonsten würde MS ja selbst überhaupt keine Backup-Lösung mit den eigenen Bordmitteln anbieten. Es besteht in dem Fall also auch absolut kein Widerspruch zu den zitierten Lizenzbestimmungen.

Gruß St. Clair


@ CN8

Die Windows 7 Lizenz wird auch nicht von der W10-Lizenz "aufgefressen", weil sich in diesem Punkt nämlich beide Lizenzen (siehe oben) komplett einig sind. Es ist die Rede von 1 Kopie/Instanz (Installation) pro Computer/Gerät. Das schließt in beiden Lizenzbeschreibungen eine zweite Installation und somit deren Betrieb (Dual-Boot) auf dem identischen Rechner komplett aus.

MS hat ja seine Bestimmungen von W7 in der EULA von W10 also nochmals wortwörtlich präzisiert, wie dem Zitat oben ja schon zu entnehmen ist.

Der Begriff "Parallelbetrieb" bezieht sich aber eben nicht nur auf die zeitgleiche Nutzung der selben Lizenz (PC1 + PC2/VM) sondern darunter fällt auch der regelmäßige Betrieb der selben Lizenz auf ein und dem selben Gerät (PC, Tablet oder Laptop). Der Logik und der Praxis nach können auf einem Gerät natürlich keine zwei Instanzen von Windows parallel (zeitgleich) betrieben werden, aber sie können sich sehr wohl in einem zeitlichen Rahmen (z.B. 24h) parallel im Einsatz befinden (zeitversetzt). Genau diese Vorgehensweise (Dual-Boot) schiebt MS mit ihren Lizenzbestimmungen natürlich ebenfalls kategorisch einen Riegel vor, indem sie ja bereits die Installation einer 2. Instanz (Installation) auf ein und dem selben Rechner/Gerät schon von Beginn an untersagen.

Gruß St. Clair


@Hommie / @ west0015:

Tatsächlich bleibt der Lizenzschlüssel für Windows 7/8 oder 8.1 auch nach der Verwendung für Windows 10, das was er immer war und auch zukünftig bleiben wird: Ein Lizenzschlüssel für W7/8 oder 8.1. Er wandelt sich nicht in einen W10-Lizenzschlüssel um, denn die Vorgänger-Lizenz bleibt ja nach wie vor gültig und kann mit deren Lizenzschlüssel natürlich auch wieder aktiviert werden.

Der Lizenzschlüssel dient bei der Aktivierung von Windows 10 1511 (Upgrade) lediglich als Nachweis, dass man im Besitz einer bereits lizenzierten und aktivierten Windows-Version ist, die zum Wahrnehmen und Betrieb des kostenlosen W10-Upgrades berechtigt ist.

Gruß St. Clair


@ Silentnewbe:

1) Wie andere Miforisten bzw. Moderator AdoK schon angeführt haben: NEIN! -> entweder setzt Du Windows 10 oder Windows 7 auf dem Rechner ein. Ein Dual-Boot ist anhand deiner Schilderung lizenztechnisch nicht möglich.

2) Im Worst Case-Szenaro (Siehe Quelle -> Hinweis zu Multi-Boot) könnte MS deine vorhandene W7-Lizenz tatsächlich für ungültig erklären. Somit hättest Du dann weder eine gültige W7- noch eine W10 (Upgrade)-Lizenz die Du dann legal nutzen könntest und wärst somit gezwungen Dir eine neue Lizenz zu kaufen. Der Worst Case muss natürlich nicht eintreten, aber warum solltest Du das Risiko überhaupt eingehen wollen? Empfehlenswert ist dein Vorhaben auf keinen Fall!

Mit der Installation des W10-Upgrades, das durch die Aktivierung erfolgreich abgeschlossen worden ist, gelten für Dich nämlich schon die Lizenzbestimmungen von Windows 10, wie sie oben im Zitat angeführt wurden.

Bei der weiteren Nutzung der W10 (Upgrade) Lizenz ist übrigens auch der Verkauf der ursprünglichen Lizenz (W7) nicht mehr möglich, da nur der Besitz der Vorgänger-Lizenz die legale Nutzung von Windows 10 (Upgrade) erlaubt. Ohne die ursprüngliche Lizenz wäre der Einsatz von W10 (Upgrade) dann also auch nicht mehr legal.

Gruß St. Clair


@Terrier:

Schön, das Du so vehement darauf hinweist, dass man eigene Interpretationen der EULA nicht nur dazu nutzt, möglicherweise das eigene Handeln zu legitimieren, sondern nicht auch noch andere Leser eventuell zu falschen Handlungen animiert bzw. im falschen Glauben bestärkt.

Dein Fazit in Bezug auf "Märchenverbreitung" kann ich also uneingeschränkt unterschreiben.

Gruß St. Clair
 
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Hallo zusammen!

Zunächst einmal allen Beteiligten vielen Dank für die zahlreichen Wortbeiträge!

Zunächst erschienen mir die Argumente pro Parallel-Installation am überzeugendsten, sehe aber nun anhand der angeführten Zitate der Lizenzbedingungen von Windows 7 und insbesondere Windows 10, dass die parallele Installation, welche zwei Instanzen / zwei Kopien entspricht (wobei es keine Rolle spielt, dass nur ein System zur Zeit ausgeführt werden kann) rechtlich nicht OK ist.

Was die technische Machbarkeit anbelangt, werde ich es nicht darauf ankommen lassen, ob mir früher oder später eine oder gar beide Installationen deaktiviert werden. Wie ich schon schrieb, ging es mir nur um ein Ausprobieren von Windows und nicht um ein dauerhaftes Multi-Boot. ich werde mich also jetzt entscheiden müssen: entweder aktualisiere ich das bestehende Win 7 System auf Win 10, oder ich mache ein Clean install, oder ich bleibe einfach bei Win 7.

Ich habe in der Tat noch eine weitere Win 7 OEM Lizenz für 20€ gekauft, welche ich auf meinem Notebook für einen Clean Install von Win 10 verwenden werde. Das wird mir bei der Entscheidung helfen, was ich mit meinem Desktop-PC machen werde.

Allerdings habe ich noch eine andere Idee, welche ich allerdings wohl besser in einem weiteren Thread poste (Link folgt). https://www.computerbase.de/forum/threads/austausch-der-lizenz-fuer-eine-bestehende-installation-moeglich.1539029/#post-18203599

Vielen Dank an alle!
 
Zuletzt bearbeitet:
Silentnewbe schrieb:
Zunächst erschienen mir die Argumente pro Parallel-Installation am überzeugendsten, sehe aber nun anhand der angeführten Zitate der Lizenzbedingungen von Windows 7 und insbesondere Windows 10, dass die parallele Installation, welche zwei Instanzen / zwei Kopien entspricht (wobei es keine Rolle spielt, dass nur ein System zur Zeit ausgeführt werden kann) rechtlich nicht OK ist.

Das scheint nach St. Clairs ausführlicher Erklärung klar zu sein. Fragt sich nur, ob MS auch die technischen Möglichkeiten nutzt, Lizenzen zu sperren. Ich hatte das Spielchen mit meinem Office, damals noch Win XP und das "neue" Win 7 zum testen als Dualboot. Office lies sich nicht unter Win 7 aktivieren, auch nicht mit dem automatischen Telefonsystem. Allerdings ist es mir mindestens zwei Mal nach dem Gespräch mit einem MS Supporter gelungen, Office auf beiden Systemen zu aktivieren. Da landet man ja zwangsläufig, wenn die automatische Aktivierung und das Telefonsystem nicht funktioniert. Ich hatte denen damals sogar erklärt, dass ich auf einem Rechner hauptsächlich noch XP nutze und Win 7 vorerst gerne ausprobieren möchte. Das löste zwar immer ein gewisses Misstrauen aus, sie haben mir aber jedesmal Office auf beiden Systemen aktiviert. Vermutlich waren die Lizenzbedingungen von Office denen von Windows sehr ähnlich. Scheinbar halten die sich selbst nicht immer an ihre Lizenzbedingungen.
 
reditalian schrieb:
Fragt sich nur, ob MS auch die technischen Möglichkeiten nutzt, Lizenzen zu sperren.
Ich würde es nicht darauf ankommen lassen, ab und zu sperrt Microsoft die doppelten oder die veröffentlichten Lizenzen. Man kann also auch Pech haben und dann ist der Key gesperrt und man kann sich dann einen neuen Key kaufen.
 
St. Clair schrieb:
Das bezieht sich explizit auf die Installation und schließt somit eine Parallel-Installation auf einer 2. Partition (Dual-Boot)
Das interpretierst du dort rein, stehen tut es dort nicht. Du sagst etwas und gibst als Quelle ein Zitat an, wo es nicht drin steht. Versuch doch mal zwei "Instanzen" auf einem Rechner "auszuführen".

Wir sind uns doch einig, dass das mit einer VM ginge, die schließt MS aber aus. Und es ginge mit einem Serverrack, auch das schließt MS aus. Man könnte auch Notebook und Desktop nehmen, das wären aber wieder die zwei Rechner.


St. Clair schrieb:
Fazit: Für die Dauer der Nutzung ein und derselben Lizenz von Windows 7/Windows 10 (Upgrade) ist der Parallel-Betrieb von Windows 7,8,8.1 und W10 (Upgrade) sowohl auf ein und denselben Gerät (Dual-Boot), in einer VM als auch auf einem Zweitrechner nicht legal.
VM und Zweitrechner stehen in der EULA, ja. Den Punkt Dual-Boot baust du selbst in dein Fazit ein.

St. Clair schrieb:
...interpretierst Du die Kernaussage...extremst Anwender-freundlich...
Dessen bin ich mir bewusst. Warum sollte man extrem anwenderfeindlich auf die EULA blicken?
Das kann ich probeweise machen. Punkt 2a sagt

zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen
Darf man demnach den Rechner nur alleine benutzen?

St. Clair schrieb:
Dein Fazit in Bezug auf "Märchenverbreitung" kann ich also uneingeschränkt unterschreiben.
Warum du nach so viel Sachlichkeit nun unnötig deine Reputation zerstörst...

Silentnewbe schrieb:
Ich habe in der Tat noch eine weitere Win 7 OEM Lizenz für 20€ gekauft...
Bei so günstigen Angeboten ist die Gefahr sehr groß eine "Raub"-Kopie erstanden zu haben. Ob das jetzt weniger Grauzone als die Dual-Boot-Installation ist, weiß ich nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: (Tippfehler k - h)
@Wilhelm14
Das «gleichzeitig» auszulassen unterstelle ich ja auch nur MS ;)

@St. Clair
Man kann sich ja fast selbst unbeabsichtigt :) widerlegen…
eine Instanz der Software
…ist eben die klare semantische Schwäche: was ist denn «eine»? «genau eine», «irgend eine», «maximal eine»≡«nicht zwei oder mehr»?
Versuche doch mal «one copy» und «a copy» ins Deutsche zu übersetzen. Was kommt raus? «eine Kopie» [wobei Kopie auch mal Version oder Installation meinen kann]. Übersetzen müsste man «genau eine» und «{das ‹a› komplett mit Deutsch und nicht Übersetzungsdeutsch umschiffen} Kopie».

CN8


»Deutsch ist schon deshalb eine gute Sprache weil in ihr ›Mensch‹ und ›Mann‹ nicht das gleiche sind.«*) Einmal übersetzen, bitte! {Und nicht nur uns Englische} *) Darüber kann man(n) streiten, frau auch…
 
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