@Venyo
Deine Werte hören sich nach Vectoring VDSL 100 an. Der Upload ist vermutlich falsch gemessen. Der liegt normalerweise bei maximal 40 MBit/s netto.
Helinet hat bis auf ein paar weiße Flecken im Hammer Randbereich und einem Outdoor-DSLAM in Nordbögge, keine eigenen Outdoor-DSLAMs für VDSL. Die im Hammer Randbereich sind sogar nur per 400 MBit/s Richtfunk angebunden.
Die Outdoor-DSLAMs im Hammer Randbereich sind seit dem staatlich geförderten Glasfaser obsolet. Eigentlich dürften da keine Kunden mehr dran hängen.
In anderen Gebieten wird VDSL von Helinet per Telekom Bitstream bereitgestellt. Steht bei dir überhaupt HeLi Net als Anbieter bei z.B speedtest.net? Bei Easybell stand trotz Telekom Outdoor-DSLAM trotzdem Easybell.
Wie dem auch sei. Ich vermute dass bei VDSL Bitstream ein anderer Zugang zum Internet genutzt wird als bei Glasfaser. Daher gelten da vermutlich die "Glasfaserverhältnisse" mit dem Zugangspunkt ftth-dyn-88-208-XXX-XXX.heliweb.de nicht. Kannst du selber bei z.B. cmd mit dem Befehl tracert 8.8.8.8 z.B. nachprüfen.
Außerdem hat ein Stream/Download bei Helinet, zumindestens außerhalb von Stoßzeiten maximal 114 MBit/s.
Um 400 MBit/s zu erreichen müssen je nach Server 4-6 Streams/Downloads gleichzeitig genutzt werden.
Das ist in der Praxis nur bei einigen Downloads umsetzbar. Finde dieses Trafficshaping alleine bereits sehr dreist. Als Mindestbandbreite sind 360 MBit/s, normal 380 MBit/s und maximal 400 MBit/s angegeben

.
Wofür kann man 400 MBit/s nutzen? Für Downloads und Uploads. Ich kann auch 10 GBit/s noch sinnvoll nutzen. Es kann nie schnell genug gehen.
Wenn du in einem Telekomgebiet wohnst verstehe ich sowie so nicht warum du auf Helinet zurückgreifst. Ja, der Preis von 10 Euro ist natürlich verlockend. Obwohl ich mir das gar nich vorstellen kann.
Denn alleine die Vorleistungsgebühren an Telekom übersteigen 10 Euro/Monat massiv. Das wäre für Helinet ein Verlustgeschäft.
Bei Vertragsmittlern bei Telekom bekommt man auch günstig VDSL für 20 - 30 Euro/Monat. Bevor ich bei so einem Laden wie HeLi Net Kunde wäre würde ich auch 20 Euro/Monat mehr bezahlen. Alleine die Störung, die Minderleistung und der pampige, inkompetente "Support" gehen gar nicht.
Ich bin da nur weil die hier ein kabelgebundenes Monopol haben. Es gibt von Telekom nicht mal DSL 384.
@0-8-15 User
Das ist für mich eine Mogelpackung. Am 02.05.22 wurde das Insolvenzverfahren am Amtsgericht Dortmund gestartet. Am 11.05.22 erfolgte die Liquidation:
11.05.2022 |
HRA 1881: HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hamm, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (259 IN 4/22) vom 01.05.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eigenverwaltung ist angeordnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. |
Von einer Liquidation in Eigenverwaltung habe ich noch nichts gehört.
Außerdem mussten alle Gesellschafter der Auflösung der Gesellschaft zugestimmt haben. Die haben keine Lust mehr jedes Jahr teilweise bis zu 1.X Mio. Euro Schulden auszugleichen.
Der Laden wird also bald gegen die Wand fahren. Liquidation bedeutet nämlich, dass die keine Kohle mehr haben und die Betriebsmittel u.a. verscherbelt werden müssen, um die Gläubiger zu bedienen.
Das am 02.05.22 eröffnete Insolvenzverfahren hört sich sowie schon nicht nach Eigenverwaltung an, auch wenn dort steht:
"Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 4/22
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRA 1881 eingetragenen HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG, Hafenstraße 80 - 82, 59067 Hamm, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 2781 eingetragene HeLi NET Verwaltung GmbH, Hafenstraße 80-82, 59067 Hamm, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Vollert, geschäftsansässig ebenda,
wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit heute, am 01.05.2022, um 09:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 01.02.2022 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Der zugrunde liegende Antrag ist am 01.02.2022 bei Gericht eingegangen.
Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).
Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund , Tel. Nr.0231/589600 , Fax Nr. 023158960100.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.06.2022 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Eröffnung (§ 67 Abs. 1 InsO) eingesetzt.
Zu Mitgliedern werden bestimmt:
1. Bundesagentur für Arbeit
Agentur für Arbeit Dortmund, Steinstraße 39, 44147 Dortmund, vertreten durch die Mitarbeiterin Roswitha Thoms und ersatzweise den Mitarbeiter Armin Albrecht
2. Mark Jäger, Kurt-Tucholsky-Straße 79, 59192 Bergkamen
3. Stefan Kipke, Schillerstraße 7, 59065 Hamm.
Die Bestimmung wird erst mit der Annahmeerklärung des jeweiligen Gläubigerausschussmitgliedes wirksam.
Die Annahme ist unverzüglich gegenüber dem Gericht zu erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 26.07.2022, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Sachwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen der Schuldnerin als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.07.2022 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.106 niedergelegt.
Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
259 IN 4/22
Dortmund, 01.05.2022 "