Haudrauff
Admiral
- Registriert
- Okt. 2007
- Beiträge
- 8.788
Hallo,
ich habe folgendes Problem und würde dazu mal ein paar Meinungen hören.
Ich bin als Servicekraft in einen Restaurant tätig (zwischen 20 und 30 Mitarbeiter, 1,4 Millionen Umsatz in 2012). Dies ist bereits mein 3. Jahr und ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag welcher die Zeile enthält: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind.
Gehört das Instanthalten der Elektroinstallation, es geht hier um Halogenglühbirnen in 2.8m Höhe, welche in die Decke eingelassen sind, generell zu meinen Aufgaben?
Ich habe da nämlich ein kleines Problem mit dem Lebensgefährten meiner Chefin. Dieser hält sich für den Chef sobald Chefin oder Restaurantleitung außer Haus sind. Aber in all den Jahren hat sich meine Chefin noch nie dazu geäußert, dass jener in irgendeiner Weise mein Vorgesetzter wäre (gerade zu diesem Thema schweigt sie immer sehr auffällig). Auch die Restaurantleitung hat immer gesagt, dass er nichts zu uns Kellnern zu sagen hat. Viele folgen aber seinen Anweisungen, vor allen die Mädels, einfach um Streß mit ihm zu vermeiden.
Ich bin da ja nicht so und gestern ist die Lage ein bischen eskaliert.
Aktuell bin ich krankgeschrieben, auf anraten des Restaurantleiters. Dieser steht natürlich voll hinter mir.
Mit der Chefin konnte und kann ich die Sache noch nicht klären, da sie leider die letzten 2 Wochen krank war und noch ist.
Mir geht es hier aber nur ums besagte Glühbirnen wechseln und ob ich das machen muß oder nicht.
Mit dem inkompetenten Typen werd ich schon fertig.
Vielen Dank für vielfältige Meinungen!
ich habe folgendes Problem und würde dazu mal ein paar Meinungen hören.
Ich bin als Servicekraft in einen Restaurant tätig (zwischen 20 und 30 Mitarbeiter, 1,4 Millionen Umsatz in 2012). Dies ist bereits mein 3. Jahr und ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag welcher die Zeile enthält: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, nach näherer Anweisung seiner Vorgesetzten, auch andere gleichwertige und zumutbare Arbeiten auszuführen, die nicht mit einer Minderung der Arbeitsvergütung verbunden sind.
Gehört das Instanthalten der Elektroinstallation, es geht hier um Halogenglühbirnen in 2.8m Höhe, welche in die Decke eingelassen sind, generell zu meinen Aufgaben?
Ich habe da nämlich ein kleines Problem mit dem Lebensgefährten meiner Chefin. Dieser hält sich für den Chef sobald Chefin oder Restaurantleitung außer Haus sind. Aber in all den Jahren hat sich meine Chefin noch nie dazu geäußert, dass jener in irgendeiner Weise mein Vorgesetzter wäre (gerade zu diesem Thema schweigt sie immer sehr auffällig). Auch die Restaurantleitung hat immer gesagt, dass er nichts zu uns Kellnern zu sagen hat. Viele folgen aber seinen Anweisungen, vor allen die Mädels, einfach um Streß mit ihm zu vermeiden.
Ich bin da ja nicht so und gestern ist die Lage ein bischen eskaliert.
Aktuell bin ich krankgeschrieben, auf anraten des Restaurantleiters. Dieser steht natürlich voll hinter mir.
Mit der Chefin konnte und kann ich die Sache noch nicht klären, da sie leider die letzten 2 Wochen krank war und noch ist.
Mir geht es hier aber nur ums besagte Glühbirnen wechseln und ob ich das machen muß oder nicht.
Mit dem inkompetenten Typen werd ich schon fertig.
Vielen Dank für vielfältige Meinungen!