News Gmail: EuGH soll Pflichten von Webmail-Anbietern klären

Tomsenq schrieb:
Ich entscheide mich für einen US Anbieter und die deutsche/Eu Justiz hat damit was zu tun?

Entgegen aller Meinungen ist das Internet zwar ein transnationaler, aber kein rechtsfreier Raum. Wird ein Dienst in Deutschland angeboten, so hat er sich an deutsches Recht zu halten.
 
Das deutsche Recht nimmt sich nur ein wenig zu ernst. Und nein, nur weil ich einen Dienst über eine Verbindung ins Ausland nutzen kann und dieser EU-Angehörige nicht explizit ausschließt, und dieser Dienst weder seinen Sitz (auch keine Niederlassung oder Tochterfirma) noch seine Server auf deutschem Raum hat, muss diese noch lange nicht deutsches Recht anwenden. Denn muss ein Diensteanbieter, der seine Dienste auch in Amerika anbietet dann auch amerikanisches Recht befolgen? Und das aus Gambia, weil man auch von dort aus zugreifen kann? Oder von irgend einem anderen Land der Welt, von dem man ihn auch nutzen kann?
 
Hägar Horrible schrieb:
Denn muss ein Diensteanbieter, der seine Dienste auch in Amerika anbietet dann auch amerikanisches Recht befolgen?

In der Tat. Nur dass dort viele Regelungen lascher sind. Manche dafür wiederum deutlich strenger.

Im Zweifel ein (bei Nutzern verständlicherweise unbeliebter) Region-Lock. Der ist durchaus legitim wenn der eigene Service Gesetze des Landes verletzt.

So darf hier keine in- oder ausländische Webseite Deutschen Bürgern Drogen oder Kriegswaffen anbieten, egal ob sie in anderen Ländern erlaubt sind oder nicht.
 
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Hägar Horrible schrieb:
Denn muss ein Diensteanbieter, der seine Dienste auch in Amerika anbietet dann auch amerikanisches Recht befolgen?

Ja.

Der Dienstanbieter muss ja nicht in Deutschland anbieten - geht z.B. in dem die deutsche Sprache nicht anbietet bzw. kein Geld aus Deutschland nimmt (Herkunftsland angeben und D nicht aufführen bei der Anmeldung/Zahlungsvorgängen usw.). Das wäre z.B. ein Merkmal um dann vor Gericht zu sagen, dass man in Deutschland nicht anbieten möchte und ein etwaiger Deutscher Kunde deswegen keine Ansprüche nach deutschem Recht stellen kann.
Geht ganz einfach, trifft auf die großen Websites natürlich nicht zu ;)

PS: Amerika hat nicht laschere Regelungen, auch da muss man höllisch aufpassen. Man braucht außerdem eine Versicherung gegen Sammelklagen und viele weiter Dinge die in Europa nicht nötig sind (je nach Branche).
 
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Das ist Quatsch. Die deutsche Sprache braucht man auch für Österreich und die Schweiz, und die ist ja nicht mal in der EU.
 
*Eine Möglichkeit*

Will ich für die Schweiz anbieten aber nicht für Deutschland oder Österreich dann muss ich zusätzliche Möglichkeiten nutzen, wie eben die Angabe des Herkunftslandes...

Schließ ich alle 3 aus, dann *kann* die Sprache durchaus ausreichen.

Übrigens haben sich auch Schweizer Händler an die Gesetze im Verbraucherland zu halten, sofern der Kunde aus der EU kommt ;)

Der Kunde eines Internet-Shops hat grundsätzlich die Wahl, ob er an seinem Wohnsitz oder am Sitz des Unternehmens gerichtlich gegen das Unternehmen vorgehen möchte. Im Falle eines Rechtsstreits können also die im Wohnsitzland des Käufers geltenden Verbraucherschutzbestimmungen zur Anwendung kommen. Sie können zwar in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und in der E-Mail-Bestellbestätigung das anwendbare Recht und das zuständige Gericht angeben. Strengt der Kunde oder eine europäische Verbraucherorganisation ein Gerichtsverfahren an, so kann es jedoch sein, dass dies nicht ausreicht. Die Empfehlung lautet deshalb: Schweizer Unternehmen sollten unbedingt das EU-Recht und speziell die Richtlinie 2011/83/EU einhalten. https://www.netrics.ch/e-commerce-in-der-eu/

Das Problem ist ja weniger was rechtlich gilt, sondern was durchsetzbar ist. Faktisch kann man diese Rechte gegen jeden Durchsetzen der in der EU sitzt (inkl. Norwegen und Schweiz). Einen chinesischen Händler der keine Niederlassung in der EU hat wird man hingegen nur schwer belangen können. Selbiges gilt für US Händler die keine Niederlassung innerhalb der EU haben.

Google, Facebook, Microsoft haben aber natürlich einen Sitz innerhalb der EU und sind somit an die Gesetze gebunden.
 
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Mich hätte eine deutlichere Ausführung von "Darüber hinaus hätte Google gleichzeitig Überwachungsschnittstellen für deutsche Behörden in seinen Dienst implementieren müssen." interessiert. In welchem Gesetz steht das Telekommunikationsdienste das tun müssen? Und in welcher Form muss dies geschehen?
 
Dass ausgerechnet Merica dafür bekannt sein soll, sein Recht nicht übersee durchzusetzen (bzw "sich nicht so ernst zu nehmen" ;) ), muss doch verwundern^^ Und das betrifft nicht nur harte Fakten, wie die entsandten Soldaten, sondern auch weniger Greifbares, wonach einfach mal die Geldströme angezapft werden - Zahlungen zwischen amerikanischer und europäischer Bank, welche sich nicht an bestimmte Regeln hält (Auskünfte über amerikanische Kontoinhaber), werden dann als Sanktion eben eine Weile lang gekürzt.
Ergänzung ()

Die Zeichenfolge "überwachung" kommt im TKG 18mal vor ("auskunft" 87mal/"auskünft" 29mal). Bei Interesse gern auf folgender Seite einmal Srtg+F und danach suchen.

https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/BJNR119000004.html
 
psYcho-edgE schrieb:
Entgegen aller Meinungen ist das Internet zwar ein transnationaler, aber kein rechtsfreier Raum.
das behauptet doch auch keiner, er hält sich doch an die Gesetzte wo er seinen Dienst anbietet. Oder soll sich z. Mail.ru auch an deutsches Recht halten nur weil ich als deutscher mich dort registriert habe?
Das ist doch Absurd.
 
Und wer bestimmt, "wo" welches Recht "gilt"? Am Ende steht man - im Grunde in rein rechtsphilosophischer Weise - vor derselben Frage, wenn man beklagt, dass man sich überhaupt an irgendein ein Recht halten muss (also auch in der von dir anerkannten Situation, dass jemand sich an Gesetze, "wo er seinen Dienst anbietet", halten muss). Das kann man sich doch ebensowenig aussuchen.

Eine Antwort darauf ist, dass Recht gilt, weil es sich auch tatsächlich durchsetzen kann. Nachdem die Durchsetzungskraft immer seltener an einer - vllt zuweilen nicht mal existierenden - Landesgrenze Halt macht, gilt auch das Recht immer "weiter" (bzw es wird von den Gerichten/dem Staat die Geltung beansprucht).

Damit kann man unzufrieden sein, aber es handelt sich im Kern wie gesagt um nichts anderes, als wenn ich die Geltung von Recht überhaupt in Zweifel ziehe. Dann kann ich mich genausogut darüber beschweren, dass ich mich hierzulande an Gesetze halten muss; weder hier noch in Fällen mit Auslandsberührung kann ich es mir wirklich aussuchen.
 
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Spannende Sache... hab mir mal das erstinstanzliche Urteil durchgelesen... Google argumentiert recht vage, bzw. gehen auch nicht auf die Punkte der Bundesnetzagentur ein... Die für mich spannende Frage ist die: Welche Rolle spielt die Abhängigkeit vom Internet-Service-Provider? Ohne die Telekom geht hier nix... Google beruft sich auch darauf, dass nach Senden einer E-Mail, diese außerhalb der eigenen Infrastruktur sei (über den ISP) zum fremden Empfänger transportiert würde... Die Adressierung und Auflösung der Adresse würde lediglich nach festen Protokollen erfolgen... der EUGH hat aber wohl schon gesagt, dass man sich hier das Verhalten der ISPs anrechnen lassen müsse... Scheint also ne klare Sache zu sein, insbesondere, in geschlossenen Systemen, in welchen die Nachricht den Kosmos des Anbieters gar nicht erst verlässt...

Was ja aber viel spannender ist, im eigenen Kosmos, braucht es ja quasi keinen Dritten (ich schicke ne E-Mail von G-Mail zu G-Mail), da sind sie dann sicher dran..., das gilt dann aber auch für Whatsapp, Facebook Messenger, iMessage... seeehr spannend:

Schlechte Nachricht: die Geheimdienste lesen mit... Gute Nachricht: Der starke deutsche Datenschutz wird durchgesetzt...
 
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