BoardBricker
Lt. Commander
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D.h., wenn ich über irgendeinen Sub-Sub-Anbieter per VoIP telefoniere, dürfte das auch nicht unter die Kontrolle der BNA gestellt werden, weil derjenige auch nur das normale Internet zur Datenübermittlung nutzt und kein Telekommunikationsanbieter im herkömmlichen Sinne ist?
Also innerhalb der bestehenden Definition kann ich das Urteil vom EuGH durchaus nachvollziehen, zweifel aber dadurch um so mehr an der bestehenden Rechtslage. Entweder, man kann, will und darf jemandes Kommunikation anzapfen und dann sollte da kein großer Unterschied zwischen einer SMS, einer E-Mail oder einer Messenger-Nachricht bestehen, oder man lässt es ganz. Kann ja nicht sein, dass verschiedene Kommunikationsmittel vor staatlichem Eingriff unterschiedlich stark geschützt sind.
Also innerhalb der bestehenden Definition kann ich das Urteil vom EuGH durchaus nachvollziehen, zweifel aber dadurch um so mehr an der bestehenden Rechtslage. Entweder, man kann, will und darf jemandes Kommunikation anzapfen und dann sollte da kein großer Unterschied zwischen einer SMS, einer E-Mail oder einer Messenger-Nachricht bestehen, oder man lässt es ganz. Kann ja nicht sein, dass verschiedene Kommunikationsmittel vor staatlichem Eingriff unterschiedlich stark geschützt sind.