GMX Abzocke? Bitte um Rat.

Vossten

Commander
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Hallo,

wie der Titel oben vermuten lässt, habe ich angeblich ein Abo bei GMX abgeschlossen und soll jetzt knappe 43€ inkl. Mahngebühren und Ähnlichem bezahlen.

Der Clou kommt aber jetzt: das alles auf einer Mailadresse die ich seit MONATEN nicht geöffnet habe.
Als ich mich heute eingelogged habe, um nach der "letzten Mahnung" per Post zu gucken, ob eventuell hier vorher.Mails gekommen sind, stand dort sogar "Letzter Besuch am 13.4.2013" oder sowas in der Art.
Abgeschlossen wurde der angebliche Premium-GMX Vertrag aber am 09.12. und schon kurze Zeit später wurden an diese Mail-Adresse Mahnungen geschickt.

Hat jemand evenguell einen rechtlichen Rat? Kann ich mit einem Anwalt dagegen vorgehen und wie wahrscheinlich sind die Chancen, damit auch durchzukommen?

Vielen Dank schon mal, mich regt sowas immer sehr auf und ein wenig komisch reagiert man natürlich auch, sollte ich also relevante Informationen vergessen haben, tut mir das Leid.
( Anrufen werd ich da bestimmt nicht bei 2€/Minute...)
 
Warum sollte ich aber 43€ zahlen, wenn sie gar nicht im Recht sind?

Ich bin leider auch nur armer Student und einen Betrugsversuch will man sich, egal wie klein der Betrag ist, mMn nie gefallen lassen, oder?

Die Frage war auch eher ob pure Ignoranz z.B. hilft, wie ich schon ein wenig über Google gelesen habe - Angeblich wird mit Inkasso und Anwälten von GMX-Seiten aus gedroht, wenn man aber nie antwortet, wird das schnell verworfen.
 
"Einfach zu bezahlen" - und solchen Unternehmen Tür und Tor für weitere Maneuver dieser Art öffnen.

Du setzt Dich einfach mit gmx in Verbindung. Sie mögen Dir doch bitte den entsprechenden Vertrag zwischen Dir und gmx nachweisen. Wenn sie es nicht können, haben sie keine rechtliche Handhabe.
Dann können sie die Forderung an ein Inkassounternehmen abtreteten, welches Dich immer und immer wieder anmahnen wird und zur Kostensteigerung einen Anwalt hinzuziehen wird, bis sie den Schritt wagen einen Mahnbescheid zu beantragen - dem Du dann widersprichst.
Nun muss der Antragsteller die Berechtigung seiner Forderung erstmals nachweisen (denn einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid kann jeder beantragen. Ich behaupte einfach, Du schuldest mir 10 000 EUR und zahle die entsprechende Gebühr dafür - geprüft wird zu der Zeit beim Gericht rein gar nichts).

Solltest Du wirtschaftlich schwach dastehen, kannst Du auch gerne beim Amtsgericht einen Beratungsschein für kleines Geld holen. Diesen kannst Du bei einem Rechtsanwalt für eine Erstberatung einlösen.
Sollte es, weshalb auch immer, zu einem Verfahren kommen und Du tatsächlich unschuldig in diesen Sumpf reingezogen worden sein, steht Dir als weitere Option noch die sogenannte Prozesskostenhilfe offen.

Also wirtschaftlich ist das alles überschaubar. Das Geschäftsgebaren solcher Unternehmen sollte man keinesfalls durch "ich zahle und habe meine Ruhe" Mentalität fördern - denn diese hat uns erst in diese Missbrauchslage des letzten Jahrzehnts katapultiert.

M-X schrieb:
In Anwalt wird wegen 43€ nix brigen den der Verlangt schon mehr in der Stunde.
Nana, bitte nicht eigene Vermutungen mit der Realität vermengen. Die Anwaltsgebühren sind allesamt reglementiert und orientieren sich unter Anderem auch an der Streitsumme.
Siehe: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bragebo/gesamt.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank so weit schon mal.
Ich habe mich auch gerade noch daran versucht, telefonisch mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu treten, leider war diese aber nur bis 12 Uhr zu erreichen.

Der gerichtlichen Abmahnung also widersprechen, sollte sie denn in absehbarer Zeit kommen? Ich sehe mich hier nämlich klar als Opfer und nicht als jemand, der "ausversehen" irgendetwas angeklickt hat o.Ä. Und selbst da ist es sehr fragwürdig, was es damit auf sich hat.
 
Einem ggf. ankommenden gerichtlichen Mahnbescheid unbedingt innerhalb der dafür vorgesehenen Frist widersprechen.

Ich bezweifle allerdings, dass da jemals ein Mahnbescheid kommt; geschweige denn ein Gerichtsverfahren seitens GMX eingeleitet wird.

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:
Ich bezweifle allerdings, dass da jemals ein Mahnbescheid kommt; geschweige denn ein Gerichtsverfahren seitens GMX eingeleitet wird.
Der MB kostet doch nur ein paar EUR, also etwa das, was die Inkassobude im Jahr an Portokosten raushaut. Er dürfte kommen - gibt ja genügend Angstzahler oder "ich zahl' dann hab' ich meine Ruh'" Genossen.

Vossten schrieb:
Der gerichtlichen Abmahnung also widersprechen, sollte sie denn in absehbarer Zeit kommen?
Auf jeden Fall - zumindest wenn Du Dir 100 % sicher bist, im Recht zu sein. Wenn nicht solltest Du das VOR dem Mahnverfahren klären...

Vossten schrieb:
Und selbst da ist es sehr fragwürdig, was es damit auf sich hat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Kläre es vorab mit gmx ob und was da tatsächlich besteht, wie dieser Vertrag zustande gekommen sein soll und ob sie Dir das Vertragsverhältnis mit Deiner Unterschrift / Zustimmung irgendwie schriftlich bestätigen können.
 
Bei GMX ist es leider so das beim einloggen relativ oft ein Werbefenster kommt. Klickt man da einfach auf "weiter" und nicht unten in der Ecke auch "Nein Danke" wird ein Abo abgeschlossen. Vermutlich... hast du entweder selbst den Fehler gemacht... oder deine Logindaten kreisen in der Welt umher und jemand anders war so frei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Benzer schrieb:
Ich kenne GMX jetzt nur aus den Pionierzeiten. Aber wenn es so ist, wie Du beschreibst, ist ein "Vertrag" der auf diese Art geschlossen worden ist, eh grundsätzlich nicht rechtskräftig. Sowas würde ich umgehend anfechten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
@ Benzer:

Diese Abzock-Vorgehensweise gibt es ja auf vielen Seiten im Netz.

Juristen können sich jetzt darüber streiten, ob mit dem Klick auf das falsche "weiter" überhaupt eine rechtskräftige Willenserklärung abgegeben wurde oder ob diese anfechtbar sein soll. :)

Im Ergebnis auch egal, der "Vertrag" ist am Ende nichtig.

MfG,
Dominion.
 
Benzer schrieb:
Bei GMX ist es leider so das beim einloggen relativ oft ein Werbefenster kommt. Klickt man da einfach auf "weiter" und nicht unten in der Ecke auch "Nein Danke" wird ein Abo abgeschlossen. Vermutlich... hast du entweder selbst den Fehler gemacht... oder deine Logindaten kreisen in der Welt umher und jemand anders war so frei.

Sollte das wirklich so sein, dass man auf ein normales "Weiter" Fenster geklickt hat, dann kann ich das ja zu 100% anfechten. Nachdem ich jetzt auch mal die Mails weiter durchgeguckt habe, fing scheinbar der Testzeitraum für TopMail im Oktober an. Ich habe mich aber nie für so einen Testzeitraum angemeldet, NOCH habe ich gemerkt, dass ich in diesem Zeitraum bin.
 
Blos nicht zahlen, alles was direkt von gmx kommt einfach ignorieren, das hat rechtlich keine Grundlage und nach etlichen Mahnungnen hören die damit auf dich vollzuspammen. Vor Gericht werden sie nicht gehen.
 
@ Benzer:

Zumindest muss der Endpreis deutlich hervorgehoben sein, darf nicht in einem langen Text stehen (versteckt) und muss abermals mit "ich akzeptiere" o.ä. bestätigt werden.

MfG,
Dominion.
 
dominion1 schrieb:

Es gibt doch mittlerweile die Regel das da stehen muss "Jetzt kaufen" oder "Kostenpflichtig" o.ä.
Ich weiss allerdings nicht genau seit wann diese Regelung greift, sollte aber schon seit ein paar Monaten so sein.
 
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Mittlerweile habe ich von einem Freund gehört, dem wohl scheinbar das selbe passiert ist und der auch herausgefunden hat, wie es zu Stande kam:

Er hat sich in sein Postfach eingelogged und bei der Werbung von GMX TopMail auf "Weiter zum Postfach" geklickt. Was er NICHT gemacht hat: Einen gesetzten Haken ENTFERNEN. Man musste also keinen Haken setzen, sondern einen entfernen. Damit hatte er sich, ohne wirklich Wind davon mitzubekommen, für die drei monatige Testphase angemeldet und ist auch in diese "Kostenfalle" getappt.

Er sagte, er habe nichts gemacht und am Ende hat GMX von alleine nachgelassen, ihm zu schreiben.
Ich habe mich auch noch weiterhin an einen befreundeten Jura-Studenten gewendet, der meinte, dass ich damit zum Verbraucherschutz solle, die würden schon die richtige Lösung kennen, was ich auch prompt getan habe und diesen habe eine Mail zukommen lassen.

Jetzt heißt es dann wohl erstmal abwarten.
 
Vossten schrieb:

Das verstöße ja eindeutig gegen die Regelung die im Wikipediaeintrag, den Lionel Hutz verlinkt hat, beschrieben ist. Wäre also null und nichtig.
 
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