News Google: Klagen wegen Datenerfassung

Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:
ich bin schonmal in einem restaurant gesessen und hab mein PDA gezückt um termine zu checken. da auf dem PDA automatisch nach WLANs gesucht wird kam mir das WLAN des restaurants entgegen, unverschlüsselt :)

hab ich jetzt ne straftat begangen und persönliche daten erfasst? :)

das ist was ganz anderes. In so einem Fall ist es ein Angebot des Restaurants. Das Restaurant gibt Dir also bewusst die Möglichkeit der kostenlosen Nutzung. Wenn solche Netze registriert werden würden, wäre das rechtlich sicher in Ordnung. Das geht aber nicht auf die Art und Weise, wie es Google macht, sondern nur so, dass die Betreiber ihre Netze melden. Denn Google kann nicht erkennen, ob der Zugang für Dritte bestimmt ist oder nicht (weil der Private vielleicht keine Ahnung hat, wie er das Netz sicher bekommt).

Eine Privatperson wird dagegen kein offenes Netz betreiben wollen, bzw dürfen. Dazu gibt es mehrere Bedingungen. Zum Beispiel verstieße eine Bereitstellung von öffentlichen Netzen fast immer gegen die Allgemeinen Geschäftsbedienungen der Provider, da die Bereitstellung von Traffik auf den Anschlussinhaber beschränkt ist.
 
@Smartin: ich hab nirgends an der tür gesehn, dass in dem restaurant ein offenes wlan netz angeboten wird. kann ja nicht wissen, ob es sich hier um das private wlan des restaurantsbesitzer im obergeschoss handelt.

fakt ist, dass rechtlich nichts verwerfliches ist auf der straße wlan netze zu scannen. es darf auch jeder auf das namensschild am hauseingang schauen. dir kann auch niemand verbieten das haus von der straße aus zu fotografieren.

jedoch sich in offene netze einzuklinken ist genauso wie in jedes haus laufen wo ne tür offen ist.

man sollte mal lieber darauf schauen, dass gesetze (vorratsdatenspeicherung) nicht einfach so rechtlich ungeprüft erlassen werden können und erst nach 1 !! jahr nach einführung für verfassungswidrig erklärt und verboten werden.

wie gesagt, hätte google nicht noch daten mitgeschnitten ist das nix anderes als wenn jmd von der straße aus das namensschild an einer tür liest.
 
Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:
man sollte mal lieber darauf schauen, dass gesetze (vorratsdatenspeicherung) nicht einfach so rechtlich ungeprüft erlassen werden können und erst nach 1 !! jahr nach einführung für verfassungswidrig erklärt und verboten werden.
Hat nichts mit dem Thema zu tun...
Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:
wie gesagt, hätte google nicht noch daten mitgeschnitten ist das nix anderes als wenn jmd von der straße aus das namensschild an einer tür liest.
Genau das ist ja der Punkt! Sie haben aber Daten mitgeschnitten und gespeichert die gar nicht notwendig für das kartographieren von WLans nötig waren.
freyny80 schrieb:
Na klar geht das ! SSID-Broadcast im Router deaktivieren...
Sehr lustiger Kommentar :evillol:. Das Verstecken der SSID ist vollkommen nutzlos und diese kann unter gewissen Bedienungen innerhalb von Sekunden ermittelt werden! Da würde sogar WEP Verschlüsselung und dem senden der SSID mehr Sicherheit bringen, selbst wenn das Passwort leicht zu erraten ist!
Ein Radiosender ist doch nichts anderes. Was ist denn mit diesen Minisendern, mit denen man seinen CD-Wechsel im Kofferraum drahtlos ans Autoradio koppeln kann? Wenn ich mit meinem Auto danaben stehe und zufällig die selber Frequenz im Radio gewählt habe, höre ich diese Musik(Daten) mit.
Dann wäre das nur Zufall und kein absichtliches Mitschneiden wie im Falle von Google und du würdest eben keine Daten der jeweiligen Person, also E-Mails, Verbindungen, Namen, und etliches andere mithören sondern nur Musik!
 
@Cr4sh0v3rr1d3
so einfach ist das nicht. Du darfst nicht einfahc alles durcheinanderschmeißen.
Öffentlich bekannte Daten wie zB eine Adresse ist da wiederum was anderes, denn auch diese hat nunmal gerade den Zweck, dass Du erreicht werden kannst. Im Übrigen musst Du kein Schild an Deine Tür machen. Das macht man nur, damit Du erreicht werden kannst, etwa durch Besucher oder noch naheliegender durch den Postbeamten.
Das ist mit WLan nicht ansatzweise vergleichbar, denn das Wlan dient ja nicht dazu, Dich zu identifizieren (mit der Gefahr, dass die gewonnenen Daten weiterverarbeitet werden).
 
Smartin bleib mal bei der sache und sag mir inwieweit sich google strafbar bzw. verklagt werden kann, wenn die mit einem auto wlan netzwerke nach SSID und verschlüsselung scannen?
überhaupt nicht. das ist und wird niemals strafbar sein. wenn du das nicht willst dann sende nur innerhalb deiner grundstücksgrenzen und gut ist.

strafbar ist das mitschneiden der daten und dafür ist google ja auch schon angezeigt worden.
 
Zuletzt bearbeitet:
nicht zwingend strafbar aber ein Verstoß gegen das Datenschutzrecht (Ordnungswidrigkeit, bzw ggf sogar Straftat, wenn die Erfassung zur Bereicherung diente (Verkauf der Daten, eigene Nutzung zur Gewinnerziehlung usw). Das ist im Falle eines Unternehmens wie Google durchaus naheliegend)!

Strafbar ist gegebenenfalls das Mitschneiden von Daten, aber auch das nicht zwingend, da die Daten nicht vor Zugriff geschützt sind. Ergo fällt §§202a, 202b und c mE schon mal raus. Bleiben noch der Geheimnisschutz (202, 203 oder 204). Dazu müssten tatsächlich aber auch geheime Daten / Betriebsgeheimnisse abgerufen worden sein, was fraglich sein könnte, wenn tatsächlich nur Fragmente abgerufen wurden. Das dürfte eine Einzelfallentscheidung sein.
Denkbar ist aber eine Strafbarkeit nach 88,89 TKG iVm 148. Da wird es darauf ankommen, was unter "Nachricht" zu verstehen ist. Eine Email und auch deren Fragmente fallen da mE darunter. Da der Nachrichtenbegriff recht weit zu verstehen ist, könnten auch Daten wie die SSID darunter fallen. Das ist eine Entscheidung des Gerichts. Ich halte es für durchaus denkbar (Habe momentan aber keine Datenschutzkommentar zur Hand)
 
dann lies dir das mal durch:

Klick

ich sehe es aus IT technischen gründen noch etwas anders. eine MAC adresse ist nicht einzigartig. das ist irrglaube. eine SSID ist auch keine erhebung personenbezogener daten. der verschlüsselungsgrad sowieso nicht.

selbst wenn google auf der karte ein WLAN markiert mit der SSID FritzBox und der Verschlüsselung AES kann das letztendlich paar stunden später schon geändert sein.

ergo sind sowas keine personenbezogenen daten wie z.b. geburtsdatum und namen. das ändere ich nicht grad in 30 sekunden.
 
interessanter Artikel, danke
ich sehe aber auch genau das bestätigt, was ich geschrieben habe. Unter Umständen sind selbst die bloße Erfassung von Wlandaten personenbezogene Daten. Ein Beispiel ist die Erfassung eines gering besiedelten Gebietes, wo nur ein Haushalt und ein Wlan aktiv ist (das hatte ich weiter oben auch schon einmal geschrieben). Zudem gilt das Gleiche für den Fall, dass Leute ihren Klarnamen verwendet haben. Natürlich kann man das auch ändern zweifelsohne. Das ändert aber auch nichts daran, dass einmal erfasste Daten personenbezogen bleiben.
Mit den Mac-Adressen fehlt mir das technische Detailwissen. Aber selbst Schaar schreibt, dass die einmalig sind. Selbst wenn sie es aber nicht sind, so lässt sich durch weitere Daten (IP) und die Lokale Ortung die Macadresse individuell zuordnen.
Das Google und deren Anwälte das anders sehen, liegt in der Natur der Sache.
 
Wehrwolf schrieb:
Dann würde ich mich jedesmal wenn sich zwei Leute neben mir unterhalten, also kommunizieren, strafbar machen weil ich das Gespräch mitbekomme.

Google hat aber nicht nur einfach danebengesessen und zugehört sondern das Diktiergerät gezückt und aufgezeichnet. Das ist ein großer Unterschied!
 
Jesterfox schrieb:
Google hat aber nicht nur einfach danebengesessen und zugehört sondern das Diktiergerät gezückt und aufgezeichnet. Das ist ein großer Unterschied!

Ein passenderer Vergleich wäre, dass Google mit einem laufenden Diktiergerät an den Redenden vorbeigelaufen wäre.

Der WLAN-Scanner hat einfach alles was er an Input im Klartext bekam aufgezeichnet, darunter waren halt dummerweise (und unabsichtlich) auch (da fünf Mal pro Sekunde der Kanal gewechselt wurde) auch Fragmente aus unverschlüsselten WLANs.

Dieser mitgeschnittene Traffic ist so zerstückelt und so gering pro offenem WLAN, dass er sich garantiert nicht verwerten lässt und sicherlich auch niemals zur Verwertung mit aufgezeichnet wurde.

Dass Google diesen Teil der WLAN-Aufzeichnungen übersehen hat ist etwas unhübsch, aber sicherlich kein DATENSCHUTZSKANDAL UNGEAHNTEN AUSMAßES!!!!!

Dass Google nun die WLAN-Kartographierung beendet ist sehr schade, diese WLAN-Standortdaten wären für GPS-lose Navigation sicherlich sehr wertvoll gewesen.


Nochmal zu demjenigen der der Meinung ist, dass man dem Nutzer nicht zumuten könne sein WLAN ständig auf den neuesten Verschlüsselungsstand zu bringen:
Es geht hier nicht um WLANs die nur WEP nutzen (was auch schon nicht anzuraten ist aber immerhin eine Verschlüsselung darstellt und damit dafür sorgt, dass eben nicht jeder im Vorbeigehen Traffic mitschneiden oder die Internetverbindung ausnutzen kann) sondern um WLANs die gar nicht verschlüsselt sind.

Dies ist nach dem aktuellen Gerichtsurteil absolut nicht zu empfehlen und führt bei Straftaten die über das WLAN begangen wurden zu einem teilweisen Schuldspruch, wenn man also nicht aus idealistischen Gründen oder Geschäftsgründen (AP im Cafè) der Welt sein WLAN zur Verfügung stellen will ist dies absolut nicht angeraten.

Dementsprechend, um mal einen schönen Autovergleich zu bringen^^, ist ein aus technischen Gründen unverschlüsseltes WLAN auch nicht mit einer fehlenden Komfortfunktion in einem alten Auto zu vergleichen, welches man nicht nur deshalb gegen ein neues austauscht weil neue Autos Becherhalter oder Seitenairbags haben - sondern mit einem alten Auto welches noch keine Sicherheitsgurte besitzt und deshalb ohne Ausnahmegenehmigungen auf den Straßen gar nichts zu suchen hat.
 
SILen(e schrieb:
Dies ist nach dem aktuellen Gerichtsurteil absolut nicht zu empfehlen und führt bei Straftaten die über das WLAN begangen wurden zu einem teilweisen Schuldspruch, wenn man also nicht aus idealistischen Gründen oder Geschäftsgründen (AP im Cafè) der Welt sein WLAN zur Verfügung stellen will ist dies absolut nicht angeraten.

Genau das hat der BGH verneint. Eine Verantwortlichkeit ist gerade nicht!!! gegeben. Es besteht nur ein Anspruch auf Unterlassung!!!
 
Forum-Fraggle schrieb:
Sorry wenn Du jetzt dafür herhalten mußt, aber das zeigt, wie wenig die Menschen Ahnung von der Technik haben und dann die, die unverschlüsselte WLANs verwenden verurteilen.
Forum-Fraggle schrieb:
nicht nötig den Datenverkehr zu überwachen, sondern einfach nur wie Du im Netz anmelden.
:lol:

Forum-Fraggle schrieb:
Auf der Straße ist es etwas anderes, weil man ja schlecht seine Ohren abschalten kann, außerdem speichert man die Info nicht.
Und wie garantierst du mir, dass du meine gebrüllten Partyeskapaden auch direkt wieder vergisst?
 
Ich finde es gibt einen Unterschied zum ebenfalls schon umstrittenen Google-Stree-View. War ich da noch dagegen als echte Neuerung, hält sich die Frechheit von Google wenn es jetzt um mitgeschnittene Emails geht noch in Grenzen finde ich. Ja ich begrüße dies sogar. Dadurch wird evtl. dem ein oder anderen deutlich in welcher Lage wir uns befinden. Bestes Argument finde ich das mit dem Briefgeheimnis von SheepShaver. Ich bin ein Wolf ;) Das macht Sinn. Allerdings entzieht sich das doch in der Welt der Emails jeglicher Kontrolle. Die Zwei Schnipsel, die da mitgeschnitten wurden können doch nur 1% aller ansatzweise personenbezogenen mitgeschnittenen Emails ausmachen.

Ich will übrigens nicht hören, dass sich einer beschwert was hier im Forum mitgeschnitten wird. Das reine Zuhören erachte ich im allgemeinen auch als minderwertige Informationsquelle, da Menschen vergesslich sind,und schon wenige Sekunden hinterher z.B. oft Telefonnummern und Namen nicht mehr wissen.
 
Smartin schrieb:
Genau das hat der BGH verneint. Eine Verantwortlichkeit ist gerade nicht!!! gegeben. Es besteht nur ein Anspruch auf Unterlassung!!!

Deshalb ja auch TEILWEISE - Und so ne Unterlassungserklärung bei Abmahnung kostet beim ersten Fall auch 100€ - mehr als ein Router mit WPA2.
 
Für mich ist das viel Lärm (profilierungssüchtiger Juristen und Politiker und sonstiger Pseudo-Datenschützer) um nichts.

Welche schützenswerten Daten soll dieses Google-Auto während der Fahrt, also innerhalb weniger Sekunden (wenn überhaupt), die es Zugriff auf ein unverschlüsseltes WLAN hatte, denn schon gesammelt haben?

Den Netzwerknamen? Bestenfalls noch irgendwelche geloggten Zugriffe auf Google, Onlinebanking, Facebook, Youtube/-porn, Geizhals, Amazon, Spiegel Online, Wikipedia und Rapidshare?

Und wenn schon? Wen interessiert's?

Wie wahrscheinlich ist es, dass E-Mails abgefangen werden konnten? Und wie wahrscheinlich ist es, dass man in dieser Sekunde, in der das Google-Auto einmal in vielleicht 10 Jahren an seinem Haus vorbeihuschte, gerade diese ach so wichtige E-Mail abgeschickt hat, die abgefangen und (in einem Billiglohnland) ausgewertet wurde, um die Daten für die Zusendung unverlangter (aber immerhin zielgruppenorientierter) Werbung zu verwenden?

Welchen Wert haben solche Daten, wenn sie nicht mal einem bestimmten Anschlussinhaber, geschweige denn Nutzer zugeordnet werden können (ich kann in meiner Wohnung mehr als 10 WLANs empfangen)?

Würden sich diese Leute gleichermaßen aufregen, wenn Google geländegängige Schnüffelautos in der Kanalisation einsetzen würde?

Mir gehen solche Berufsbedenkenträger, die bei solchem Pillepalle gleich auf die Palme gehen und gar nach dem Schwert des Strafrechts greifen, ganz schön auf den Sack, ehrlich! :freak:
 
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Ich überleg grad, unverschlüsseltes WLAN kann JEDEr abfangen der die entsprechende Gerätschaft (WLAN Adapter, Sniffer) besitzt.
WLAN arbeitet via Funk.


Soll das etwa heissen, dass jedes private Funkgerät illegal ist, weil man mit den nötigen Gerätschaften (Funkgerät, Antenne, Rekorder) Funkgespräche anderer Funker abhören kann? Bzw muss jeder Funker der dies tut oder auch nur zuhört etwa verklagt werden?

Es kommt nämlich im Endeffekt aufs gleiche raus. Offenes Fungespräch = Frei lesabrer Datenverkehr (E-Mails etc).
 
Xpect schrieb:
Soll das etwa heissen, dass jedes private Funkgerät illegal ist [..]

Es kommt nämlich im Endeffekt aufs gleiche raus. Offenes Fungespräch = Frei lesabrer Datenverkehr (E-Mails etc).

Es kommt überhaupt nicht das gleiche raus. In einem WLAN sind Daten durchaus mit einer Zieladresse versehen bzw. für einen einzigen Empfänger bestimmt. Wir nennen das manchmal MAC-Adresse. Jeder Rechner der Daten liest (und auswertet) aber nicht die Ziel-Adresse besitzt muss einen Sniffer laufen haben (oder andere Manipulationen an der eigenen Hardware zu einem bestimmten Zweck durchgeführt haben).

Beim CB-Funk gibt es sowas wie eine stets präsente Ziel-Adresse nicht, es ist und bleibt daher ein analog-technischer bedingter Broadcast.


Vergleiche dazu Polizeifunk:
Rechtssprechung: Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat. Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.

Das unabsichtliche "mithören" ist demnach nicht strafbar. Es steht jedoch ausser Frage das im bezug auf Google der Frequenzscan beabsichtigt war ... womit eben nicht "im Endeffekt das gleiche" bei herauskommt.
 
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