MrSuperschlau schrieb:Wenn Ihr nicht wollt, dass euer Wlan sichtbar ist, dann gibt es die Möglichkeit ein Wlan unsichtbar zu machen.
Du meinst WLAN ausschalten? ... man kann ein WLAN nicht einfach unsichtbar machen!
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MrSuperschlau schrieb:Wenn Ihr nicht wollt, dass euer Wlan sichtbar ist, dann gibt es die Möglichkeit ein Wlan unsichtbar zu machen.
Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:ich bin schonmal in einem restaurant gesessen und hab mein PDA gezückt um termine zu checken. da auf dem PDA automatisch nach WLANs gesucht wird kam mir das WLAN des restaurants entgegen, unverschlüsselt
hab ich jetzt ne straftat begangen und persönliche daten erfasst?
..Gast schrieb:Du meinst WLAN ausschalten? ... man kann ein WLAN nicht einfach unsichtbar machen!
Das hilft nur sein Netzwerk vor Amateuren zu verbergen, jeder gute WLAN Adapter zeigt das Netzwerk trotzdem an.freyny80 schrieb:Na klar geht das ! SSID-Broadcast im Router deaktivieren...
Hat nichts mit dem Thema zu tun...Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:man sollte mal lieber darauf schauen, dass gesetze (vorratsdatenspeicherung) nicht einfach so rechtlich ungeprüft erlassen werden können und erst nach 1 !! jahr nach einführung für verfassungswidrig erklärt und verboten werden.
Genau das ist ja der Punkt! Sie haben aber Daten mitgeschnitten und gespeichert die gar nicht notwendig für das kartographieren von WLans nötig waren.Cr4sh0v3rr1d3 schrieb:wie gesagt, hätte google nicht noch daten mitgeschnitten ist das nix anderes als wenn jmd von der straße aus das namensschild an einer tür liest.
Sehr lustiger Kommentar . Das Verstecken der SSID ist vollkommen nutzlos und diese kann unter gewissen Bedienungen innerhalb von Sekunden ermittelt werden! Da würde sogar WEP Verschlüsselung und dem senden der SSID mehr Sicherheit bringen, selbst wenn das Passwort leicht zu erraten ist!freyny80 schrieb:Na klar geht das ! SSID-Broadcast im Router deaktivieren...
Dann wäre das nur Zufall und kein absichtliches Mitschneiden wie im Falle von Google und du würdest eben keine Daten der jeweiligen Person, also E-Mails, Verbindungen, Namen, und etliches andere mithören sondern nur Musik!Ein Radiosender ist doch nichts anderes. Was ist denn mit diesen Minisendern, mit denen man seinen CD-Wechsel im Kofferraum drahtlos ans Autoradio koppeln kann? Wenn ich mit meinem Auto danaben stehe und zufällig die selber Frequenz im Radio gewählt habe, höre ich diese Musik(Daten) mit.
Wehrwolf schrieb:Dann würde ich mich jedesmal wenn sich zwei Leute neben mir unterhalten, also kommunizieren, strafbar machen weil ich das Gespräch mitbekomme.
Jesterfox schrieb:Google hat aber nicht nur einfach danebengesessen und zugehört sondern das Diktiergerät gezückt und aufgezeichnet. Das ist ein großer Unterschied!
SILen(e schrieb:Dies ist nach dem aktuellen Gerichtsurteil absolut nicht zu empfehlen und führt bei Straftaten die über das WLAN begangen wurden zu einem teilweisen Schuldspruch, wenn man also nicht aus idealistischen Gründen oder Geschäftsgründen (AP im Cafè) der Welt sein WLAN zur Verfügung stellen will ist dies absolut nicht angeraten.
Forum-Fraggle schrieb:Sorry wenn Du jetzt dafür herhalten mußt, aber das zeigt, wie wenig die Menschen Ahnung von der Technik haben und dann die, die unverschlüsselte WLANs verwenden verurteilen.
Forum-Fraggle schrieb:nicht nötig den Datenverkehr zu überwachen, sondern einfach nur wie Du im Netz anmelden.
Und wie garantierst du mir, dass du meine gebrüllten Partyeskapaden auch direkt wieder vergisst?Forum-Fraggle schrieb:Auf der Straße ist es etwas anderes, weil man ja schlecht seine Ohren abschalten kann, außerdem speichert man die Info nicht.
Smartin schrieb:Genau das hat der BGH verneint. Eine Verantwortlichkeit ist gerade nicht!!! gegeben. Es besteht nur ein Anspruch auf Unterlassung!!!
Xpect schrieb:Soll das etwa heissen, dass jedes private Funkgerät illegal ist [..]
Es kommt nämlich im Endeffekt aufs gleiche raus. Offenes Fungespräch = Frei lesabrer Datenverkehr (E-Mails etc).
Rechtssprechung: Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.
Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot. Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99) Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat. Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.