Grafik Slot Pins verbogen Board piept 1 lang 2 kurz

Michael-Menten schrieb:
So mancher dürfte von der Definition was alles Gewerblich ist überrascht sein
Als Definition würde ich diese schwammige Formulierung nicht bezeichnen, wo sich nichtmal die Gerichte einig sind ;)

Außerdem bezog ich mich hierauf:
der verkäufer meinte ja ausdrücklich das er in der anzeige drauf hingewiesen hat privat verkauf keien rücknahme etc etc
Es steht deutlich drinne, dass es Privat ist und eine Rücknahme muss man dann auch nicht ausschließen, weil man es bei einem Privatverkauf sowieso nicht muss.
 
Gewinnererziehlungsabsicht
Nachhaltigkeit
 
Cardhu schrieb:
Es steht deutlich drinne, dass es Privat ist und eine Rücknahme muss man dann auch nicht ausschließen, weil man es bei einem Privatverkauf sowieso nicht muss.
Rücknahmen muss man nicht ausschließen. Schadet jedoch auch nicht es hinzuschreiben.
Ein sauberer Gewährleistungsausschluss ist ratsam da sonst auch bei Privatverkaufen Gewährleistung. Was in dem Fall jedoch auch nichts gebracht hätte, da die Ware nicht der Beschreibung entsprach.
 
Wenn das Finanzamt mitkriegen würde wieviel Zeug er da „privat“ verkauft
 
Cardhu schrieb:
Das sind unterschiedliche Produkte und nichts daran ist gewerblich bei den aktuellen Angeboten.
Unterschiedliche Produkte ja jedoch immer wider die gleiche Produktkategorie und über einen längeren Zeitraum.
 
Er kauft sich eine neue Generation und verkauft den alten Mist. Ist relativ üblich bei Hardware. Sehe da keine Gewinnabsicht, weil man damit eher Verlust macht. Ist noch lange kein Indiz für irgendwas gewerbliches. Das ist (bei dem was man aktuell sieht) ein reiner Privataccount.
 

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