Grafikkarte oder Display; Garantie läuft bald ab.

dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Die begründung erlischt nicht mit Garantieende. Zeit "lassen kann" ist falsch. Aber aufgrund von Feiertagen oder ähnlichem ist ein direktes Einsenden oder Inanspruchnehmen nicht möglich und auch nicht nötig.
 
Krulewi schrieb:
Drück mal an die Seitenränder vom Display (rechte Seite oberer Bereich vermute ich, dort liegt das Kabel zum Display)
Ist ein Garantiefall und das ganze Display muss getauscht werden.
Hab selbst genug Lenovos mit dem Fehler repariert.
Das Kabel kommt aus dem Scharnier und läuft von dort unten in die mitte vom Display ;)
@Garantie: Diese Leistung ist freiwillig aber Lenovo braucht ja selber auch etwas Zeit. Also wird sich die Reparatur nach der eigentlichen Garantiezeit abspielen. Das eine Gewährleistung nach einer Reparatur neu beginnt ist mir neu und meiner Meinung nach auch flasch. Der Verbraucher bekommt bei Neuware 2 Jahre und auch bei einem Mangel beginnt diese Frist nicht von vorne.
 
Nitschi66 schrieb:
Die begründung erlischt nicht mit Garantieende. Zeit "lassen kann" ist falsch. Aber aufgrund von Feiertagen oder ähnlichem ist ein direktes Einsenden oder Inanspruchnehmen nicht möglich und auch nicht nötig.

Leider habe ich es selbst schon erlebt, dass manch ein Hersteller HP eine Instandsetzung auf Garantie ablehnt, weil das Gerät mit einem Schaden zwar innerhalb der Garantie angemeldet, aber nicht physisch beim Hersteller/Servicepartner war.
Hier hätte man ja vielleicht rechtlich vorgehen können, aber Kosten hierfür und Gerätekosten stehen zumeist in keiner Relation zueinander.

Solange der TE aber das bei Lenovo angemeldet hat und hoffentlich auch inzwischen einen Technikus beschworen hat, sehe ich in diesem Fall keine Probleme.

Unabhängig davon kann ich nur jedem raten, der einen (vermeintlichen) Garantiefall hat, mit dem Einsenden NICHT lange zu warten, denn das freut am Ende nur den Hersteller, der sich dann ggf. vor Erbringung von Leistungen drücken kann. (Die meisten Leute scheuen sich vor rechtlichen Schritten, und die Androhung solcher zaubert meist nur ein müdes Lächeln ins Gesicht der Händler/Hersteller, da das nur selten wirklich umgesetzt wird)
 
Achte noch darauf, dass auf der Reperaturbestätigung "Gewährleistungsfall" oder ähnliches steht. Dann beginnt die Gewährleistung (Verjährungsfrist) wieder von vorn ;-)
Ich kann mir nicht vorstellen das ich auf die Teile zwei Jahre Garantie bekomme, auf der anderen Seite, ist es logisch das sie eine gewisse Gewährleistung auf die Reperatur geben müssen.. Weiß da jemand mehr?

Für mich wäre es natürlich am besten wenn alles getauscht werden würde, aber das kann ich mir nicht vorstellen, da letztes mal auch nur das Display getauscht wurde.
Ansonsten wäre ein neues Mainboard+CPU auch nicht verkehrt, da dieses bestimmt schon 15000h+ auf den Buckel hat, aber wenn dadurch der Fehler nicht behoben ist habe ich auch nichts gewonnen.
 
@Nolie

Ich habe da was vielleicht quasi passendes:
Zunächst müssen Sie Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Eine Garantie ist ein unabhängiges Vertragsversprechen. Was Sie vom Verkäufer verlangen können, regeln die Garantiebedingungen. Von Gesetzes wegen steht Ihnen aber immer auch ein Gewährleistungsanspruch zu.
[...]
Manchmal bekommen Sie eine Reparaturbestätigung, auf der sich der Zusatz "Gewährleistungsfall" oder ähnliches findet. Dann ist die Sache einfach. Für das ausgetauschte oder reparierte Gerät beginnt die Verjährungsfrist neu und läuft wieder für zwei Jahre.
Haben Sie eine solche Bestätigung nicht erhalten, wird es schwieriger. Es kommt dann beispielsweise auf Umfang, Dauer und die Kosten der Reparaturarbeiten an. Besonders umfangreiche und kostspielige Arbeiten deuten eher auf ein Anerkenntnis der Nacherfüllungspflicht hin. Kleinstreparaturen oder der Austausch günstiger Ersatzteile spricht eher für eine Kulanzlösung. Hat der Verkäufer die Mängelbeseitigung aus reiner Kulanz übernommen oder um einen Streit gütlich zu beenden, beginnt die Gewährleistungsfrist nicht neu zu laufen.
Quelle: DAS.de

Da Lenovo im allgemeinen nicht dumm ist, werden die (vermutlich) peinlichst darauf achten, dass in keinster Weise von einem "Gewährleistungsfall" die Rede sein wird.
Wie das dann anschließend gehandhabt wird, falls der Fehler nicht weg sein sollte, kann dir vorab keiner sagen.
Ich würde hoffen und wünschen, dass Lenovo in dem Fall sagt "mea culpa, nochmal ne Reparatur für lau machen wir natürlich auf Kulanz weil wir ein geiler Verein sind" ... aber darauf würde ich nix wetten.
 
Nolie schrieb:
Ich kann mir nicht vorstellen das ich auf die Teile zwei Jahre Garantie bekomme, auf der anderen Seite, ist es logisch das sie eine gewisse Gewährleistung auf die Reperatur geben müssen.. Weiß da jemand mehr?
Jetzt bitte nicht auch noch Garantie und Gewährleistung durcheinander bringen... Garantie = freiwillige Leistung vom Händler/Hersteller. Gewährleistung = rechtlich zugesicherte Leistung vom Händler/Verkäufer.

Und ja, die Gewährleistung steht Dir dann vom erbringer zu.
 
Mit der Garantieerweiterung würde ich einfach mal bei Lenovo nachfragen. Natürlich direkt und nicht erst wenn die Garantie bereits abgelaufen ist und direkt einen Termin für den Techniker ausmachen ;)
Display tauschen dauert bei diesem Modell ja nur ca. 15min und wenn es daran nicht liegt, wird halt das Kabel oder Sysboard getauscht.

@Gewährleistung: Mir war nicht bewusst das ein Wort (Gewährleistungsfall ), die Frist erneut auf 2 Jahre setzt aber viele Hersteller / Verkäufer würden bei einer Reparatur niemals dieses Wort nutzen. Aus ihrer Sicht handeln sie nur aus Kulanz und somit beginnt die Frist nicht erneut ;)

Offtopic: Garantie und Gewährleistung werden von vielen gerne verwechselt. Selbst Saturn meinte beim Kauf einer Nintendo Switch ich habe nur 1 Jahr Garantie beim Hersteller und keine Gewährleistung. Selbst als ich ihm gesagt habe, die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, meinte er weiterhin ich habe nur 1 Jahr Garantie :freak:
 
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