@Kronos: Das hatten wir schonmal glaub ich und ich hab dir damals gesagt, dass meine defekte Kaffeemaschine ohne weiteres nach 1,5 Jahren vom Händler zurückgenommen und ausgetauscht wurde, obwohl keine Garantie mehr bestand.
Nur weil dir kein Fall bekannt ist, heißt das gar nichts.
Außerdem hat der TE den Gewährleistungsanspruch vom Händler ja schon angeboten bekommen, ohne das es um Beweislast ging... Ich mein, wieso bietet denn der Händler einen Betrag an, wenn es wie von dir geschildert unmöglich ist den Anspruch zu bekommen?
Und auch wenn das alles auf Kulanz basiert, ändert das ja nichts.
Nur weil dir kein Fall bekannt ist, heißt das gar nichts.
Außerdem hat der TE den Gewährleistungsanspruch vom Händler ja schon angeboten bekommen, ohne das es um Beweislast ging... Ich mein, wieso bietet denn der Händler einen Betrag an, wenn es wie von dir geschildert unmöglich ist den Anspruch zu bekommen?
Und auch wenn das alles auf Kulanz basiert, ändert das ja nichts.
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