GRAKA Empfehlung für max ausgabe von WGHD 2560x1440 1440p mit max details

little.fico schrieb:
liebe leute,
mich würde es interessieren, welche P/L gute grafikkarte derzeit alle spiele mit oben genannter auflösung betreiben kann bei maximalen details und bestem rendering und dem restlichen schnick schnak.

Da hast du die Frage mal ordentlich verkackt. Maximale Details werden jede Graka an ihr Limit bringen, bei irgendeinem Spiel. Leg dich doch einfach mal auf 'hohe Details' fest, sieht im Normalfall nicht viel schlechter aus und läuft auf Midrange flüssig.

Ps: wenn mir jetzt hier jemand erzählen möchte es gäbe nach Maximum noch Ultra fühle ich mich gemüßigt beim Elektrodiscounter eine Waschmaschine zu erwerben und ihn damit zu verprügeln -danke-.
Ergänzung ()

diamdomi schrieb:
Ab WQHD würde ich immer mindestens die 1070 empfehlen.
Benutze für diese Auflösung aktuell die 1080@2000 MHz. Damit geht fast alles auf (sinnvollen) sehr hohen/maximalen Details

Jo, ich würd 5 davon im Sli empfehlen. Soweit du weißt zockt der TE vllt nur Hallenhalma 2d.

Also@Te: was zockst du denn so?
 
Tetris 5760:1080 vertikale Monitoranordnung auf 165hz

Sorry, musste sein :)
 
dig schrieb:
Tetris 5760:1080 vertikale Monitoranordnung auf 165hz

Sorry, musste sein :)

In 3d Vr mit Hd Texturen und 5 Mio Polygonen fürs T-Stück 😂
Aber im Ernst: wenn er halt nur Rollenspiele zockt reichen nunmal 30fps genauso, das ist doch Quatsch auf so eine Fragestellung pauschal mit 'ja nimm halt ne 1070, damit liegste nicht verkehrt' zu antworten. Das ist doch so als ob ein 18 jähriger ins Autohaus kommt, was will womit er auf der Autobahn Druck machen kann und die pauschal nen Ferrari für 300.000€ empfehlen, weil man damit 'schnell fahren kann'. Kann natürlich auch sein die 400 Tacken tun ihm nicht weh, die Fragestellung ist halt sehr schwammig so ohne Budget und was er zocken will....
 
30 FPS bei Rollenspielen als ausreichend zu betiteln halte ich für gewagt. Ja, vielleicht reicht das dem TE, mir würde das nicht reichen. Ich kenne sehr viele den geht das genauso. Witcher 3 mit 30 FPS? Mir zu ruckelig. Dieses “30 FPS für Rollenspiele reichen“ erinnert mich an die alte Legende das ab 24 FPS alles flüssig läuft und man keinen Unterschied zu höheren Werten sieht. Letztendlich muss aber der TE entscheiden.
 
Pisaro schrieb:
30 FPS bei Rollenspielen als ausreichend zu betiteln halte ich für gewagt. Ja, vielleicht reicht das dem TE, mir würde das nicht reichen. Ich kenne sehr viele den geht das genauso. Witcher 3 mit 30 FPS? Mir zu ruckelig. Dieses “30 FPS für Rollenspiele reichen“ erinnert mich an die alte Legende das ab 24 FPS alles flüssig läuft und man keinen Unterschied zu höheren Werten sieht. Letztendlich muss aber der TE entscheiden.

Rollenspiel. So wie Nwn oder Pillars of Eternity. Skyrim, Witcher & Co laufen für mich unter Actionrollenspiel, weil ich da selber hauen muss statt dem Character zu sagen 'hau mal'....

Also Witcher würde ich auch nicht auf 30fps zocken wollen ;)
 
Witcher 3 finde ich 30fps super angenehm, besser als in anderen Games.
Der Grund wieso ich mich gegen 60fps und Hohen Details entschieden hab und stattdessen lieber Kotzgrenze Ultra mit Haiworks mit stabilen 30fps gewählt hab.
 
Sp0iler schrieb:
Witcher 3 finde ich 30fps super angenehm, besser als in anderen Games.
Der Grund wieso ich mich gegen 60fps und Hohen Details entschieden hab und stattdessen lieber Kotzgrenze Ultra mit Haiworks mit stabilen 30fps gewählt hab.

Finde ich schon interessant. Ich empfinde 30 fps in Witcher 3 absolut unspielbar und einfach nur ruckelig und grausam. Ich würde Witcher 3 lieber auf allen settings in low spielen und unter der nativen Auflösung und dafür mit 60fps+ als mir das geruckele anzutun.
Ist aber scheinbar subjektive Empfindung? Eventuell störts einen auch nicht wenn man Konsolen gewöhnt ist?
 
Halbwegs spielbar ist Witcher 3 mit 30 FPS, allerdings nur mit Controller. Mit Maus und Tastatur ruckelt man sich da tot. Dennoch würde ich auch mit Controller nicht freiwillig mit 30 FPS zocken wollen.
 
Mit meine vorherige RX 480 8 GB konnte ich mit Ryzen R7@3,825Ghz alles auf 2,5K zoggen.

Aber mit den FX- 8350@4,7Ghz war es davor nicht möglich alle Games in diese Auflösung zu fahren!
 
Wenn man einer ist von der Kategorie "alles auf max ohne zu verstehen was genau passiert) brauchst definitiv mindestens ne 1080
 
Mittel bis Hoch waren die Einstellungen! Und eine viel schlechtere Qualität wie Max fand ich es auch nicht. Kommt auch auf die CPU an, wenn diese langsam ist, nützt dir die 1080 auch nicht viel.
 
vielen dank für die vielen vorschläge, ich habe einfach vergessen, dass 1440 auf med einfach 1000x besser und smoother aussieht als alles auf max bei FHD.

aber leute, da ihr mir so geholfen habt helf ich euch mit einem unschlagbaren angebot. da muss ein fehler unterlaufen sein, aber vertrag ist vertrag. ich hab mir gleich 3 von diesen pcs bei get goods bestellt und werde 2 verkaufen.
https://www.getgoods.com/products/5...-3-TB-512-GB-SSD-Windows-10-Home-W.html#xsell

kauft es das teil solange es noch unter 1000€ gelistet ist. i7 quad und 1080er graka (8gb) mit 16gb ram 3tb hdd und SSD.
 
Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Sowas gab es schon öfter, dass Ende vom Lied: Der Kaufvertrag kam nicht zu Stande weil der Preis nen Fehler war.

Aus eigener Erfahrung zur Auflösung: Alles auf Mittel in 2560x1440 sieht nicht 1000 mal besser aus als 1920x1080 @max Details. Hoch @ 2560x1440 vs max @ 1920x1080 vllt, ja, aber definitiv nicht @Mittel.

Willst du immer noch @max@144fps@2560x1440 spielen hol dir 2mal ne 1080ti.
 
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Pisaro schrieb:
Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Sowas gab es schon öfter, dass Ende vom Lied: Der Kaufvertrag kam nicht zu Stande weil der Preis nen Fehler war.

da muss ich dich korrigieren. ein vertrag hat genau diesen sinn, um sicherheit für beide parteien bereit zu stellen. jemand der online produkte einstellt muss diese vorab prüfen. wenn er dabei einen fehler gemacht hat, ist das sein risiko.
genau so ist es mein risiko, ein auto zu kaufen auf die gefahr hinaus, dass ich "einen fehler gemacht habe" und eigentlich ein billigeres wollte.
genau dafür gibt es verträge und diese sind bindend.
 
Nein. Aber du wirst es ja bald selber sehen ;). Wie gesagt, kam hier schon öfter vor solche Preise mit dem Ergebnis das kein Kaufvertrag zu Stande kam. Der Kaufvertrag gilt doch nur dann, wenn der Händler die Ware versendet.

Edit: Gut, dass mit dem versenden war Banane. Ich zitiere mal was anderes zum Thema fehlerhafte Preise:
“Soweit sie den Vertragsschluss zum Beispiel per Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, könnten Sie als Händler fein raus sein. Kommt der Vertrag zum Beispiel erst einer expliziten schriftlichen Vertragsannahme oder mit der Lieferung zustande, ist der Fall klar.“

“Notebooksbilliger.de hat die Bestellungen storniert. Uns liegt eine Mail vor, die offensichtlich vom Händler an einen der Käufer verschickt wurde. NBB storniert darin die Bestellung auf Grund des Preisfehlers (Fehler in der Datenverarbeitung) und erklärt, dass überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.“

“Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer im Regelfall keinen Lieferanspruch hat. Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten“

Das sollte reichen :).
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine 1080 OC stemmt alles in 2880x1620 spielbar mit max Details, allerdings ohne weiteres Ingame Downsampling. Streng genommen also nicht max Details, wenn man das dazu zählt. Und keinesfalls alles immer über 60 FPS. Das schafft denke ich auch keine 1080 Ti OC (z.B. Ghost Recon Wildlands ist so ein Fall).

Edit: Achja, SSAA, z.B. 4 x SSAA im neusten Tomb Raider, schaffe ich auch nicht in dieser Auflösung. In Punkto Kantenglättung ist das aber ja auch sowas wie downsampling. Ist schon so ne Sache mit "max Settings"...

Jdf:
So eine 1080 würde ich dir auch empfehlen. Wohl die Beste P/L Karte für WQHD. Damit kannst du alles vernünftig spielen. Vieles wirklich mit max Settings und über 60 FPS, aber eben nicht alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
@combatfung: Da gebe ich dir Recht, allerdings heißt "maximale Settings" nicht umsonst maximal, also alle Regler die man Ingame einstellen kann hochziehen. Sonst würde das ja nicht maximal heißen. Darauf will ich eigentlich hinaus. Wer die Regler bedienen kann kommt sehr gut mit einer 1080/Ti auf der Auflösung klar. Man darf halt nicht stur alles maximieren.
 
Pisaro schrieb:
Nein. Aber du wirst es ja bald selber sehen ;). Wie gesagt, kam hier schon öfter vor solche Preise mit dem Ergebnis das kein Kaufvertrag zu Stande kam. Der Kaufvertrag gilt doch nur dann, wenn der Händler die Ware versendet.

Edit: Gut, dass mit dem versenden war Banane. Ich zitiere mal was anderes zum Thema fehlerhafte Preise:
“Soweit sie den Vertragsschluss zum Beispiel per Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln, könnten Sie als Händler fein raus sein. Kommt der Vertrag zum Beispiel erst einer expliziten schriftlichen Vertragsannahme oder mit der Lieferung zustande, ist der Fall klar.“

“Notebooksbilliger.de hat die Bestellungen storniert. Uns liegt eine Mail vor, die offensichtlich vom Händler an einen der Käufer verschickt wurde. NBB storniert darin die Bestellung auf Grund des Preisfehlers (Fehler in der Datenverarbeitung) und erklärt, dass überhaupt kein Kaufvertrag zustande gekommen sei.“

“Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer im Regelfall keinen Lieferanspruch hat. Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten“

Das sollte reichen :).

1. schick mal paar links zu deinen fällen
2. nur weil jemand sein recht nicht durchsetzt, heißt das nicht, dass es rechtens ist.

onlinegeschäfte sind sehr wohl dann bindend, wenn den agbs zugestimmt wurde und bezahlt wurde. das ist ein gültiges rechtsgeschäft
 
Ich werde bestimmt nicht das Forum der letzten 5 Jahre durchforsten, dass ist mir zuviel Arbeit.

Aber egal was du schreibst, dass hier kommt vom Bundesgerichtshof persönlich und hebelt eigentlich alles aus was du schreibst: “Der Bundesgerichtshof hat zu dieser Problematik in seinem Urteil vom 26.01.2005 (Aktenzeichen VIII ZR 79/04) entschieden, dass der Käufer im Regelfall keinen Lieferanspruch hat. Der Verkäufer hat grundsätzlich das Recht, bei einer falschen Preisauszeichnung, den bereits abgeschlossenen Kaufvertrag gemäß § 119 Abs. 1 BGB wegen Irrtums anzufechten

Das macht der Bundesgerichtshof nicht umsonst. Nicht böse gemeint, aber das ist ein Fakt. Oder willst du dem Bundesgerichtshof wiedersprechen? :)

Edit: Argh, jetzt habe ich doch gesucht, der sollte reichen: https://www.computerbase.de/forum/threads/preisfehler-darf-haendler-nachbelasten.1359058/

Ich zitiere aus dem Thread mal den User dominion1:
Zur rechtlichen Situation:
Das "Angebot" des Händlers ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern eine invitatio ad offerendum, also eine Einladung an den potenziellen Käufer, seinerseits ein Angebot abzugeben. Ein Anspruch auf Lieferung besteht, das wurde oben bereits richtig gesagt, in Ermangelung eines wirksamen Kaufvertrages nicht.

Doch auch wenn (zB durch Lieferung) ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen ist, ist es dem Anbieter möglich, diesen im Nachhinein durch Anfechtung wegen Irrtums wieder aufzulösen. Dann ist er rückabzuwickeln (Ware zurück, Geld zurück). Hierfür hat der Anbieter jedoch mehr Zeit als 30 Tage, es gelten die allgemeinen Verjährungsvorschriften.
2. nur weil jemand sein recht nicht durchsetzt, heißt das nicht, dass es rechtens ist.

Das ist genau das was der Bundesgerichtshof sagt. Frag mal (d)einen Anwalt, der wird dir das genauso sagen.

Edit2:

https://www.computerbase.de/forum/threads/preisfehler-wie-schaut-die-rechtslage-aus.1152882/

Noch mehr.... https://www.advocard.de/streitlotse...-internet-welche-rechte-haben-online-shopper/

Die Bestell*be*stä*tigung bescheinigt lediglich, dass die Bestellung beim jewei*ligen Online-Händler einge*gangen ist. Sie stellt jedoch noch keinen verbind*lichen Kaufvertrag dar. Erst wenn der Shop die Annahme der Ware bestätigt, kommt ein Vertrag zustande – nur dann haben Sie das Recht darauf, dass das Produkt tatsächlich zum Schnäppchen-Preis ausge*liefert wird. Einen Haken gibt’s aller*dings weiterhin: Fällt dem Online-Händler der Preis*fehler auf, kann er den Kaufvertrag aufgrund eines Irrtums anfechten.

Die Sachlage ist mehr als klar.
 
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