Da ich aus dem öffentlichen Dienst komme, habe ich die Sache mal mit dem Ordnungsamt durchdiskutiert.
Dort kommt man zu folgendem Ergebnis:
(Hoffe ich komme jetzt verständlich rüber, reiße mich auch zusammen....
)
Muss jetzt erst etwas weiter ausholen....
Gestützt hat man sich auf hiesige Landesrecht und in diesem Fall ist das Niedersächsische Gefahrenabwehrrecht anzuwenden.
In § 2 wird der Begriff Gefahr definiert:
eine konkrete Gefahr, das heißt eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit eintreten wird;
Öffentliche Sicherheit ist nun wie folgt definiert:
Abzuwehren sind Schäden, die die öffentliche Sicherheit bedrohen. Die öffentliche Sicherheit umfasst den Bestand des Staates und die Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen; .....blablabla
Und unter Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen (Bsp.: Polizei) kann somit auch das Tragen solch eines T-Shirts fallen, da ein Unwissender evtl. auf die Idee kommen könnte, der Mann/die Frau ist vom Staat und kann helfen oder hier muss ich den Anweisungen Folge leisten.
So ist es dann auch nicht gestattet mein Auto Grün/weiß zu lackieren und Polizei dran zuschreiben. (siehe auch die Anmerkungen weiter oben).
Und das greift z.B. auch, wenn Autofahrer andere Autofahrer auf der Gegenspur mit Zeichen auf eine Radarkontrolle aufmerksam machen. Das aber nur am Rande.
Wie gesagt: Bezieht sich alles auf das Bundesland Niedersachsen. Aber es ist wohl davon auszugehen, dass andere Bundesländer ähnliche Formulierungen in den entsprechenden Gesetzen haben. Soviel also zur reinen Theorie.
In der Praxis wird das aber sehr unterschiedlich umgesetzt und von den meisten Polizisten toleriert (Noch so ein schöner Rechtsbegriff: Die wägen dann die
Verhältnismäßigkeit der Mittel ab.).
Der Versandhandel sichert sich mit dem Hinweis nur ab, sodass nachher der erwischte Träger nicht sagen könnte, „...ich wusste von nichts. Die hätten mich ja mal drauf hinweisen können...“
Aber sollte es hart auf hart kommen, ist die Polizei im Recht.