Grundsatzfrage, alter CPU

Terixa

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Es werden noch immer Phenom 2 Reste verkauft, was passiert eigentlich dann wenn man jetzt 7 Jahre nach Release eine kauft und diese nach z.b. 1 Jahr Defekt ist und sich an Amd wendet.


Gegen was würden die diese austauschen?


Denn meistens wird der Ersatz nur bis max. 5 Jahre nach Erscheinen auf Lager gehalten.


Ich hatte erst einmal so einen ähnlichen Fall, EVGA und die 5 Jahres Garantie.
 
Warum sollte AMD dir da was austauschen ?
Das machst du mit dem Händler aus.
Und wenn dieser noch genug hat um die zu verkaufen, kann er dir deinen defekten auch noch austauschen.
 
Gute Frage. Vermutlich gegen eine vom gleichen Warenwert. Wird nix dolles sein.
 
Kyze schrieb:
Warum sollte AMD dir da was austauschen ?
Das machst du mit dem Händler aus.

Noch nie, wenn ich ein Problem habe wende ich mich immer an den Hersteller.
Egal ob jetzt der eine 7860K oder der Celeron G1820


@Grimba, woran willst du den Warenwert festmachen?, der eine kauft CPU X um 50 Euro der andere um 100 Euro im Abverkauf

Dann müsste der Einführungspreis herhalten, was aber auch wieder Blödsinn wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
nach 6 monaten musst du beweisen, dass der defekt schon vorher vorlag! Beweislastumkehr.
 
Hast du schon jemals eine CPU gesehen die nach kurzer Zeit defekt war? Jemals?
Badewannenkurve gibt es, aber sobald die ~6Monate um sind musst du die CPU schon mit 2.0V mördern damit sie kaputt geht.

Lerne erstmal wie die Technik funktioniert bevor du solche Dinge fragst. Dies gilt für AMD, Intel oder ARM CPUs btw.
 
Warum sollte AMD dir da was austauschen ?

Weil das die beste Methode ist, eine defekte CPU auszutauschen. Auf die Boxed-Versionen hat man 3 Jahre Garantie.

Das machst du mit dem Händler aus.

Aber nur innerhalb der 2 Jahres-Gewährleistung. Danach direkt mit AMD. In meinem Fall hat sich der Händler mit irgendwelchen dubiosen Argumenten quergestellt und nach Rücksendung der CPU waren die zwei Jahre um. Daraufhin habe ich AMD kontaktiert und die Defekte hingeschickt. Zurück kam eine neue CPU.
Allerdings war das ein FX-6300. Wie das mit älteren Prozessoren ist, k.A., aber ich denke die Hersteller halten ein gewisses Kontingent an CPUs noch auf Lager.
 
Nein ich mach das immer so mit dem Hersteller aus, da sich die Händler sowieso immer wegen allem weigern.

Bzw. die sich weigern sind die Distributoren.
 
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Terixa schrieb:
Syrell geh doch bitte nochmal in die Schule, wenn du nicht lesen kannst.

Man muss ja nicht gleich unfreundlich werden, ruhig Blut

Syrell schrieb:
nach 6 monaten musst du beweisen, dass der defekt schon vorher vorlag! Beweislastumkehr.

Hier geht es um die Garantie, nicht um die Händlergewährleistung. Und letztere gilt, wie du richtig sagst, nur für Defekte, die schon beim Kauf bestanden haben, auch wenn man die erst vielleicht später merkt. Und da die Händlergewährleistung etwas gesetzliches ist, gibt es dafür, richtig erkannt, feste Regeln. Eben die Beweislastumkehr.
Garantie hingegen ist nichts gesetzliches. Das machen die Hersteller freiwillig. In diesem Fall offensichtlich 5 Jahre. Und der Defekt soll in diesem hypothetischen Szenario erst später auftreten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Terixa schrieb:
Es werden noch immer Phenom 2 Reste verkauft, was passiert eigentlich dann wenn man jetzt 7 Jahre nach Release eine kauft und diese nach z.b. 1 Jahr Defekt ist und sich an Amd wendet.

Entscheidend ist ja immer nur das Erwerbsdatum für die Garantie afaik. Außer es wird explizit das Herstellungsdatum genannt.


Wenn du also JETZT eine neue "alte" CPU kaufst...läuft ab JETZT die Garantie für den Zeitraum den der Hersteller angibt.

Der Hersteller kann dann im Garantiefall entweder:
1.) Das gleiche Produkt liefern (CPU-tausch 1:1, aus Phenom 2 wird Phenom 2)
2.) Ein mindestens gleichwertiges anderes Produkt liefern (Aus Phenom 2 alt (z.B. X4 940 wird Phenom 2 neu (X4 945))
3.) Den Zeitwert zum Zeitpunkt des Garantiefalles ersetzen bzw. gutschreiben (siehe oben)

Meist wird entweder 1 oder 3 angewandt. 2 tritt nur bei sehr ähnlichen Produkten ein die sich z.B. nur in internen details unterscheiden.
3 wird meist angewandt da die billigste lösung - sofern nicht eh noch große Restbestände des Produktes auf Lager sind...dann eher 1.
 
Du bekommst die CPU ersetzt oder wenn nicht mehr verfügbar den Zeitwert, der meistens nicht so toll ist.
 
Terixa schrieb:
Dann müsste der Einführungspreis herhalten, was aber auch wieder Blödsinn wäre.

der preis ist kein indikator für "gleichwertig"... gleichwertig heisst das der käufer zum aktuell erhältlichen im schlimmsten fall aber was besseres bekommt.


bsp: EVGA GTX680 4gb geht kaputt, ersatz kam in form einer gtx780 ;)..

beim Phenom wird es aber wegen der plattform schon knapp da selbst die kompatibel sein muss. aber ein FX4300 serie wäre dann wohl der ersatz wenn AM3+ sockel z.b
 
Iscaran schrieb:
E
3.) Den Zeitwert zum Zeitpunkt des Garantiefalles ersetzen bzw. gutschreiben (siehe oben)

Meist wird entweder 1 oder 3 angewandt. 2 tritt nur bei sehr ähnlichen Produkten ein die sich z.B. nur in internen details unterscheiden.
3 wird meist angewandt da die billigste lösung - sofern nicht eh noch große Restbestände des Produktes auf Lager sind...dann eher 1.

So einfach ist das nicht der Hersteller kann sich nicht einfach auf den Zeitwert raus reden.



@chesterfield, So in etwa war es auch bei mir mit EVGA bei der 5 Jahres Garantie, GTX 580 3GB.
Gab dann eine 670 4GB



Gut das ist ein Argument mit dem FX 4300


Aber spitzen wir es noch etwas zu, man kauft jetzt einen Athlon x4 mit 45W TDP;)

Da hätte Amd nur noch das zur vergleichbaren Leistung:
https://geizhals.de/?cat=cpuamdo64&xf=25_4~820_AM3+
 
Zuletzt bearbeitet:
Terixa schrieb:
So einfach ist das nicht der Hersteller kann sich nicht einfach auf den Zeitwert raus reden.

Wenn du die Antwort schon kennst warum fragst du dann ?

Klar kann er sich auf den Zeitwert "rausreden"...er kann sich auf alles rausreden was er in seinen Garantiebedingungen nennt.
https://www.pcspezialist.de/garantie-und-gewaehrleistung/?___store=default

Also um hier sinnvoll weiterzudiskutieren wäre es gut die entsprechende Garantiklausel um die es geht HIER zu posten.
 
Zuletzt bearbeitet:
die tdp ist in dem fall kein kriterium wieder. solltest du als käufer drauf bestehen ( wei du keinen lüfter hast oder dein MB das nicht unterstützt) wird der händler dir den kaufpreis zurück geben müssen "wenn du in der Garantie bist" ... die haben für Socle sachen von End of life bis ablauf der garantie in der regel vorgesorgt...

fiktiv wäre es auch möglich um dem nutzer evtel enstehende schäden dadurch abzuwenden sehr kulant sind
Ergänzung ()

p.s in der tat muss nur der zeitwert erstattet werden, aber maximal die kaufsumme (wenn ein preisansteig; siehe speicher)
 
Chesterfield schrieb:
der preis ist kein indikator für "gleichwertig"... gleichwertig heisst das der käufer zum aktuell erhältlichen im schlimmsten fall aber was besseres bekommt.


bsp: EVGA GTX680 4gb geht kaputt, ersatz kam in form einer gtx780 ;)..

beim Phenom wird es aber wegen der plattform schon knapp da selbst die kompatibel sein muss. aber ein FX4300 serie wäre dann wohl der ersatz wenn AM3+ sockel z.b

Nö, ist auch nicht ganz richtig....Damals ist mir meine GTX280 kaputt gegangen, nen Monat vor Ende der 2Jahre. Als gleichwertiges Produkt wurde mir dann eine GTX 460 geschickt. Laut Daten(!!!) war sie das wohl auch, aber im praktischem Alltag hat die nich das geleistet, was die GTX280 im Stande war zu leisten
 
dann hättest du einspruch erheben müssen. aber tendenziell war die leistung einer gtx280 fast identisch mit der leistung einer gtx460. die gtx460 konnte im gegensatz zur 280 auch DX11. also hast du definitiv ein mehrgewinn gehabt. das du keine 480 bekommst ist aber klar oder?
 
Wenn ich mich recht erinnere war die GTX 460 doch tendentiell sogar noch ein klitzekleines bisschen schneller als ne GTX 280.

Bei ner CPU ist der Austausch allerdings nicht ganz so einfach, dort wechselt im Gegensatz zur GPU schließlich deutlich öfter der Sockel. :D Ein Zeitwert Ausgleich in € wird dadurch also nicht unwahrscheinlicher. Solange man sich davon einen gebrauchten Ersatz kaufen kann ist ja auch alles im Lot. Nur wenn nicht, wirds ärgerlich.
 
Terixa schrieb:
So einfach ist das nicht der Hersteller kann sich nicht einfach auf den Zeitwert raus reden.

Ach... können sie nicht?

If the AMD processor which is the subject of this Limited Warranty fails during the warranty period for reasons covered by this Limited Warranty, AMD, at its sole option, will: (1) repair the AMD processor by means of hardware and/or software; (2) replace the AMD processor with another AMD processor of equal or greater performance, including the replacement of your defective part with an AMD recertified product if the part is not currently available*; OR, (3) if AMD is unable to repair or replace the AMD processor, refund the then-current value of the AMD processor.
(Quelle: http://support.amd.com/en-us/warranty/rma/terms/pib)

Nennt sich übrigens auch "Vertragsfreiheit", denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung seitens AMD.
 
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