Nightmare25
Captain
- Registriert
- Feb. 2004
- Beiträge
- 3.579
Hallo,
mal eine Frage vielleicht kennt sich einer aus in der Thematik weil irgendwie finde ich dazu keine wirklichen Hinweise.
Mein Elternhaus war im alleinigem Besitz meiner Mutter, nach ihrem Tod wurde das Haus an den Vater und 3 Kinder vererbt da kein Testament bestand. Da ergibt sich ja Vater 50% und die Kinder die restlichen 50% durch 3.
Jetzt habe ich in der Grundsteuerreform die Erbengemeinschaft ausgewählt und die Besitzer (Erben) eingetragen. Muss ich da zwangsläufig die Aufteilgung angeben ? Mein Vater bewohnt das Haus alleine und zahlt dementsprechend auch die Grundsteuer natürlich alleine. Oder wie schlüssel ich das auf ?
mal eine Frage vielleicht kennt sich einer aus in der Thematik weil irgendwie finde ich dazu keine wirklichen Hinweise.
Mein Elternhaus war im alleinigem Besitz meiner Mutter, nach ihrem Tod wurde das Haus an den Vater und 3 Kinder vererbt da kein Testament bestand. Da ergibt sich ja Vater 50% und die Kinder die restlichen 50% durch 3.
Jetzt habe ich in der Grundsteuerreform die Erbengemeinschaft ausgewählt und die Besitzer (Erben) eingetragen. Muss ich da zwangsläufig die Aufteilgung angeben ? Mein Vater bewohnt das Haus alleine und zahlt dementsprechend auch die Grundsteuer natürlich alleine. Oder wie schlüssel ich das auf ?