Grundsteuerreform Erbengemeinschaft

Nightmare25

Captain
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Hallo,

mal eine Frage vielleicht kennt sich einer aus in der Thematik weil irgendwie finde ich dazu keine wirklichen Hinweise.

Mein Elternhaus war im alleinigem Besitz meiner Mutter, nach ihrem Tod wurde das Haus an den Vater und 3 Kinder vererbt da kein Testament bestand. Da ergibt sich ja Vater 50% und die Kinder die restlichen 50% durch 3.

Jetzt habe ich in der Grundsteuerreform die Erbengemeinschaft ausgewählt und die Besitzer (Erben) eingetragen. Muss ich da zwangsläufig die Aufteilgung angeben ? Mein Vater bewohnt das Haus alleine und zahlt dementsprechend auch die Grundsteuer natürlich alleine. Oder wie schlüssel ich das auf ?
 
Nightmare25 schrieb:
Oder wie schlüssel ich das auf ?
Ruf doch einfach mal bei deinem zuständigen Finanzamt an. Die Helfen bei so was auch immer weiter.
 
Falls das FA das in dieser Erklärung so wissen möchte, gäbe es ganz bestimmt ein gesondertes Eingabefeld dafür und bei vielen Feldern ein ?-Button, wo weitere Erläuterungen zum jeweiligen Eingabefeld erfolgten.
 
Ich müsste jetzt echt nochmal in die Erklärung reinschauen, habe die an einem anderem Rechner getätigt aber ich habe zuerst die Anteile bei der Erbengemeinschaft verteilt. Dann gabs einen Konflikt oder einen Hinweis, habe dann irgendwo in der Grundstücksübersicht 1/1 (Zähler und Nenner) eingetragen und bei den Erben die Anteile gelöscht, dann war der Konflikt futsch. Grundsätzlich ist die ganze Nummer fast genauso undurchsichtig schlimm gestaltet wie die Steuererklärung, zumindest für den Laien. Fakt ist das er so wie ich das gesehen habe bzw. richtig verstanden habe, die Grundsteuer (oh Wunder) um 50 Euro teurer wird per Anno.
 
Das kann ja von Bundesland zu Bundesland variieren. In Hessen wurde in Elster die Aufteilung abgefragt. Dort müsstest du alle 4 namentlich aufzählen und dann auch die aufteilung, sprich fürn Vater 1/2, für die Kinder je 16,667% (als Bruch etwas unschön. ^^). Es ist komplett unabhängig, wer dort wohnt, es werden die Besitzverhälntisse abgefragt, wie sie im Grundbuch stehen. Und dort sollte dann ja dein vater und ihr 3 Kindern zu den genannten Anteilen drinstehen.

Das mit der Grundstücksübersicht sollte 1/1 sein sofern das Grundstück nicht mal geteilt wurde. Wie die Abfrage aber im Detail war weiß ich nicht mehr, da mich das nicht weiter betroffen hat.
 
Ich denke, hier musst du auch etwas unterscheiden zwischen wem gehört die Immobilie und wer die Grundsteuer zahlt. Für die Besitzverhältnisse ist wichtig, was im Grundbuch steht. Dort ist auch die Aufteilung geregelt. Diese muss so auch in die Eingabemaske übertragen werden.

Erkekjetter schrieb:
16,667% (als Bruch etwas unschön. ^^).

Sry, ich kann es mir nicht verkneifen, aber 1/6 ist jetzt nicht gerade der komplizierteste Bruch :D

Um dir weiter zu helfen wäre es auch wichtig zu wissen, in welchem Bundesland die Immobilie steht. Meines Wissens nach unterscheidet sich da das Prozedere etwas. Für die folgenden Bundesländer gibt es dafür eine spezielle Seite (https://www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de/):
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen
Wir wohnen in Hessen, weswegen ich die Grundsteuererklärung über Elster machen musste.

Wer die Grundsteuer zahlt ist dann eine andere Geschichte. Hier war es bisher problemlos möglich auch bei Eigentumsgemeinschaften, dass die Grundsteuer per Lastschrift vollständig von einem Konto abgezogen wird. Ich denke nicht, dass sich dies in Zukunft ändern wird. Deswegen würde ich mir da keine Gedanken machen.
 
Dasun schrieb:
Sry, ich kann es mir nicht verkneifen, aber 1/6 ist jetzt nicht gerade der komplizierteste Bruch :D
Hab ich inzwischen auch gemerkt. XD War vor dem ersten kaffee ^^
 
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Da bringst du jetzt ein paar Sachen durcheinander.

Die Grundsteuer wird gegenüber den Gemeinden und Städten gezahlt. Das Finanzamt hat damit erst mal gar nichts zu tun. Bei der Grundsteuerreform kümmern sie sich um die Datenerhebung und Berechnung da dort die Expertise sitzt und nicht bei den Gemeinden und Städten. Danach wird man sie wieder brav an die Gemeinde und Städte zahlen dürfen.

Eine Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass von jedem im gesamtschuldnerischen Verhältnis der Gesamtbetrag eingefordert werden kann, sollten die anderen Beteiligten des Schuldverhältnisses nicht zahlungsfähig sein. In Einfach, auch wenn jemanden nur 1/6 der Immobilie gehört und die andere Person, der 5/6 gehört aber aus irgendwelchen Gründen die Grundsteuer nicht zahlen kann, dann kann man den gesamten Beitrag, also nicht nur die 1/6 von der ersten Person holen.

Wer am Ende zahlt ist scheiß egal, hauptsache der gesamte Betrag wird beglichen. Und auch nach der Grundsteuerreform wird es vollkommen ausrechen, wenn es eine Einzugsermächtigung auf das Konto des Vaters des TE gibt. Da bucht dann die Stadt oder Gemeinde den kompletten Beitrag ab und fertig ist es.
 
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Nightmare25 schrieb:
Fakt ist das er so wie ich das gesehen habe bzw. richtig verstanden habe, die Grundsteuer (oh Wunder) um 50 Euro teurer wird per Anno.
Jup. Bei meinem EFH wurde es so um 60% erhöht. Von vorher 56 auf jetzt um die 90€. Und das ist echt ein 0815 Haus mit kleiner Garage und grob 700qm Grund in einer kleinere Gemeinde.

Wie ihr die Grundsteuer intern regelt ist eure Sache. Wenn nur euer Vater dort wohnt wäre es nur fair, wenn auch er sie zahlt.
Dem FA bzw. der Gemeinde gegenüber ist es egal, wer die am Ende des Tages bezahlt.
 
90€ im Jahr ist ja süß. 125€ pro Quartal 🙄
 
Wo und für was? Abgesehen davon geht es imr nicht um die absolute Höhe als vielmehr die relative Steigerung.
Und ja, ein Eigentümer einer Luxusvilla mit 4000qm Grund und 300qm Bude in München Grünewald wird sicherlich mehr bezahlen ;)
 
800 m2 Grund mit 2 Häusern in einer 50k Stadt zwischen Köln und Bonn.
 
Nightmare25 schrieb:
Hallo,

mal eine Frage vielleicht kennt sich einer aus in der Thematik weil irgendwie finde ich dazu keine wirklichen Hinweise.

Mein Elternhaus war im alleinigem Besitz meiner Mutter, nach ihrem Tod wurde das Haus an den Vater und 3 Kinder vererbt da kein Testament bestand. Da ergibt sich ja Vater 50% und die Kinder die restlichen 50% durch 3.

Jetzt habe ich in der Grundsteuerreform die Erbengemeinschaft ausgewählt und die Besitzer (Erben) eingetragen. Muss ich da zwangsläufig die Aufteilgung angeben ? Mein Vater bewohnt das Haus alleine und zahlt dementsprechend auch die Grundsteuer natürlich alleine. Oder wie schlüssel ich das auf ?

Hast du noch Kontakt zu den anderen Erben? Soweit ich weiß bist du Alleine gar nicht zur Abgabe berechtigt. Sobald du in Elster „Erbengemeinschaft“ angibst, musst du Mitglieder der Erbengemeinschaft benennen und eine Zustimmung von ihnen mit anhängen.

Hatte sowas, Einfamilienhaus mit 3 Besitzern im Grundbuch. Zwei sind seit Ewigkeiten verschollen. Habe dann den der Einfacheit halber die zwei in Elster weg gelassen. Bezahlen muss ich die Grundsteuer ja eh alleine.

grüsse!
 
Dasun schrieb:
Da bringst du jetzt ein paar Sachen durcheinander.

Die Grundsteuer wird gegenüber den Gemeinden und Städten gezahlt. Das Finanzamt hat damit erst mal gar nichts zu tun. Bei der Grundsteuerreform kümmern sie sich um die Datenerhebung und Berechnung da dort die Expertise sitzt und nicht bei den Gemeinden und Städten. Danach wird man sie wieder brav an die Gemeinde und Städte zahlen dürfen.

Eine Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass von jedem im gesamtschuldnerischen Verhältnis der Gesamtbetrag eingefordert werden kann, sollten die anderen Beteiligten des Schuldverhältnisses nicht zahlungsfähig sein. In Einfach, auch wenn jemanden nur 1/6 der Immobilie gehört und die andere Person, der 5/6 gehört aber aus irgendwelchen Gründen die Grundsteuer nicht zahlen kann, dann kann man den gesamten Beitrag, also nicht nur die 1/6 von der ersten Person holen.

ok, in bayern jedenfalls erheben die finanzämter die grundsteuern und davon zu unterscheiden ist, wem die steuereinnahmen letztendlich zufließen. scheint in hessen auch so zu sein. gerade dass du die erklärung ja über elster machen musstest sagt ja eigentlich schon, dass sich das FA um die erhebung kümmert, denn elster ist ein "Angebot" der FA.

bei der gesamtschuldnerischen haftung kommt es auf die liquidität eines schuldners nicht an. der gläubiger kann immer den gesamten betrag von einem schuldner seiner wahl fordern.
https://www.haufe.de/steuern/haufe-...4-gesamtschuldner_idesk_PI25844_HI894567.html

Dasun schrieb:
Wer am Ende zahlt ist scheiß egal, hauptsache der gesamte Betrag wird beglichen. Und auch nach der Grundsteuerreform wird es vollkommen ausrechen, wenn es eine Einzugsermächtigung auf das Konto des Vaters des TE gibt. Da bucht dann die Stadt oder Gemeinde den kompletten Beitrag ab und fertig ist es.

aber das hab ich doch gesagt?
 
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Habs jetzt hinbekommen, da ich eine Software benutzt habe musste ich dann festellen das im Download selbige nich nicht mit Updates auf den neusten Stand gebracht wurde was ich dan nachgeholt habe. Jetzt gabs wenigstens keine Hinweise mehr bezüglich der Aufteilung. Zumindest war dann am Ende laut Prüfung Fehlerfrei. Aber wenn man sich die Foren dazu so anschaut ist das ja wohl im Allgemeinen eine echte Katastrophe das erklärt wohl warum 70% der Leute den Kram immer noch nicht eingereicht haben :D
 
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