News Gutachten: EuGH könnte deutsches Datenschutzrecht schwächen

Daniel

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Im Streit um die Speicherung von IP-Adressen steht der Europäische Gerichtshof (EuGH) kurz vor einem Urteil. Ein Gutachten weist dabei bereits die grobe Richtung und sagt, dass IP-Adressen durchaus Bestandteil der persönlichen Daten sind, aber dennoch unter Umständen gespeichert werden dürfen.

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Ob es wirklich soweit kommt, steht zur Zeit noch nicht fest. Grundsätzlich ist der EuGH nicht an das Gutachten gebunden, doch in den meisten Fällen folgen die Richter der Auffassung.

Ist der Satz nicht überflüssig?
Ist nicht genau das Sinn eines Gutachtens? Dass die Richter, die keine Experten auf eben diesem Gebiet sind, einen Experten um Rat fragen und dessen Einschätzung bewerten und als Orientierung nehmen? Oder eben auch nicht, wenn sie merken "Der Kerl redet Stuss."?

Oder anders gefragt: Wo und wann sind Gutachten rechtlich bindend?

Schade für den Kläger dass er keine eindeutig anwendbare Erklärung kriegt, aber die Einschätzung des Experten ist so völlig vertretbar und in Ordnung, meiner Meinung nach. Man kann Datenschutz auch zu weit treiben, über das Nötige und Sinvolle hinaus...

Naja, abwarten und Tee trinken
 
Eigentlich sollte man nur noch per PrePaid Kreditkarte über VPN Online gehen Stationär ..........
 
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