franeklevy
Vice Admiral
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Also bei dem ASUS Cashback ist der Datenschutz klar geregelt, eine Weitergabe an Dritte wird nicht erwähnt. Daher darf man als Verbraucher davon ausgehen, dass sich daran gehalten wird. Es findet eben kein Opt-In im Sinne der DSGVO statt.Kuba schrieb:Na was glaubst wie die cashback aktionen funktionieren. Meinst du asus und alle anderen firmen haben tatsächlich geld zu verschenken? In der regel muss man sich für das cashback irgend wo registrieren oder die rechnung vorlegen ... bedeutet du zahlst mit deinen daten. Nix anderes ist das.
Cashback ist auch vielmehr ein Marketinginstrument, um kurzfristig die eigenen Produkte zu pushen, sei es aus Quartalssicht, sei es weil der Wettbewerb preislich zu attraktiv ist oder oder oder.
Das Abgreifen von Nutzerdaten, die der Nutzer womöglich eh schon wegen der Verlängerung der Garantie abgegeben hat, ist bestimmt kein Grund für ein Cashback. Nutzerdaten gibt es zudem auf dem Schwarzmarkt zu Tausenden mit kompletten Stammdaten, Konto, Telefon, Ausweis zu deutlich geringeren Preisen - im Vergleich zu den nicht unerheblichen Cashbackkosten würde man dann doch eher dort zugreifen. Sicherlich mag es schwarze Schafe geben, aber ASUS zähle ich hier aus meiner Sicht nicht zu den potentiellen Kandidaten. Bei Cashback-Zahlungen im einstelligen Cent oder Eurobereich mag das nochmal anders aussehen...
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