News Hackerparagraph: Hinweisgeber von Sicherheitslücke zur Geldstrafe verurteilt

BDR529 schrieb:
Ja ja ja... immer die selbe Leier. Deutschland ist soooooooooo ein schlechtes Land.

Mein Gott, dann wandert halt aus, wenn es euch hier nicht gefällt. Vielleicht ja nach Nordkorea? Oder Turkmenistan? Oder wie wäre es mit Venezuela oder Bolivien? Im Südsudan ist es bestimmt auch nicht übel...

"First World Problems"

Du bistn lustiger Kasper.

Der Sinnvolle Umgang mit Digitalen Themen ist in diesem Jahrhundert halt wichtig geworden.
Das muss und darf man Kritisieren.

Auch die damalige Aussage Merkels, dass für Deutschland das Digitale Neuland ist fand ich sehr grenzwertig.
Leider stimmt es in vielen (zu) wichtigen Köpfen halt noch
 
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BDR529 schrieb:
Mein Gott, dann wandert halt aus, wenn es euch hier nicht gefällt. Vielleicht ja nach Nordkorea? Oder Turkmenistan? Oder wie wäre es mit Venezuela oder Bolivien? Im Südsudan ist es bestimmt auch nicht übel...
Kleiner Realitätsabgleich: In Demokratien ist es erlaubt wie notwendig Kritik am Staat zu üben und auf Änderungen hinzuwirken oder dies auf freiwilliger Ebene nicht zu tun. Dieses "Wandere doch aus, wenn dir was nicht passt" ist eine grundlegend autoritäre Einstellung, die ein Einwirken von Bürgern auf den Staat verneint.
 
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BDR529 schrieb:
Mein Gott, dann wandert halt aus, wenn es euch hier nicht gefällt.

Mir gefällt es hier, unter anderem wegen unserer Demokratie und dem Rechtssystem.

Als jemand der schon Sicherheitslücken entdeckt hat, halte ich es für äußerst wichtig, dass wir uns eben nicht in Richtung Willkür und fachlich fragwürdige Rechtssprechung entwickeln.
 
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Hexenkessel schrieb:
Bei einer Haushaltsauflösung, wurde eine Schußwaffe gefunden. Und da wir die nicht im Hause haben wollten, habe ich diese zur Polizei gebracht
Der korrekte Weg ist, die Polizei anzurufen damit die die Waffe abholt.
Alleine schon das Anfassen der gefundenen Waffe kann problematisch sein weil man keine besitzen darf.


Zurück zum vorliegenden Fall: Vielleicht beeilt sich der Gesetzgeber mit der Änderung und die Verteidigung kann das Verfahren hinauszögern bis die Tat nicht mehr strafbar ist.
 
Piktogramm schrieb:
Kleiner Realitätsabgleich: In Demokratien ist es erlaubt wie notwendig Kritik am Staat zu üben und auf Änderungen hinzuwirken oder dies auf freiwilliger Ebene nicht zu tun.
Jup, genauso darf er übertriebene Polemik kritisieren.
Piktogramm schrieb:
Dieses "Wandere doch aus, wenn dir was nicht passt" ist eine grundlegend autoritäre Einstellung, die ein Einwirken von Bürgern auf den Staat verneint.
Nichts davon ist autoritär. Es ist ein, zugegeben ebenfalls polemischer, Ausdruck dafür, dass es den Menschen in den allermeisten anderen Länder der Welt (deutlich) schlechter geht. Und dass es nervt, wenn jedes Thema, bei dem vermeintlich oder tatsächlich etwas schlecht läuft, immer gleich zu einem Totalversagen staatlicher Institutionen hochgeschrieben wird. Was im Endeffekt für die Demokratie auch nicht förderlich ist, wenn dadurch populistische Parteien erstarken.
Gaugaumera schrieb:
Auch die damalige Aussage Merkels, dass für Deutschland das Digitale Neuland ist fand ich sehr grenzwertig.
Leider stimmt es in vielen (zu) wichtigen Köpfen halt noch
Was ist denn daran "grenzwertig", wenn du selbst sagst, dass es oftmals stimmt? Soll man die Wahrheit nicht mehr aussprechen, nur weil es unangenehm ist?
 
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Was ist denn hier im Forum los?

Naja, um "Modern Solutions" sollte man lieber einen großen Bogen machen. Wer so mit Fehlern umgeht hat noch so einige andere unentdeckte Schwachstellen. Passworte im Klartext sind keine Passworte. Wer das verbockt hat gehört bestraft. Wer das abgenommen hat gehört bestraft. Und nicht der gewissenhafte Melder.
 
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Dann darf man aber immer noch nicht in die anderen fünf Wohnungen im Gebäude hineingehen und sich umsehen, nur weil man die Schlüsselkarte der Putzfrau gefunden hat oder ausprobiert, ob die eigene auch die anderen öffnet.
 
Andy_K schrieb:
Kein Schaden entstanden aber der Hausbesitzer verklagt dich dennoch wg. Einbruch obwohl er den Schlüssel dort verloren/vergessen hat.
Können wir dieses Beispiel lassen. Denn genau das ist kein Einbruch. Per Definition kann es nämlich kein Einbruch sein. Zumal Einbruch im deutschen Strafrecht gar kein eigener Tatbestand ist, sondern immer nur in Kombination vorkommt.
Am ehesten wäre das hier wohl dann Hausfriedensbruch.

Die Klage würde kein Richter zulassen.

Allerdings: Ich gehe doch nicht mit den Schlüssel zur Tür und versuche sie aufzuschließen. Ich klingele und frage, ob das ggfs. der Schlüssel sein könnte. Maximal. Wobei ich selbst dann nicht sicher sein kann, dass die Person, die mir öffnet, sich dort drin aufhalten darf. Ich schließe doch aber nicht eine Tür zu fremden Eigentum auf...

Das Problem ist hier einfach, wie das Gesetz gestaltet ist. Denn auch für den Richter gilt grundsätzlich: Kein Handeln ohne Gesetz und kein Handeln gegen das Gesetz. Gibt es kein Ermessen, dann gibt es kein Ermessen. So blöd der Richter das vielleicht selbst findet.
(Das gilt btw. für jeden Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst. Nur um das mal zu erwähnt haben. Ermessen kann nur ausgeübt werden, wenn eine Vorschrift Ermessen vorsieht.)

Die verurteilte Person hier kann eigentlich nur einen Weg gehen: Bis nach ganz oben, in der Hoffnung, dass es zu einer Gesetzesänderung führt. Von der er selbst möglicherweise dann allerdings wohl nicht profitieren wird.
 
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Tito_2000 schrieb:
Der Richter ist keine absolute Nulpe!
Das Amtsgericht hatte bereits die Klage abgewiesen, aber Aachen hat sich eingeschaltet und dafür gesorgt, dass die Gesetzgebung beachtet wird. Das Gericht muss sich nunmal daran halten.
Es ist Aufgabe der Politik, das Gesetz vernünftig zu korrigieren.
MDM schrieb:
Warum postet heutzutage bei solchen Aussagen keiner mehr gleich die dazugehörige Quelle? Weil die Aussage ja durchaus Sprengkraft hat.
Ergänzung ()
Bitteschön.

09.06.2023
Das Amtsgericht Jülich hat ein von der Staatsanwaltschaft Köln beantragtes Verfahren gegen den IT-Experten, der im Jahre 2021 eine Sicherheitslücke in der Software der Firma Modern Solution aufgedeckt hatte, abgelehnt. Es liege keine Straftat vor, da die Daten, auf die der Sicherheitsexperte im Zuge seiner Untersuchungen Zugriff hatte, nicht effektiv geschützt gewesen sein, so die Richter in Jülich.

1. https://www.heise.de/news/Modern-So...on-Sicherheitsluecke-gescheitert-9182813.html


18.01.2024
Der Vorsitzende Richter ging auch auf die Vorgeschichte des Prozesses ein. Das Amtsgericht Jülich hatte diesen zuerst mit der Begründung abgelehnt, die Software sei nicht ausreichend geschützt gewesen. Daraufhin hatte das Landgericht Aachen entschieden, dass das AG Jülich den Prozess doch anzunehmen habe. Mit Bezug auf die Entscheidung des Aachener Gerichts sagte der Jülicher Richter nun, nach eingehender Sichtung der Rechtslage sei man zu dem Schluss gekommen, dass der Gesetzgeber mit der Verschärfung von § 202a StGB im Jahre 2007 offensichtlich bezweckt habe, "das Hacken als Solches unter Strafe zu stellen." Unter diesem Aspekt sei ein Schutz der "nicht für Jedermann" einfach zu umgehen sei, ausreichend, um den Straftatbestand zu erfüllen.

2. https://www.heise.de/news/Warum-ein...Modern-Solution-verurteilt-wurde-9601392.html
 
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