Häuser per WLAN verbinden

Gäste-WLAN ist doch entschieden etwas anderes als zwei Häuser mit einem Internetanschluss zu versorgen. Beim Gäste-WLAN geht dem Provider kein Kunde verloren, weil ja kaum ein Gast einen separaten Internetanschluss buchen wird, wenn er mal zum Spieleabend vorbeikommt. Andersherum wird aber der zweite Haushalt, der sein Internet von der anderen Straßenseite bezieht, wohl kaum einen separaten Anschluss buchen und somit geht dem oder besser gesagt einem Provider ein Kunde verloren.

Wie auch immer, wo kein Kläger, da auch kein Richter. Inwiefern man sich an eine etwaige Klausel gebunden fühlt oder nicht, ist jedem selbst überlassen. Man sollte aber wenigstens vorher wissen ob man sich nun aktiv in eine rechtlich angreifbare Position bringt oder nicht. Wenn man sich dafür entscheidet, sollte man aber auch die Klappe halten und selbst guten Freunden/Nachbarn nichts davon erzählen. Wäre nicht das erste Mal, dass durch einen Streit unter Freunden/Nachbarn plötzlich bestimmte Infos eben doch durchsickern, zB zum Provider ;)

Ich wollte damit auch nur darauf hinweisen, dass sowas explizit verboten sein kann. Einerseits ist ja noch nicht mal sicher, dass das überhaupt hinter diesem Thread steckt und andererseits muss jeder selbst wissen wie er damit umgeht. Daher ist mein Kommentar nicht als Urteil zu verstehen, sondern lediglich als Hinweis auf einen potentiellen Verstoß gegen die AGBs des Providers - was der TE damit anfängt, muss er selbst wissen.
 
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