Handy aus Vertragsverlängerung abkaufen.. worauf ist zu achten?!

Bad Mo-Fo

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Hi, vll kann mir jemand die Frage beantworten!

Ich würde am Samstag jemandem ein neues Handy aus einer Vertragsverlängerung abkaufen...
Es gibt eine Mobilcom Debitel Rechnung und das Handy liegt inkl. OVP vor.


Worauf ist zu achten wenn ich uneingeschränkt HerstellerGarantie erwarte?
Denke da an zb Leute, die das Handy per Vertrag bekommen haben und dann ihre Monatlichen Gebühren vll prellen und mir dadurch ein möcglicher Garantiefall verwehrt wird..

Kennt sich jemand mit der Materie aus?
sollte ich die Imei Nummer kontrollieren ect pp und ist damit der Absicherung genüge getan ?!

Wäre über Hilfe dankbar

Grüße
 
Kommt ganz auf die Vertragsverlängerung an. Das ist jetzt zwar nur (wie bei jedem anderen hier auch) nur eine Laienmeinung, aber wenn das Handy subventioniert gekauft wurde und nicht auf Raten wie bei O2 MyHandy sollte es kein Problem geben, dann gehört dem Käufer das Gerät ja. Zahlt er allerdings monatliche Raten, evtl. auch nur als Bestandteil der Grundgebühren, ist das Gerät juristisch noch solange in Besitz des Anbieters (nicht des Verkäufers), bis es abbezahlt ist.

Gerät der Verkäufer in Zahlungsrückstand, ist das eigentlich sein Problem. Wenn er dich nicht auf seine Ratenzahlungen hinweist hast du nichts falsch gemacht und die Telefongesellschaft kann ihn allein für zur Rechenschaft ziehen. Er hat schließlich vertragswidrig gehandelt und muss die Raten bezahlen oder irgendwie den Wert des Geräts ersetzen, welches er nicht mehr zurückgeben kann. Da er das Gerät auch nicht gestohlen hat, ist es auch keine Hehlerware. Diese könnte dir weggenommen werden.

Ich würde das ganz einfach machen. Kaufvertrag aufsetzen, davon gibt es etliche kostenlos im Internet. Darin soll dann stehen, dass das Gerät mit der Imei Nummer von der Person an dich verkauft wurde und gegen dich keine Ansprüche erhoben werden können, wie beispielsweise Rückforderungen, sollte der Verkäufer Probleme mit dem Einhalten seiner vertraglichen Verpflichtungen dem Anbieter gegenüber bekommen. Die korrekte juristische Formulierung sollte natürlich vorher recherchiert werden ;)

Ansonsten bist du allgemein mit einem Kaufvertrag und einer Rechnungskopie der Rechnung des Verkäufers (die er von Debitel erhalten hat) auf der sicheren Seite (denke ich), da du nachweisen kannst, dass du das Gerät käuflich erworben hast. Mögliche Probleme bezüglich Garantie sollten auch nichts mit den möglichen Problemen zu tun haben, denn wenn du anhand der Rechnung das Kaufdatum und somit den Garantiezeitraum nachweisen kannst, hat es den Hersteller glaube ich relativ wenig zu interessieren, ob der Händler (Debitel) Probleme mit dem Kunden hat, der es ursprünglich gekauft hat.
 
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@TE:
Falls dich die rein rechtliche Seite bzgl Garantieübertragung interessiert: Das wahre Problem ist schon, dass Garantiegeber in aller Regel in ihren Bedingungen festlegen, dass die Garantien nur für den ersten Endkäufer gelten sollen. Vielleicht kann man noch streiten, ob eine solche Einschränkung auch wirksam ist, wenn wie hier sofort weiterverkauft wird, aber auf solch ein Streit ist für eine Entscheidung im Vorfeld eine denkbar schlechte Grundlage. Dass man das offenbar in der Praxis häufig umgeht, sei außen vor gelassen; das betrifft nicht die rechtliche Frage, sondern läuft à la "Lügen kann man immer, dafür braucht man kaum rechtlichen Rat".

Dagegen bestehen auch Gewährleistungsrechte zwischen Erstverkäufer und Erstkäufer (man müsste natürlich argumentativ erst mal dahin kommen, im Rahmen einer Vertragsverlängerung Kaufrecht zur Anwendung kommen zu lassen; aber auch sonst besteht in jedem Fall etwas einer Gewährleistung Vergleichbares). Und hier zeigt sich einmal mehr (auch wenn sie allzu gern aufgrund fehlender Perspektive verneint wird) die Überlegenheit der Gewährleistung: Diese Rechte können tatsächlich übertragen werden. Am sichersten wäre eine schriftliche Vereinbarung diesbezüglich zwischen Erst- und Zweitkäufer.
 
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