Handyankauf - Unvollständiges Paket zurückerhalten

-DarkMan-

Lt. Junior Grade
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Hallo liebe Community, es geht um folgendes:

Ich habe mein iPhone 6S 16 GB Gebraucht, mit Ladekabel und noch neu verpackten Kopfhörern, an "asgoodasn*w" versendet, um einen Preisvorschlag zu erhalten!
Der Preisvorschlag von dieser Seite, war mir zu gering, weswegen ich diesen Vorschlag abgelehnt habe.

Nun habe ich wieder mein Paket erhalten und stelle fest, dass die nagelneuen Kopfhörer (die noch versiegelt waren!) nicht im Paket enthalten sind.

Direkt den Support angerufen, die gute Frau, die ziemlich patzig am Telefon klang, erzählte mir,
dass ich mit den AGB´s, beim Abschluss einverstanden war, dass zusätzliche Ware, die nicht abgefragt wird, entsorgt wird.

Ich habe aber darauf hingewiesen, dass die Kopfhörer, nagelneu sind und es natürlich dumm wäre, die Kopfhörer wegzuschmeißen. Mir ist klar, dass der Mitarbeiter diese behält.

Der Support meinte daraufhin "Was sollen wir denn mit den Köpfhörern?"
Um Gottes Willen, da stellt man sich doch wirklich die Frage, ob Sie diesen Satz den wirklich ernst meint...

Meine Frage ist nun, dürfen die einfach mein Paket, welches ich für einen Preisvorschlag zugeschickt habe, bestimmte Gegenstände einfach behalten und mir dann das Paket wieder zurückschicken?

Gilt das nicht als versteckte Klausel?

So ein Saftladen, wirklich.
 
Wenn in den AGBs tatsächlich drinnen steht, dass jegliches Zubehör nicht wieder zurückgesendet wird, ist das Rechtens. Und ja solche Klauseln gibt es in der Tat. Ich verstehe auch nicht, warum du die Kopfhörer mit dazu gepackt hast. Sowas wird eh sowas von geringfügig bewertet, das es oftmals sinnvoller ist, die Kopfhörer separat auf ebay zu verscherbeln – was ich ohnehin der ganzen Sache vorziehen würde.
 
Persöhnlich würde das ich wohl diebstahl nennen, evtl. gibt es da auch ein anderen begriff für.
Aber selbst wenn in den AGB´s drin steht das nicht abgefragte Ware entsorgt wird, ist es ja erst die das eigentum von wirkaufens.de wenn der kauf zu stande kommt.

Mal beim verbraucherschutz nachfragen ob die AGB rechtes sind!

Nicht alle seiten sind seriös bzw. halten sich an deutsches recht!
 
Zuletzt bearbeitet: (ergänzung)
Hier müsste ein Jurist mal prüfen, ob es sich um eine nicht vorhersehbare -und damit ungültige- Klausel handelt. Wobei sich das für die ollen Apple Dinger wohl kaum lohnt ;)
 
Tada100 schrieb:
Persöhnlich würde das ich wohl diebstahl nennen, evtl. gibt es da auch ein anderen begriff für.
Aber selbst wenn in den AGB´s drin steht das nicht abgefragte Ware entsorgt wird, ist es ja erst die Ware der Seite wenn der kauf zu stande kommt.

Mal beim verbraucherschutz nachfragen ob die AGB´s rechtes sind!

Nicht alle seiten sind seriös bzw. halten sich an deutsches recht!


Und genau da liegt genau mein Problem. Es ist doch meine Ware, bis der Vertrag zustande gekommen ist.
Quasi könnten die ja einfach mein Handy zerkratzen, mir wieder zurückschicken und sagen, joa....steht in den AGB´s ne...

@ DON Kamillentee

Ein Scherz von dir oder?
Das heißt, wenn du etwas bei eBay verkaufst und plötzlich gebühren von 150% Prozent bezahlst, ist es dein Fehler und keine Abzocke von eBay aus?
Es gibt schließlich nicht umsonst eine Regelung für AGB´s.

http://wirkaufens.de/index.php/agb
"Der Verkäufer legt dem Paket ausschließlich die über die Webseite angelegten Geräte bei. Alle übrigen Geräte, Verpackungshilfen oder Zubehörteile werden ohne Vergütung für den Verkäufer kostenfrei entsorgt oder von WIRKAUFENS anderweitig verwertet. Eine Rücksendung dieser Sachen erfolgt – auch im Falle der Ablehnung des Vertragsangebotes durch WIRKAUFENS und der damit verbundenen Rücksendung des angelegten Gerätes – nicht."

Anderweitig verwendet.

Nice Job, die behalten also gleich die Ware ohne den Kunden zu fragen. Sehr seriöse Firma :evillol:
 
Zuletzt bearbeitet:
2. sachen würde ich tuen, AGB´s prüfen lassen 2. geh zur Polizei, frage nach ob ein straftat bestand besteht, wenn ja evtl.Anzeige erstatten!

Ruf danach nochmal bei dem Support an, lege ihnen nahe das du ersatz haben möchtest bzw. die kopfhöcher bzw. das geld um dir neue zu kaufen, gebe ihn eine frist von max. 2 wochen.

Rest über anwalt klären, und ja ich weiß könnt teuer werden , evtl. hast du ja eine rechtsschutzversicherung oder ein bekannten aus dem Jura umfeld.

Wie geschrieben, nur weil es in den AGB`s steht muss es nicht sein das es Rechtens ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
"AGB´s"

Falsch, falsch, falsch.

Umgangssprachlich lasse ich AGBs ja noch durchgehen (auch wenn es nicht Allgemeine Geschäftsbedingungens heißt), aber da noch ein Deppenapostroph einzubauen geht gar nicht.

Und sowas passiert, wenn man die AGB nicht vorher liest. Im Nachhinein findet man dann solche Stellen in den AGB und sieht die Firma nicht mehr als seriös an. Vorher hat man aber noch sein Smartphone was mehrere 100€ wert ist sorglos zu denen geschickt.
 
Ich bin mir sicher das die die Zubehör dann anderesweitig verkaufen->ergo neuer Geschäftsmodell^^
 
Mod666, ernsthaft?

Ich lese AGB´s (umganssprachlich geschrieben) auch, dennoch nicht immer alles.
Zudem ,wie ich schon erwähnt habe, nicht alle AGB´s sind
Rechtskräftig nur weil sie im Inet stehen xD. Dafür gibts dann das BGB !!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Man brauch doch nur nach erfahrungen via google zu dem saftladen suchen, schon bekommst haufenweise beschwerden zu lesen.
warum macht man sich nicht erst mal schlau? vorallem findest sofort dass sie den leuten die da was verkaufen wollen die geräte für weit unter markt wert abkaufen wollen.

sei froh das du überhaupt dein handy wieder hast und schreib den kopfhörer verlust als lehrgeld ab
 
-DarkMan- schrieb:
Nice Job, die behalten also gleich die Ware ohne den Kunden zu fragen. Sehr seriöse Firma :evillol:

Sowas sollte man mal vorher lesen und sich nicht darüber beschweren wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Beim Abschluss musste man doch bestimmt einen Haken bei "ich habe die AGB gelesen" setzen.
 
KenshiHH schrieb:
Man brauch doch nur nach erfahrungen via google zu dem saftladen suchen, schon bekommst haufenweise beschwerden zu lesen.
warum macht man sich nicht erst mal schlau? vorallem findest sofort dass sie den leuten die da was verkaufen wollen die geräte für weit unter markt wert abkaufen wollen.

sei froh das du überhaupt dein handy wieder hast und schreib den kopfhörer verlust als lehrgeld ab

Hast recht.
Zudem habe ich gerade nicht die Zeit, da jede Stunde für anstehende Prüfungen, fürs Studium, weit kostbarer sind.

@mod6666
Nichts für ungut, aber wünsche dir, dass du demnächst mit einer überhöhten Geschwindigkeit geblitzt wirst.
Aber das dürfte dir als, sehr genaue Person, nicht passieren.
Schließlich wurdest du noch nie abgezockt, noch nie geblitzt und musstest in keinster Weise auch nur ein Bußgeld bezahlen :)
 
Also ich finde ganz unten auf der Seite folgenden Hinweis: "Dieses Projekt wurde u.a. mit Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg und der EU gefördert."
Der Chef muss gute Beziehungen haben wenn er staatliche Fördergelder für ein Elektronik An-/Verkaufsgeschäft bekommt.
Ich würde aber auch davon ableiten, dass die AGB vermutlich wasserdicht sind. Quasi per Definition. Sonst wäre das Land Brandenburg mit Schuld.

Weil, so schließt er messerscharf,
nicht sein kann, was nicht sein darf.
- Christian Morgenstern
 
Teile denen schriftlich mit, dass du die Kopfhörer zurückhaben willst, bzw. den Gegenwert für neue Kopfhörer erstattet haben willst. Ausserdem denen mitteilen, dass du sie sonst wegen Unterschlagung anzeigen wirst.
Zudem solltest du auchnoch die Verbraucherzentrale informieren.

Und die AGBs sind erstmal völlig egal. Die sind nämlich nur gültig wenn sie keine überraschenden Klauseln enthalten UND nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Kopfhörer waren die ganze Zeit über dein Eigentum und sind es übrigens immer noch. Wenn die damit jetzt irgendwas anderes machen, z.b. weiterverkaufen, wovon auszugehen ist, ist das Unterschlagung und somit strafbar.
 
Meine Frage ist nun, dürfen die einfach mein Paket, welches ich für einen Preisvorschlag zugeschickt habe, bestimmte Gegenstände einfach behalten und mir dann das Paket wieder zurückschicken?

Nein dürfen sie nicht AGB´s hin oder her es fand ja kein Kauf statt bzw Handel...

Sowas wird eh sowas von geringfügig bewertet, das es oftmals sinnvoller ist, die Kopfhörer separat auf ebay zu verscherbeln – was ich ohnehin der ganzen Sache vorziehen würde.

Wenns OVP ist gehören sie nun mal dazu ganz einfach und diese seperat bei Ebay reinzustellen macht keinen Sinn...

Es ist doch meine Ware, bis der Vertrag zustande gekommen ist.

Richtig und das behalten der Kopfhörer ist Diebstal bzw Unterschlagung , ich würde die Köpfhörer zurück verlangen oder die sollen die ersetzten bzw erstatten. Wenn die nicht dem nachkommen Verbraucherschutz gehen Polizei ne Anzeige erstatten...

Die Kopfhörer waren die ganze Zeit über dein Eigentum und sind es übrigens immer noch. Wenn die damit jetzt irgendwas anderes machen, z.b. weiterverkaufen, wovon auszugehen ist, ist das Unterschlagung und somit strafbar.

Richtig so siehts aus...
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich selbst mal übergangsweise bei einem ähnlichen Anbieter (Handyankauf etc.) 3-4 Monate gearbeitet habe läuft das dort in der Regel so das es total egal ist was dort hingeht, alles was nicht dazugehört (Speicherkarten, Kopfhörer, Hüllen, Aufkleber, Handbücher) flog dort in irgendwelche Kisten die ab und zu entsorgt wurden. Die Mitarbeiter durften sich dort aber gerne bedienen. Kopfhörer im speziellen sind im Prinzip auch Hygieneartikel. Besonders toll: Es gab vereinzelt auch eingeschweißte Neuware, mussten wir auspacken und trotzdem "prüfen". Wäre dieser Kunde mit dem Ankaufspreis nicht einverstanden gewesen hätte er so auch gleich aus Neuware -> Gebrauchtware gemacht ;).
 
AGBs Punkt 6: Verwertung
Der Verkäufer legt dem Paket ausschließlich die über die Webseite angelegten Geräte bei. Alle übrigen Geräte, Verpackungshilfen oder Zubehörteile werden ohne Vergütung für den Verkäufer kostenfrei entsorgt oder von WIRKAUFENS anderweitig verwertet. Eine Rücksendung dieser Sachen erfolgt – auch im Falle der Ablehnung des Vertragsangebotes durch WIRKAUFENS und der damit verbundenen Rücksendung des angelegten Gerätes – nicht.

Gerade der erste Satz ist entscheidend. Damit kann nicht von Diebstahl, Unterschlagung, etc. gesprochen werden, sondern von Erfüllung der AGBs. Ob jetzt die AGBs sittenwidrig nach §138 BGB sind, kann nur vor Gericht entschieden werden.

Ich befürchte, dass dies nicht der Fall ist, da kein Nachteil für den lesewilligen Verkäufer besteht und das Vorgehen wirtschaftlich begründbar ist (Reduzierung des Verwaltungsaufwandes).
-> 30 Euro Lehrgeld bezahlt :-/
 
Also ich glaube nicht, dass das Diebstahl oder Ähnliches ist. Hier wurde jemanden etwas zugeschickt was diese Person nicht angefordert hatte. Durch Lagerung und Rücksendung würden Kosten entstehen die nicht gerechtfertigt sind da sie nie Teil der Geschäftsvereinbarung waren. Wenn man mal übertreibt und sagt der Kunde schickt neben dem Handy noch unaufgefordert einen Sack Zement mit dann wird das Problem deutlich. Oder was ist wenn der Kunde etwas zerbrechliches beilegt und das dann dort kaputt geht? Dann könnte ich auch einfach jemanden unaufgefordert eine teure Vase schicken und ihn dann auf Schadensersatz verklagen wenn er sie nicht wieder heil zurück schickt. Genauso wenig kann ich einfach jemanden meine Kopfhörer schicken die er nie haben wollte und ihn dann des Diebstahls bezichtigen.
 
Das ganze war nichts anderes als ein Preivorschlag von asgoodasnew.

Die Kopfhörer können Sie gerne "anderweitig verwenden", wenn das Gesamtpaket verkauft worden ist und ich das Geld auf meinem Konto habe.
Ist dies nicht der Fall, dann geht das meines Wissens nicht rechtens zu.
AGB hin oder her...

@ClashHexmen

Wenn du ein Paket ausversehen, an eine andere Person verschickst, als geplant, so kannst du diese Person anzeigen. Richtig.
Du musst der Person nur eine Frist geben und wird diese Frist nicht eingehalten, so kannst du auch bezeugen, dass du zuerst gewarnt hast und jetzt Anzeigen möchtest.

Das Beispiel von dir ist zudem richtig unpassend. Im iPhone Paket ist ja extra ein Fach für die Kopfhörer, extra Lagerungskosten entstehen ja dadurch nicht.
 
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