Handyankauf - Unvollständiges Paket zurückerhalten

Um was für ein Objekt es letztendlich geht dürfte juristisch keine Rolle spielen. Die Absicherung wird schon allein aus dem Grund in den AGB stehen, da sonst Leute auf die Idee kommen Handys einzuschicken, den Preis abzulehnen und dann hinterher behaupten im Handy wäre aber eine 128GB SD-Karte gewesen für die Sie nun gern Schadensersatz hätten. Denke das ist alles rechtens. Kannst natürlich dagegen klagen wenn du glaubst du bist im Recht. Ich denke aber der Anbieter macht hier nichts falsch.
 
Finde es voll lustig wie hier Rum spekuliert wird. Und keiner von euch wirklich Ahnung hat. Macht echt bitte vorher genau schlau, bevor ihr hier irgendwelche Dinge sagt die nicht stimmen. Der TE dann vielleicht noch ein paar Probleme bekommt.

Als Tipp an dich, TE.. Wende dich wenn du wirklich wissen möchtest was du tun kannst an die Verbraucherzentrale. Wenn du einen Anwalt zur Hand hast für den du nichts zahlen würdest. Dieses fragen. Das wird hier nämlich nichts
 
@Pupsi

Das stimmt natürlich und ist auch das Beste was ich tun kann.
Aber rein vom logischen her, müsste doch ein seriöser Laden, mich darauf hinweisen, dass ich noch Kopfhörer im Paket habe und diese nur erhalte, wenn ich bereit bin, die Versandkosten dafür zu tragen.
Stattdessen behauptet man, dass die "entsorgt" wurden.
 
Klar, hier hat jemand die AGB nicht gelesen. Denn in Kenntnis dieser windigen Klauseln würde niemand ernsthaft Geschäfte mit dieser Firma machen.

Ich bin mir sicher, dieser Passus in den AGB würde vor jedem Gericht mit fliegenden Fahnen scheitern.

Ich bin mir aber auch ziemlich sicher, dass jede EIGENE (!) zivilgerichtliche Auseinandersetzung, jede anwaltliche Beratung und sogar die Einschaltung des Verbraucherschutzes (für den eigenen Fall) sich aufgrund der zu leistenden Vorauszahlungen der Kosten finanziell absolut nicht lohnen würde.

Stattdessen würde ich eine Anzeige wegen Unterschlagung (nicht Diebstahl!) bei der Polizei einreichen. Sollen die doch mal dieser Firma ein bisschen auf die Füße treten und denen Arbeit machen. Man könnte auch noch vorher einen Brief an die Firma schreiben und diesen Schritt ankündigen, wenn man nicht binnen 14 Tagen Ersatz leistet. Gern auch mit dem Hinweis auf die unhaltbare AGB Klausel.

Nur viel versprechen würde ich mir davon nichts. Und in Zukunft bei unbekannten Firmen erstmal die AGB lesen. V.a. wenn man denen das eigene Eigentum überlässt.
 
Um meine Sichtweise nochmal zu untermauern: http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Unbestellte-Ware-was-tun
Hier einfach mal den Fall umdrehen. Die Firma bekommt die ungewollte Ware und der TE hat sie geschickt.
Verbraucher können die Ware also nach Belieben benutzen oder vernichten. Sie sind weder zur Aufbewahrung noch zur Rücksendung verpflichtet. Der Unternehmer hat keinerlei Schadensersatzansprüche.
Die Ausnahmen liegen meiner Ansicht nach nicht vor, da hier kein erkennbarer Irrtum vorliegt.
Daher meine Skepsis ob der TE im Recht ist. Obwohl ich es Ihm auf einer persönlichen Basis wünschen würde.
 
Nein müssen sie nicht. Da spielt es keine Rolle was das für ein Händler ist. Denn genau dafür haben die ihre Geschäftsbedingungen.

Stell dir mal Amazon vor, Die würden am Tag 100 Pakete zurück bekommen wo die Leute ihre Sachen drin vergessen haben. Die würden nicht s anderes mehr Zutun haben als Emails dafür zu schreiben. Das geht einfach nicht.

Ich kann dich verstehen das du sauer ist. Aber wenn man ehrlich ist. Hättest du einfach vorher lesen sollen.

Und der vermerkt von einigen das man dagegen wohl vor Gericht Erfolg haben würde. Kann ich sagen, hat man nicht.
 
Das ist natürlich ärgerlich, ich würde es aber als Lehrgeld abschreiben und den Saftladen in Zukunft meiden. Es handelt sich hier ja nur im Kopfhörer im niedrig stelligen Bereich, hier anwalt und co. einzuschalten lohnt sich nicht.Außerdem diese AGB wodurch sie sich absichern.
 
violentviper schrieb:
Wenn in den AGBs tatsächlich drinnen steht, dass jegliches Zubehör nicht wieder zurückgesendet wird, ist das Rechtens.

Niemals ist sowas rechtens.
 
Rossi höre auf mit solchen Behauptungen.
Die falsch sind
 
Das kann doch nur illegal sein.
Die haben zu mir gemeint "Wir begutachten nur das Handy und die abgefragte Ware, mehr nicht."

Das heißt, bei abgelehntem Vorschlag, können die ruhig alles so lassen, wie es war.
Bei angenommenen Vorschlag, können die mir mein Geld überweisen und die Kopfhörer gerne wegwerfen.

Aber nicht ablehnen und etwas im Paket verändern.
 
Was willst du denn noch hören? Selbst wenn dir hier alle zustimmen würden bringt dir das genau Null. Von der Aussage "Im CB-Forum haben aber alle gesagt dass..." lässt sich sicherlich Niemand beeindrucken. Also wenn du glaubst du bist im Recht, dann geh zum Anwalt, zur Verbraucherschutzzentrale oder einer sonstigen Vereinigung die eine Rechtsberatung anbietet und dir sagt welche Schritte nun notwendig sind. Möglicherweise wird man dir dann aber sagen, dass die AGB so völlig in Ordnung sind und du Sie hättest lesen sollen.
 
@pupsi:
Ich würde mich hier nicht so weit aus dem Fenster lehnen. Eine im finanziellen Sinne so wichtige Klausel darf man in Deutschland nicht einfach im Kleingedruckten verstecken. Stichwort Unwirksamkeit von überraschenden AGB Klauseln.
Natürlich kann man als Unternehmen solche Bedingungen vereinbaren. Dazu muss man sie aber klar und deutlich und herausgehoben kenntlich machen. Stichwort Button-Lösung bei Abos.
Ich kenne die Webseite nicht, aber laut Beschreibung des TEs gab es das nicht.

@DarkMan
Aber, und das muss ich nochmal betonen, auch wenn du zumindest für mich hier im Recht scheinst, die Durchsetzung dieses Rechts erscheint schlicht aussichtslos.

Ich würde trotzdem mal unverbindlich die zuständige Verbraucherschutzstelle kontaktieren, vielleicht haben die mal Lust, gegen diese AGB zu klagen.
 
So, Fax mit einer Frist von 2 Wochen ist draußen. Des Weiteren habe ich auch mit einer Anzeige und Verbraucherzentrale gedroht.

Ich halte euch auf dem laufenden!

Danke an alle!
 
Ohman leute ehrlich ich Wünsche euch vom Herzen das man euch auch so behandelt weil ist ja leergeld :p

Werds morgen auch mal so im Geschäft machen neueste Handy kaufen aber OVP ohne Handy wieder abgeben weil ist ja Rechtens :lol:

Wenn ich jemanden was vollständig schicke hat er es auch gleichwertig es zurück zu Senden und nicht weil der Meinung ist andere dinge brauch keier, diese behalten wir und verteilen sie später untereinander weil wegen AGB´s uns so absichert :D
 
Mal ganz im ernst solche Ankaufläden kann man doch vergessen. Die wollen ja auch noch Gewinn machen also zahlen die eh keine Sonderlich hohen Preise und wenn das Handy dann defekt zurückkommt geht der Spaß erst richtig los.

Und ihr wisst aber auch schon dass eine Rechtsschutzversicherung nicht perse heißt dass es nichts weiter kostet? Je nach Versicherung gibts da auch nen Eigenanteil iHv 150euro oftmals was eben verhindern soll dass man die Versicherung wegen jeden scheiß nutzt. Klar gibt auch welche ohne aber dann zahlt man halt monatlich mehr Geld. Lohnt also im Endeffekt nur wenn man Rechtschutzversicherung ohne Eigenbeteidigung hat. Hat man so eine, wird man sich aber wiederum nicht wegen irgendwelchen Sachen anpissen die nur nen paar Euro gekostet haben.

Ich würde trotzdem mal unverbindlich die zuständige Verbraucherschutzstelle kontaktieren, vielleicht haben die mal Lust, gegen diese AGB zu klagen.
Wird die warscheinlich nicht so sehr interesieren

Stell dir mal Amazon vor, Die würden am Tag 100 Pakete zurück bekommen wo die Leute ihre Sachen drin vergessen haben. Die würden nicht s anderes mehr Zutun haben als Emails dafür zu schreiben. Das geht einfach nicht.
Mal angenommen ich habe 10.000euro drin vergessen, dann darf Amazon das Geld also einfach so behalten, weil steht ja in den AGB ?;) Oder wird es dann "vernichtet" und bekäme ich darüber auch eine Eidestaatliche Versicherung?
Fakt ist der ursprüngliche Eigentümer ist immer noch der gleiche, egal ob er aus Dummheit nen Geldbündel mitgeschickt hat oder nicht. Der Laden kann sich die Unkosten erstatten lassen die dadurch entstehen dass der Eigentümer seine Sachen wieder zurückhaben will, aber einfach "entsorgen" da bewegt man sich wohl eher auf sehr dünnem Eis.
Sprich der TE müsste Porto + Unkosten bezahlen sofern in den AGB drin stand dass er wirklich nur das Handy schicken sollte und er nicht gelesen hat.

Aber die AGB sind ja dann interesant wenn die alles was sonst noch im Paket ist entsorgen, dann packe ich einfach mal Altbatterien und sonstigen Schrott rein, am besten noch Zeug wo ich am Bauhof noch für zahlen müsste, wäre ja billiger für mich wenn die das gratis entsorgen. Ich wette in so einem Fall bekäm der Kunde seinen "Müll" dann doch wieder zurück da wäre es wohl kein Problem;)

Aber mal ne andere Frage kannste bezeugen dass Zubehör mit im Paket war? Was wenn die bei einer Verhandlung sagen da war nix dabei, dann steht Aussage gegen Aussage und die werden auch auf ihre AGB verweisen dass da steht nur das Handy schicken. Woher soll der Richter dann wissen ob du nicht nur paar neue Kopfhörer für umme wolltest und einfach behauptest da seien Sachen mit drin gewesen? Ich mein selbst wenn die AGB Klausel da nicht zulässig ist müsstest beweisen dass die Kopfhörer überhaupt im Paket mit drin waren

Mal Hand aufs Herz ich würde das abhaken, ist halt dumm gelaufen, was machen kannste nicht groß. Sowas erlebt jeder mal dass er "verarscht" wurde. Sehe daher juristisch auch kaum Chancen. Oder hast du alles mit Fotos dokumentiert vorher samt Zeugen der beim einpacken des Pakets dabei war?

Das ist eh total zum Nachteil des Kunden einfach ohne Pfand das Handy irgendwohin zu schicken. Es entsteht ja nichtmal nen richtiger Vertrag darüber wenn du das Angebot nicht annimmst, so bist immer du der jenige der juristisch aktiv werden muss falls etwas schief geht.
Dann doch lieber bei ebay verkaufen, paar Fotos sind schnell gemacht und viel Text beim iPhone brauchste auch nicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Im normalen Geschäftsgebahren werden bis zum Vertragsabschluss jedenfalls keine Komponenten einfach so weggeworfen.
Erst beim Eigentumsübertragung darf der Eigentümer mit dem auf ihn übergegangenen Eigentum machen was er will.

Was der Ankäufer aber machen kann, wenn der Wareneingang durch ausladendes, dem eigentliches Produkt nicht beiliegendes Zubehör oder anderen Dinge unzumutbar mit hohen Arbeitskosten verbunden und ein nicht zustandekommender Vertragsausgang ersichtlich ist, so einfach die Ware wieder zurücksenden.

Der Verkäufer sollte beim Verkauf die geforderten Forderungen soweit es geht einhalten, aber der Einkäufer das üblich Produktzubehör, was vom Hersteller auch beiliegt auch als Verkaufsbestandteil des Produktes tolerieren.

Es ist daher wiederholend kein Problem die Kopfhörer einfach in der Verpackung zu belassen, der nun mal ein Teil des verkauften Produktes ist und für solches Zubehör auch vom Hersteller sogar ein Fach in der Verpackung reserviert ist. Das kostet in der Verpackung nicht mal Lagerkosten.
Das Hygieneargument zieht da auch nicht.

Da bei Kopfhörern die Kabel gerne kaputt gehen, können die Einkäufer ihren Kunden eine nette Überraschung machen, wenn er diese gratis und Original vom ehemaligen Kunden als Zubehör erhält und der Kunde nicht noch die Originalen teuer nachkaufen muss. Der Kunde freut sich letztlich auch über ein vollständiges Zubehörpaket, was bei Apple das Auspacken nochmals steigert.


Jeder kann einfach, wenn er mal selber privat auch hier mal auf dem Marktplatz handelt überlegen, was er benötigt.
Manchmal ist es nur ein Mainboard als Defektersatz ohne das dazugehörige Zubehör. Da müssen sich die Handelspartner auch einigen können. So steht es dem Verkäufer zu einen Nachlass zu geben oder nur mit Zubehör zu verkaufen. Der Käufer muss mit dem Preis leben, das Zubehör kann er nach dem Kauf wegwerfen oder sich halt ein anderes Angebot suchen.
Ein anderer Käufer kauft halt nicht oder will einen Preiserlass, weil das Zubehör unvollständig ist.

Mit dem Umstand, das das Zubehör doch in die Verkaufsverpackung passt, weil auch vom Hersteller beigelegt.

Beim Gebrauchtautomarkt, weil das der gängigste Gebrauchtmarkt ist, freut sich der Händler, wenn er Zusatzzubehör als bessere Ausstattung teurer mitverkaufen kann.


Was mir wieder einfällt.
Ich habe beim Gebrauchtkauf des HTC touch pro 2 sogar die HTC Kopfhörer vermisst, weil diese eine essentielle Funktion für das RDS Radio als Antenne bereit stellen. Durch den HTC ExtUSB Anschluss und Ermangelung der handfreien Kommunikation über das Kopfhörermikrofon und Rufannahme, war es eine Rennerei nach einem Original Kopfhörer, weil solches Zubehör nicht lange in Produktion und damit erwerbbar bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
-DarkMan- schrieb:
Nice Job, die behalten also gleich die Ware ohne den Kunden zu fragen. Sehr seriöse Firma :evillol:

Das sind die doch alle. Seriös und ehrlich wie der arabische Autohändler mit dem Goldzahn. Nur 100.000km, von einer Oma gefahren, Scheckheftgepflegt - ehrlich :evillol:

Diese Portale spriessen doch nur deshalb wie Unkraut weil es genug Leute gibt die sie benutzen und darauf reinfallen wenn der Händler dann den Preis drückt wegen irgendwelchen Kleinigkeiten die nichtmal real sein müssen. Man muss einfach wissen das man von der (realistischen) Eigenbewertung mind. eine Stufe runter muss, ausser man schickt denen wirklich noch das originalverschweisste Gerät.
Einziger Vorteil ist bei denen halt das sie wirklich jedes Gerät kaufen und im Gegensatz zu so manchen Käufern hinterher keinen Terz machen - aber zum niedrigen Preis wohlgemerkt. Daher solche Portale bitte nur benutzen wenn einem das Geld egal ist und man absolut keine Interaktion mit einem potentiellen Käufer möchte.

Um deine Kopfhörer ist es natürlich schade, aber ich fürchte da kannst du nichts machen, oder willst du wegen 10€ Schaden zum Anwalt? Die wissen genau das sie damit durchkommen weil für sowas keiner die Gerichte bemühen wird.
 
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