Handyvertrag anders als beschrieben

AgentHawk

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Hi

ich bin schon seit dem ich denken kann Telekom Kunde. Habe bei euch alle Anschlüsse (TV, Internet, Handy, etc).
Zusätzlich habe ich auch vielen meiner Verwandten zu Tarifen bei euch geraten. Nur fühle ich mich aktuell ein wenig verarscht.

Ich habe vor 2 Wochen mit einer netten Dame im Telekom Chat geschrieben und wollte mich über ein paar Tarife erkundigen - zwecks Familien Rabatte etc. Da ich zu diesem Zeitpunkt eig. noch 3-4 Verträge mit euch abschließen wollte.
In diesem Gespräch wurde mir dann aber mein Tarif anders beschrieben, wie am Telefon als dieser mir Verkauft wurde.
Damals wurde mir zu dem L Premium als Vertragsverlängerung empfohlen das Angebot mit "Jedes Jahr ein neues Handy" hinzuzubuchen. Dieses habe ich genommen, da mir am Telefon gesagt wurde das es dann halt jedes Jahr ein neues Handy gibt und ich das alte dann Verkaufen oder weitergeben könnte.

Das Problem an der Sache ist, das mir die Dame im Chat nun sagt, das die alte Vertragslaufzeit aber weiterhin drauf kommt und es so nicht nach 12 Monaten ein neues Handy gibt sondern erst 7 Monate später. Ich zahle also 7 Monate für ein Angebot was ich nicht nutze.
Darauf wurde mir empfohlen eine Beschwerde Mail zu schreiben was ich auch tat. Nach einer Woche dann der erste Anruf meinerseits um mal zu horchen ob es was neues gibt. Der Berater konnte die Mail leider noch nicht sehen, bestätigte mir aber, das viele Kollegen die Laufzeiten von dieser Option nicht richtig kannten/kennen.

Dann nach zwei Wochen wieder angerufen und nun wurde mir gesagt, das man leider nichts machen könne - da ich ja das kleingedruckte hätte lesen können. Was richtig ist - aber muss man bei euch alles anzweifeln und den Beratern nicht glauben. Ich hatte ja sogar angeboten, die Gesprächsaufzeichnung die damals stattgefunden hat mit einzubeziehen.

Als Entschädigung wurde mir dann eine Handyhülle im T-shop angeboten :stock:

Echt schade - ich war immer gerne Telekom Kunde, aber ich fühle mich echt verarscht.
 
Kannst ja mal auf Kulanz eine Änderung beasntragen.
 
Also ich habs so gelernt in der Vertragslehre (Wichtig Standort Schweiz), dass ein zwischen 2 Parteien direkt gemachter Vertrag bei abweichenden Bestimmungen von den AGBs der einen Partei, dieser dennoch Gültigkeit hat.
Also wenn du bei Swisscom Anrufe, und mich beraten lasse, man mir sagt, ich könne alle 3 Monate kündigen ohne Kostenfolge, obschon in den AGBs drin steht, nur alle 12, und ich am Telefon im gleichen Zug noch den Vertrag abschliesse, dann gelten bei mir 3 Monate, da individuall Bestimmungen allgemeine Bestimmungen schneiden. Das Gute ist, in der Schweiz darfst du von solchen Telefonaten aufnahmen machen, da es Geschäftsverkehr ist (gab mal so ein Urteil, dass wenn das blosse ja sagen zu einem Angebot am Telefon verbindlich ist, dass immer als Geschäftsverkehr gilt, und diesen darf man eben aufzeichnen. Ist auch gut so).

Wir hatten mal das Problem, dass ich etwas in der Schweiz buchte, was weitere Dienstleistungserbringer in UK betrafen, also Pfund als Währung. Da hiess es dann am Telefon, dass die Rechnungsstellung in Pfund sei, man aber den Betrag in CHF überwiesen haben möchte, man richtet sich bei der Umrechnung nach dem Devisenkurs der Bank xy. Es wurde auch gesagt, dass falls der Kurs sich verändert hat, zu dem Zeitpunkt an dem ich zahle, ich eventuell eine Nachzahlung machen müsste. - Darauf hin hackte ich nach, ob das umgekehrt auch gilt, wurde bejaht. - Als ich dann zahlte, hat sich der CHF zu £ Kurs zu meinen Gunsten geändert, der CHF Betrag war gut 15% tiefer als zu dem Zeitpunkt als sie gerechnet haben. Entsprechend zahlte ich nur soviel Geld, wie eben xy Pfund an dem Tag Wert waren. - Die wollten dann recht schnell die 15% zur ursprünglichen Rechnung noch haben, mit dem Verweis, dass in den AGBs drin steht, dass sich das nur auf zu ihren eigenen Gunsten bezieht, da hatte ich denen die Aufnahme geschickte, eine Unterlassensaufforderung bezüglich Mahnung o. a. ausgewiesen, und dann war Ruhe im Stall.



Hast du eine Aufnahme? Allenfalls das ganze Kündigen, da ein schwerwiegender Irrtum vorlag, der ja sogar noch der Telekom anzulasten ist.
 
Na ja, er hat wohl keine Aufnahme, sondern die Aufnahme hat sicher die Telekom.
 
de la Cruz schrieb:
Na ja, er hat wohl keine Aufnahme, sondern die Aufnahme hat sicher die Telekom.

Er kann es (wenn es ein Fall in der Schweiz wäre) verlangen, dass ihm eine Kopie der Aufnahme zugestellt wird. Falls dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, müsste er zu einem Vermittler gehen. Dort würde der Telekommunikationsdienstleister wohl einen Anwalt als Vertretung hinschicken. Nicht einschüchtern lassen, sondern versuchen dass ganze auszuhandeln, dass sie es eingestehen, ansonsten die Vermittlung beenden. Dann bekäme er eine Klagebewilligung und kann klagen. Die Aufnahme, als eine von beiden Seiten in diesem Geschäftsverkehr akzeptierte, darf dann vor Gericht verwertet werden. Wenn die Telekom sie auch dem Gericht nicht rausrückt, sollte die Sache eh erledigt sein, da sie nachweisen müssten, dass du überhaupt Ja gesagt hast. Falls die Aufnahme getürkt wurde, unbedingt auf ein Sprachgutachten bestehen. Dieses würde dann auch feststellen, dass die Aufnahme geschnitten wurde (als langjähriger Kunde werden die sicherlich einige Aufnahmen von dir dafür haben.), mit diesem Gutachten dann auch gerade mal bei der Wettbewerbsaufsicht vorbei gehen, und gerade auch diese Geschätspraxis aufzeigen. Vor Gericht sollte sixh die Sache dann also klären. So zumindest in der CH, nur immer bedenken, ohne RSV ist ein Rechtsstreit teuer.

In Zukunft eine Aufnahmeapp mit Filterfunktion verwenden, so dass Privattelefonate nicht aufgezeichnet werden. 2.99 Franken. Gute Investition. Hat sich bei mir schon ausgezahlt.
 
DjangOC schrieb:
Er kann es (wenn es ein Fall in der Schweiz wäre) verlangen, dass ihm eine Kopie der Aufnahme zugestellt wird.

Ja, der Fall ist aber nicht in der Schweiz und in Deutschland hat man keine Chance, von Beklagten die Herausgabe von belastendem Material zu verlangen.

Vorliegend wird der TE auch nicht die Chance haben, sich gerichtlich durchzusetzen, zumal - und das ist auch nicht anders hier als bei den Eidgenossen - man sich wegen einer solchen Sache eine gerichtliche Auseinandersetzung allenfalls nur dann aufbürden sollte, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat; nur, auch hier wäre abzuraten, denn die Rechtsschutzversicherer reagieren bei Insanspruchnahmen recht schnell mit einseitiger Kündigung, und wegen einer solchen "Lappalie" sollte man eben auch nicht seinen Rechtschutz risikieren, den man für einen wirklich wichtigen Fall mal sinnvoller brauchen könnte.

Leider ist der TE aber auch noch rechtlich sehr unbedarft; innerhalb von zwei Wocchen nach Vertragsbestätigung hätte vom Vertrag urücktreten können; diese Frist hat er aber ja offensichtlich versäumt !

Abhaken und auf Konto Erfahrung buchen !
 
@de la Cruz, das weiss ich, das er in DE spielt. Aber er könnte dann ja eben, wenn die Aufnahme nicht rausgerückt wird, auch einfach sagen, er habe nie einem Vertrag zugestimmt. Dann ist die Telekom in der Beweispflicht.

Das ein Rechtsstreit ohne RSV teuer ist, darauf habr ich ja schon hingewiesen. Je nach dem lohnt es sich ja aber dennoch.
Die jenige die ich zum Beispiel habe, ist jene des SKS, und die setzen sich gerne bei solchen Fällen durch, um einen Präzedenzfall zu schaffen.
 
Danke schon mal für eure Antworten :). Das ich nicht im recht bin weiß ich. Es ging mir ja hier auch eher um das was mir an der Hotline Verkauft wurde zu dem was dann letztendlich im Vertrag stand zwei verschiedene sachen waren.
Sonst hätte ich das Angebot ja auch erst 7 Monate später abgeschlossen.

Abgehackt ist es quasi schon. Verträge sind alle gekündigt und mal sehen was daraus wird. Witziger weise hat die Telekom heute ein paar Produkte auf der IFA vorgestellt - die ich sonst gebucht hätte ;) (Gigabit Anschluss - Auto Hotspot) Aber naja - gelernt hab ich wenigstens was. Immer Positiv denken ;)
 
Wenn es jetzt nach der IFA andere Produkte gibt, die Du bevorzugen würdest, kannst Du sicher mit denen über einen Wechsel reden.
 
Hallo AgentHawk,

vielen Dank für deinen Beitrag.
Ich kann die Verärgerung darüber verstehen.
So wie du es schilderst, bist du vermutlich vorzeitig per Vertragsverlängerung in den MagentaMobil L Premium gewechselt.

Denn ansonsten gibt es keine Restlaufzeit die angerechnet wird. Hier spielt die Kommunikation eine große Rolle. Richtig ist, dass 12 Monate vor Ablauf der jeweils vereinbarten Mindestvertragslaufzeit unter der Voraussetzung einer Vertragsverlängerung um 24 Monate, erneut der Erwerb eines vergünstigten Endgerätes möglich ist.

Und dazu muss natürlich eine Erklärung erfolgen, wann genau die nächste Vertragsverlängerung durchgeführt werden kann. Dass dies nicht erfolgt ist, tut mir leid.
Deine Erwartung, den Wechsel jetzt bzw. zum von dir anvisierten Termin durchzuführen, kann auch ich leider nicht erfüllen. So leid es mir tut.

Ich bitte vielmals um Entschuldigung.

Viele Grüße
Rebekka H. von Telekom hilft
 
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