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Ne andersrum. Wenn bar in den AGB nicht ausgeschlossen ist, muss bar akzeptiert werden. Und wenn sie dies nicht tun, kann man den Vertrag aufheben. Ich glaub aber kaum, dass das funktioniert - barzahlungen sind sicher (von anfang an) ausgeschlossen.
Das muss nicht explizit ausgeschlossen werden, meist wird Überweisung als einzige Bezahlmethode vereinbart. Außerdem ist die tatsächliche Lage bei einem Mobilfunkanbieter eine andere als in einem Fitnessstudio, denn dem wird ein Richter wohl kaum zumuten, irgendwelche Bareinzahlungen annehmen zu müssen.