Handyvideoaufnahme auf Computer erstellen?

ZetaZero

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Aufgrund Lärmbelästigungen in der Nacht aus der Wohnung über mir und fehlenden Zeugen spiele ich mit dem Gedanken, mich nun mehrere Nächte zu filmen, ergänzend zu einem Lärmprotokoll. Dann hätte ich zum einen das Audio der Schläge und zum anderen sieht man, dass ich dadurch als aufgeweckt werde. Wenn die Person dann behauptet, dass ich ebenfalls laut sein würde, kann man sofort nachweisen, dass es gelogen ist.

Daher meine Fragen, wird so etwas von der Polizei oder wem auch immer anerkannt? Auf was muss ich achten, damit nicht gesagt werden kann, dass die Aufnahmen bearbeitet sind? Ich habe nur ein HTC One A9s, Android 6 mit 16 GB freiem Speicher. Das wird für eine Nacht bestimmt nicht reichen. Gibt es eine Möglichkeit die Datei auf dem Computer zu erstellen, wenn das Handy mit diesem über das USB-Kabel verbunden ist? Gibt es eine Möglichkeit, die Datei bei Aufnahme mit geringerer Videoqualität erstellen zu lassen? Denn die Qualität des Videos ist nicht so wichtig, dass Audio schon eher.
 
Handy zählt nicht. Hole immer wieder die Polizei bei Ruhestörung. Am besten mit ner heißen Mieze - als Zeugin.
Wenn POL fragt ob Anzeige, dann ja, aber nur mit Zeugen.
Hausverwaltung einschalten, die Mahnen gerne ab (neue Mieter höhere Einnahmen...)
 
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Ich finde das Prozedere etwas merkwürdig konstruiert.

Du willst dich selbst filmen und damit beweisen, dass du aufwachst?

Wenn die Nachbarn über dir zu laut sind, dann beschwere dich darüber. Erst bei denen, dann beim Vermieter/Eigentümergemeinschaft/Hausverwaltung/whatever. Wenn das nicht fruchtet, kannst du über weitere Schritte nachdenken. Polizei, etc.

Ein Lärmprotokoll kannst du ja dennoch anlegen. Dafür ist man aber in der Regel wach.

Warum sollte eine Handyaufnahme nicht zählen? Blödsinn. Auch der Zeuge während der Anwesenheit der Polizei ist Blödsinn. Die haben nämlich in der Regel selbst Ohren und werden die Lautstärke von sich aus bestätigen.
 
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MMn wird im allgemeinen ein Lärmprotokoll akzeptiert, Uhrzeit, Art des Lärms etc über mehrere Wochen. Bei uns kommt das Ordnungsamt leider und möchte den Lärmpegel z.B. im Schlafzimmer messen - das ist schon ein ziemlicher Eingriff in die Privatsphäre, und solange da keine Musik läuft auch wohl nciht von Erfolg gekrönt.

Ich würde darauf setzen dem Vermieter Druck zu machen, schließ dich mit anderen Nachbarn zusammen - falls die den Lärm auch mitbekommen.
 
Polizei rufen. Sowohl das erstellen von Audio- oder gar Video-Aufnahmen von unwissenden Personen ist verboten. Daher darf man auch nicht einfach eine Dashcam mitlaufen lassen. Bei Straftaten, also bei Verbrechen, darf man natürlich Aufnahmen erstellen. Aber eine Ruhestörung ist davon weit entfernt.
 
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yxcvb schrieb:
Sowohl das erstellen von Audio- oder gar Video-Aufnahmen von unwissenden Personen ist verboten.

Man kann davon ausgehen, dass eine sich selbst filmende Person davon Kenntnis hat, dass sie gefilmt wird und damit einverstanden ist.

Das passiert in der eigenen Wohnung. Eine Ruhestörung des Nachbarn auf dieser Aufnahme hat wer verursacht? Ich lasse in meinen eigenen vier Wänden so viele Kamera- und Tonaufnahmen machen, wie ich will. Niemand kann mich daran hindern, denn es ist legal.

Der Vergleich ist ungefähr so, wie vor die Kamera eines Touristen zu springen und ihn dann anzuzeigen.
 
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@yxcvb das mit der Dashcam ist Quatsch und stmt noch aus Zeiten an denen unklar war, ob Kennzeichen aufgenommen werden dürfen oder nicht.
Siehe auch:
wichtiges_urteil_zur_dashcam_vom_bundesgerichtshof_karlsruhe_15_mai_2018
Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachterwertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern.
Für faule einfach auf den spoiler drücken.
 
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Also ein Handy Mikrofon ist halt nicht Kalibriert und macht im Video Modus auch sicher Auto Gain.
Kannst es

ZetaZero schrieb:
Auf was muss ich achten, damit nicht gesagt werden kann, dass die Aufnahmen bearbeitet sind?
Das sind sie ja quasi automatisch bearbeitet so was wie Auto gain und vermutlich noise filter, Kompression und so weiter...
Heißt ja nicht das du damit nicht rotzdem erst mal ein Indiz hast...

https://www.amazon.com/dp/B07HP431LY/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_U_7QFODbFVP856W
Bevor du dich selbst mit dem Handy filmst Film lieber so was.
(auch nicht kalibiert oder geeicht) aber halt noch ein gutes Indiz....
dBA ist übrigens was du messen willst.

Dazu wurde ich noch eine leise tickende Uhr mit ins Bild stellen dan hast ein Referenz Noise floor und zeit stempel mit all dem zusammen sollte das Video schon ein gutes Indiz sein.

Dazu noch eine Aufnahme von einem kalibrierten Messmikrofon https://www.minidsp.com/products/acoustic-measurement/umik-1

Dan hättest du schon sehr gute "beweise"

Aber das ist auch alles Sehr konstruiert... und ich kann dir natürlich keine Rechtsberatung geben.
trotzdem spannend damals durchspielen
 
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Das mit dem Türenzuschlagen ist Absicht. Ich soll ja dadurch aufwachen. Tagsüber macht er sie normal zu, sodass ich sie mit Ohrenstöpseln nicht höre. Nachts aber werde ich trotz Ohrenstöpseln wach. Wenn noch jemand anders da ist, macht er auch nichts. Das lässt sich also nicht so einfach umsetzen.

Deshalb sehe ich es gerade als einzige Lösung eine Videoaufnahme mit Ton zu erstellen. Die Polizei kann in solch einem Fall schlecht Gehörproben machen.
Ergänzung ()

Audioaufnahmen sind nach meinem Wissen nur verboten, wenn man von anderen Leuten gesprochene Wörter versteht. Tue ich nicht.
 
Wie viele Parteien gibt es denn bei Dir im Haus, das der Mensch die Tür zuschlagen kann und nur Du das hörst?
Muss ja gut im Beobachten sein der Mensch, das Haus wenig Wohnungen haben, und die restlichen Leute alle Nachts unterwegs.
 
Ich höre selbst nur Geräusche über und unter mir. Kann doch sein, dass nur die Wände gedämmt sind, nicht aber die Böden/Decken.
 
Schau doch mal was die Rechtsprechung dazu überhaupt sagt ab wan es nicht mehr ok wäre.
bringt dir ja nichts wen du was beweisen kannst wo es am ende heißt das du das halt hinnehmen musst

https://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautstärke

So wie ich das verstehe ist es nur ruhe Störung wen bewusst was vermeidbares den Lärm produziert.
Angenommen die Tür geht halt schwer zu dan ist es nicht vermeidbar das es Lärm produziert.
Oder er macht es halt "nicht absichtlich".
Im recht sein im recht fühlen und recht bekommen können ganz verschieden Dinge sein.

finde doch mal raus wievielt recht auf ruhe du so hast mit welchen ausnahmen. ;)

das doofe für dich ist halt wie Lärm gemessen wird einerseits in dbA also gewichtet nach subjektiver Lautstärke
und intigiert ein kurzer lauter knall wird also quasi geglättet und es wird nicht die peak Lautstärke berücksichtigt. oder zumindest anders gewichtet.

Edit:
Also ist ein spannendes kompliziertes Themen. und in dem wohn recht falle ist es wohl nicht ganz so einfach das es da feste messbare Grenzwerte gibt?
 
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Türen schlagen wundert mich jetzt auch. Ich kenne das von hier und das hört man eigentlich im ganzen Haus. Ist aber durch Kinder bedingt und darum stört das auch niemanden.
 
ZetaZero schrieb:
Ich habe nur ein HTC One A9s, Android 6 mit 16 GB freiem Speicher. Das wird für eine Nacht bestimmt nicht reichen. Gibt es eine Möglichkeit die Datei auf dem Computer zu erstellen, wenn das Handy mit diesem über das USB-Kabel verbunden ist? Gibt es eine Möglichkeit, die Datei bei Aufnahme mit geringerer Videoqualität erstellen zu lassen? Denn die Qualität des Videos ist nicht so wichtig, dass Audio schon eher.
Natürlich gibt es Möglichkeiten und zwar viele. Eine Webcam mit guten Mikrofon tut es auch. VLC soll sogar von einer Webcam aufzeichnen können. Videos können mit xmediarecode verkleinert und gewandelt werden. Mit dem passenden Kameraufnahmeprogramm auf dem Smartphone kann man ressourcenschonend aufzeichnen. Dann reichen sicher auch 16GB. Eine SDXC Speicherkarte sollte das HTC auch aufnehmen und die Speicherkarten gibt es günstig zu kaufen.

lamda schrieb:
das doofe für dich ist halt wie Lärm gemessen wird einerseits in dbA also gewichtet nach subjektiver Lautstärke
und intigiert ein kurzer lauter knall wird also quasi geglättet
Eine einzelne, knallende Backpfeife gewichtet und haut geglättet mit dem Streitbeginn und dem Ende ist daher auch nicht so schlimm, wenn man dem Gesetzgeber seine Argumentationen schallend wieder gibt. Beamte wohnen meist in guten Gegenden, wo Ruheschutz allein durch die baulichen Maßnahmen und Wohnumgebung keiner Mietkaserne mit Innenhöfen ähnelt.


Mal weiter unten ein angehängtes Beispiel einer baulichen Maßnahme für eine Abstellkammer mit Schiebetür in der Nachbarwohnung, die natürlich von den fachlich versierten Trockenbauern anscheinend schon an die Feierabendflasche denkend nicht von der Wohnungstrennwand entkoppelt wurde, weil die Wand überhaupt nicht für solche Konstruktionen ausgelegt wurde. Das Summen kommt vom meinem PC Lüfter, weil die Aufnahme in der Nähe vom PC aufgezeichnet wurde. Wenn die Nachbarn direkt mit in die Wohnung eingezogen sind.

Es spricht jedenfalls nichts dagegen eine fremde Lärmbelästigung in der eigenen Wohnung aufzuzeichnen und selbst das Türen schlagen ist nicht normal, wenn man weiss wie man Türen zu bedienen hat. Bringt man auch Kindern bei, außer die Kinder dürfen natürlich alles machen. Oft hilft etwas frisches Öl in den Scharnieren und etwas Justierung, damit Türen wieder leichtgängig zu öffnen sind. Das schlechte Greifen der Schlossfalle beim eingedrückten oder verzogenen Schließblech gibt es auch und dann knallt man. Wer noch die oft kaputten Türdichtungen ersetzt oder vom Vermieter ersetzen lässt, die gerne zu Zeiten des Neubaus von vor 50 Jahren stammen können, hat Knalldämpfung, weniger Gerüche und Wärmeisolation in den einzelnen Räumen.

Es gibt aber auch Nachbarn, die nicht belehrbar sind und Türen schlagen. In unserem Miethaus wurden Wohnungen an betreutes Wohnen für Jugendliche vermietet, die ihre erste Wohnung zur Selbstständigkeit beziehen und damit jedes Jahr neue Jugendliche im Wechsel einziehen. Also jedes Jahr ähnliche Probleme mit teilweise Schwersterziehbaren. Manchmal hat man als alt eingesessener Mieter Lust die Messer zu schleifen, wenn die Eltern dieser Jugendlichen nur zur Vögelei erzogene Vollversager sind und man deren Kinder immer wieder neu als Mieter auf dem Hals hat und noch die Erziehungsarbeit der Eltern erbringen muss.

Umziehen in ruhigere Gefilde ist dank florierender Hedgefonds Immobilen Heuschrecken zu bezahlbaren Preisen auch nicht drin. Mein Kumpel wohnt in einer Vonovia Wohnung und das ist echte Härte. Übrigens, er drückt seine Wohntür stärker an, damit des Schloss überhaupt in die Tür fällt und dann muss er noch den Schlüssel für den Riegel umdrehen, damit die Tür definitiv zu bleibt oder er knallt, was viele Mieter machen. Man hört noch zwei Zimmer weiter, was auf dem Hausflur los ist, als wäre die Tür komplett aus Papier oder ein Perlenvorhang.

Zu lästigen Nachbarn kann es auch die Wohnungsbaugesellschaft sein und die jucken selbst gedrehte Videos kaum was, wenn es ein kapitaler Hedgefonds ist.
 

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Der Nachbar schrieb:
Eine Webcam mit guten Mikrofon tut es auch

Lautstärke in dem webcam Video zu zeigen geht ungefähr so gut wie mit jener webcam Helligkeit zu messen.
Die Kamera passt die Belichtung eben automatisch an.
Handy Blitz oder Supernova,100W Lampe oder Sonne.
Du kannst es halt aus dem Video einfach nicht sagen.

Um eben das zu machen brauchst du roh Daten von einer Kamera mit Fixer Belichtungszeit zeit, ISO, blende.
Selbst dan ist die Linearität nicht gegeben.

Aber genug OT was soll ein Video wen man Lautstärke dokumentieren will?!

Willst du lautsärke mit dem mikrofom messen brauchst du eben eins das:
Linear ist, Ein fixen Gain hat und kalibiert ist oder irgend eine Referenz Schallqelle.
Roh Daten vom Mikrofon oder zumindest dem ADC kannst du zb.mit Audacity leicht aufnehmen.



selbst mit 24bit 96khz hast du da auch nur unter 10gb roh daten pro nacht.
 
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So wie sich das liest, ist es ja nur kurzzeitig Lärm (Türen zuschlagen, damit man aufwacht), sowas wird die Polizei kaum interessieren, da die Tür ja generell schwer zu geht oder sich nur laut schließen lässt (irgendeine Ausrede wird der Nachbar schon finden).
Wenn du das anständig aufnehmen kannst, dann würde Ich direkt damit zum Vermieter gehen und mit ihm darüber reden. Das kann gut gehen, muss aber nicht. Jedenfalls wenn es eine permanente Belästigung ist, kannst du mit Mietminderung drohen.
Ich hatte selbst so einen Fall Asoziale bei mir mit im Haus. Waren insgesamt zwei Parteien und sie hatte Nachtschicht, d.h. wenn die irgendwann Nachts heim kam, hat sie mit Absicht die Türen zu geschmissen, dass das komplette Haus vibrierte. Dann kam fast täglich nach 0 Uhr lautstarker Geschlechtsakt hinzu. Das Ende vom Lied war, dass Ich ausgezogen bin und jetzt ohne Nachbarn im Haus wohne, was eine Steigerung um 1000% der Lebensqualität ist.
 
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niteaholic schrieb:
Koennte dann nicht über dem "netten Nachbar" jemand das ggf auch hören?
Da scheint momentan niemand aktiv zu wohnen. Ist zwar vermietet, aber .... Vielleicht wurde die Person ja bereits verjagt. Der Mietvertrag ist mindestens 3 Jahre bindend.

lamda schrieb:
Schau doch mal was die Rechtsprechung dazu überhaupt sagt ab wan es nicht mehr ok wäre.
bringt dir ja nichts wen du was beweisen kannst wo es am ende heißt das du das halt hinnehmen musst

https://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautstärke

So wie ich das verstehe ist es nur ruhe Störung wen bewusst was vermeidbares den Lärm produziert.
Angenommen die Tür geht halt schwer zu dan ist es nicht vermeidbar das es Lärm produziert.
Oder er macht es halt "nicht absichtlich".
Im recht sein im recht fühlen und recht bekommen können ganz verschieden Dinge sein.

finde doch mal raus wievielt recht auf ruhe du so hast mit welchen ausnahmen. ;)

das doofe für dich ist halt wie Lärm gemessen wird einerseits in dbA also gewichtet nach subjektiver Lautstärke
und intigiert ein kurzer lauter knall wird also quasi geglättet und es wird nicht die peak Lautstärke berücksichtigt. oder zumindest anders gewichtet.

Edit:
Also ist ein spannendes kompliziertes Themen. und in dem wohn recht falle ist es wohl nicht ganz so einfach das es da feste messbare Grenzwerte gibt?
Tagsüber macht er sie leiser zu. Da hört man sie auch laut, aber eben leiser. Nachts definitiv über 50dB, wenn ich sogar mit 30dB Ohrenstöpseln davon wach werde.

lamda schrieb:
Also ein Handy Mikrofon ist halt nicht Kalibriert und macht im Video Modus auch sicher Auto Gain.
Kannst es


Das sind sie ja quasi automatisch bearbeitet so was wie Auto gain und vermutlich noise filter, Kompression und so weiter...
Heißt ja nicht das du damit nicht rotzdem erst mal ein Indiz hast...

https://www.amazon.com/dp/B07HP431LY/ref=cm_sw_em_r_mt_dp_U_7QFODbFVP856W
Bevor du dich selbst mit dem Handy filmst Film lieber so was.
(auch nicht kalibiert oder geeicht) aber halt noch ein gutes Indiz....
dBA ist übrigens was du messen willst.

Dazu wurde ich noch eine leise tickende Uhr mit ins Bild stellen dan hast ein Referenz Noise floor und zeit stempel mit all dem zusammen sollte das Video schon ein gutes Indiz sein.

Dazu noch eine Aufnahme von einem kalibrierten Messmikrofon https://www.minidsp.com/products/acoustic-measurement/umik-1

Dan hättest du schon sehr gute "beweise"

Aber das ist auch alles Sehr konstruiert... und ich kann dir natürlich keine Rechtsberatung geben.
trotzdem spannend damals durchspielen

Ich nehme erstmal eines meiner beiden Smartphones als Anzeige. Da habe ich dann eine Uhr und eine dB-App. Zum Test zerknäule ich am Anfang der Aufnahme ein Stück Papier um zu zeigen, dass die Anzeige funktioniert und nicht etwa auf empfindlicher manipuliert wurde.
lamda schrieb:
Lautstärke in dem webcam Video zu zeigen geht ungefähr so gut wie mit jener webcam Helligkeit zu messen.
Die Kamera passt die Belichtung eben automatisch an.
Handy Blitz oder Supernova,100W Lampe oder Sonne.
Du kannst es halt aus dem Video einfach nicht sagen.

Um eben das zu machen brauchst du roh Daten von einer Kamera mit Fixer Belichtungszeit zeit, ISO, blende.
Selbst dan ist die Linearität nicht gegeben.

Aber genug OT was soll ein Video wen man Lautstärke dokumentieren will?!

Willst du lautsärke mit dem mikrofom messen brauchst du eben eins das:
Linear ist, Ein fixen Gain hat und kalibiert ist oder irgend eine Referenz Schallqelle.
Roh Daten vom Mikrofon oder zumindest dem ADC kannst du zb.mit Audacity leicht aufnehmen.
selbst mit 24bit 96khz hast du da auch nur unter 10gb roh daten pro nacht.
Damit muss ich mich morgen genauer mit befassen. Das Video ist dazu da, um die dB-Anzeige aufzuzeichnen. Eines meiner Smartphones nutze ich als Uhr und da wird gleichzeitig eine dB-App laufen und meine Notebook-Webcam, oder das andere Smartphone nutze ich zum filmen. Damit nicht gesagt werden kann, ich wäre selbst laut, er wäre nicht laut oder sogar das ich die Geräusche verursachen würde. Die Videoaufnahme ist meiner Ansicht nach deshalb unumgänglich.

JackA$$ schrieb:
So wie sich das liest, ist es ja nur kurzzeitig Lärm (Türen zuschlagen, damit man aufwacht), sowas wird die Polizei kaum interessieren, da die Tür ja generell schwer zu geht oder sich nur laut schließen lässt (irgendeine Ausrede wird der Nachbar schon finden).
Wenn du das anständig aufnehmen kannst, dann würde Ich direkt damit zum Vermieter gehen und mit ihm darüber reden. Das kann gut gehen, muss aber nicht. Jedenfalls wenn es eine permanente Belästigung ist, kannst du mit Mietminderung drohen.

Das Ende vom Lied war, dass Ich ausgezogen bin und jetzt ohne Nachbarn im Haus wohne, was eine Steigerung um 1000% der Lebensqualität ist.
Der Hausverwaltung werde ich es mitteilen. Die Tür lässt sich nicht schwer schließen. Tagsüber geht die leiser zu. Die hat zwar keine Dämpfung, weshalb er sie noch lauter zuknallen kann, aber das ist Absicht. Ist nicht seit Anfang an so gewesen, erster mehrere Wochen nach Einzug. Bei mir hat sie zwar auch keine Dämpfung, aber ich schaffe es ohne Aufwand sie leise zuzumachen. Es ist übrigens nicht die Rede von der Flur/Wohnungstür, sondern von einer Tür innerhalb der Wohnung.

Würde ich gerne auch, aber ich bin in dieser Wohnung, weil ich eine Ausbildung machen will. ich hätte nichts anderes gefunden. Es ist eine der teuersten Städte in Deutschland und der Mietvertrag wurde auf 3 Jahre Mindestlaufzeit geschlossen.
 
Also das mit dem kalibrieren ist schon mal ne gute Idee aber Ich glaube eine dB App ist sehr sehr wenig aussagend
um nicht zu sagen komplett Nichts sagend.

Also ich lass mich gerne eines besseren belehren.
Bei Apple könnte ich mir sogar vorstellen das es funktioniert weil die nur wenige Modelle haben und die app das kalibirungs file zu dem Handy mitbrignen könnte.

Aber bei Android wo es Millionen unterschiedlichen Handys mit unterschiedlichen Mikrofonen gibt... woher soll die APP wissen wie viel Schalldruck sie da wirklich misse. sie kann ja nur das digitale Signal bekommen.
 
ZetaZero schrieb:
Da scheint momentan niemand aktiv zu wohnen. Ist zwar vermietet, aber .... Vielleicht wurde die Person ja bereits verjagt. Der Mietvertrag ist mindestens 3 Jahre bindend.


Tagsüber macht er sie leiser zu. Da hört man sie auch laut, aber eben leiser. Nachts definitiv über 50dB, wenn ich sogar mit 30dB Ohrenstöpseln davon wach werde.



Ich nehme erstmal eines meiner beiden Smartphones als Anzeige. Da habe ich dann eine Uhr und eine dB-App. Zum Test zerknäule ich am Anfang der Aufnahme ein Stück Papier um zu zeigen, dass die Anzeige funktioniert und nicht etwa auf empfindlicher manipuliert wurde.

Damit muss ich mich morgen genauer mit befassen. Das Video ist dazu da, um die dB-Anzeige aufzuzeichnen. Eines meiner Smartphones nutze ich als Uhr und da wird gleichzeitig eine dB-App laufen und meine Notebook-Webcam, oder das andere Smartphone nutze ich zum filmen. Damit nicht gesagt werden kann, ich wäre selbst laut, er wäre nicht laut oder sogar das ich die Geräusche verursachen würde. Die Videoaufnahme ist meiner Ansicht nach deshalb unumgänglich.


Der Hausverwaltung werde ich es mitteilen. Die Tür lässt sich nicht schwer schließen. Tagsüber geht die leiser zu. Die hat zwar keine Dämpfung, weshalb er sie noch lauter zuknallen kann, aber das ist Absicht. Ist nicht seit Anfang an so gewesen, erster mehrere Wochen nach Einzug. Bei mir hat sie zwar auch keine Dämpfung, aber ich schaffe es ohne Aufwand sie leise zuzumachen. Es ist übrigens nicht die Rede von der Flur/Wohnungstür, sondern von einer Tür innerhalb der Wohnung.

Würde ich gerne auch, aber ich bin in dieser Wohnung, weil ich eine Ausbildung machen will. ich hätte nichts anderes gefunden. Es ist eine der teuersten Städte in Deutschland und der Mietvertrag wurde auf 3 Jahre Mindestlaufzeit geschlossen.
was ist das denn für ein Psycho? Was hast du nur angestellt, dass der Typ jede? Nacht die Türen zuschlägt?
Ich würde direkt mal beim Vermieter anrufen. Wenn das nichts bringt, einen Anwalt für Mietrecht einschalten und jede Nacht die Polizei antanzen lassen, irgendwann werden die auch keinen Bock mehr haben und den Typen einkassieren :D

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