hardwareversand AGB

trendcompi

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Hallo,

ich habe vor mir einen PC bei Hardwareversand zu bestellen.
Per konf. zusammenstellen und von Hardwareversand zusammenbauen lassen

Jetzt eine frage zu deren AGB/Wertersatz im Falle des Widerrufs

Normal hat man ja 14 Tage ein Widerrufsrecht d.H. ich kauf nen PC und nach sagen wir 5 Tagen widerrufe ich per Mail,Brief etc. schicke den PC zurück und bekomme mein Geld wieder.

Bei Hardwareversand steht in den AGB:

http://www.hardwareversand.de/infoagbprivat.jsp

also wenn ich den PC nur "anteste" bzw. einschalte werden mir 30% vom Kaufpreis abgezogen?
Hat da schon wer Erfahrung gemacht?

One.de z.B hat das nicht in seinen AGB stehen.
 
Wenn Du einen PC selber zusammen stellst, dann greift das Widerrufsrecht nicht. Und ja, das ist rechtlich einwandfrei abgesichert.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.


Daher, wenn man sich etwas individuell zusammen stellt und zusammen bauen lässt, dann sollte man sich vorher informieren.
 
Ich würder sogar bezweifeln, dass du überhaupt ein Widerrufsrecht bei einem nach deinen Vorgaben zusammengebauten PC hast.

Ausnahmen vom Widerruf
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
 
Wenn die kundenspezifische Konfiguration allerdings nur darin besteht, z.B. eine bestimmte Grafikkarte auszuwählen, die anschließend verbaut wird, könnte man darüber streiten.
 
Wohl eher nicht.

ich habe vor mir einen PC bei Hardwareversand zu bestellen.

im groben werde ich den so nehmen.

HV20479KDE Intel Core i7-4790K Box, LGA1150 312,03*€
HV1150UHDE ASUS MAXIMUS VII RANGER, Sockel 1150, ATX 151,19*€
HV20MI49DE 16GB Kit Crucial Ballistix Sport Series DDR3-1600, CL9 125,53*€
HV203H15DE Nanoxia Deep Silence One Dark Anthracite, ATX, ohne Netzteil 94,24*€
HVR700L8DE be quiet! PURE POWER L8 700W 82,67*€
HV1035SDDE Sapphire Vapor-X Radeon R9 290 Tri-X OC, 4GB GDDR5, 2x DVI, HDMI, DisplayPort, full retail 406,63*€
HV13SB71DE Seagate Barracuda 7200 1000GB, SATA 6Gb/s 49,01*€
HV12SEV2DE Samsung SSD 840 EVO Basic 250GB SATA 6Gb/s 110,99*€
HV207GB4DE LG GH24NS bare schwarz 12,68*€
 
Ich kenne mich damit nicht so aus,habe das gefunden.



Der Bundesgerichtshof hat in einem grundlegenden Urteil entschieden (vom 19.03.2003; Az.: VIII ZR 295/01), dass bei einem nach Kundenwünschen aus Standardbauteilen gefertigten PC, das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen ist. Grund ist, dass die Bauteile

„mit verhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können.“

In seiner Entscheidung stellt der Bundesgerichtshof folgende Anforderungen für einen Ausschluss des Widerrufsrechts bei „nach Kundenspezifikationen angefertigten Waren“ auf:

„Das Widerrufsrecht des Verbrauchers ist deshalb nur dann wegen Anfertigung der Ware "nach Kundenspezifikation" ausgeschlossen, wenn der Unternehmer durch die Rücknahme auf Bestellung angefertigter Ware erhebliche wirtschaftliche Nachteile erleidet, die spezifisch damit zusammenhängen und dadurch entstehen, daß die Ware erst auf Bestellung des Kunden nach dessen besonderen Wünschen angefertigt wurde.“

Die Nachteile des Unternehmers müssen sich also gerade aus der Anfertigung nach Kundenspezifikationen ergeben. Nur dann ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

Das Amtsgericht Köpenick ist dieser Linie in seiner Entscheidung vom 25.08.2010 (Az. 6 C 369/09) gefolgt. Es hat entschieden, dass der Widerruf für ein nach Kundenwünschen (mit Hilfe eines Baukastensystems) ausgestattetes Notebook nicht ausgeschlossen werden kann. Begründung: Die Konfiguration könne mit zumutbarem Aufwand rückgängig gemacht werden.
 
Die AGBs von Hardwareversand verletzen dieses Urteil nicht. Aber es bleibt Dir natürlich frei, dies auch von einem Gericht prüfen zu lassen, wenn Du in diese Situation gerätst.

Warum ist das überhaupt ein Thema? Willst Du den Rechner so kaufen oder nicht?
 
Ja will ich, aber ich hab bisher noch nie so was teures online gekauft bzw. bis auf amazon 3-4 kleine Sachen noch nie online,sondern meine PCs im laden um die ecke nur ist der laden leider nicht mehr,
und vor ca. 4 Wochen stand das mit den 30%Wertersatz noch nicht in der AGB von HWV deshalb frage ich.

Also um nochmal GENAU nachzufragen.Ein Widerruf kann ich dann NICHT geltend machen?
 
Genau. Und nochmal die Gegenfrage. Warum willst Du ihn geltend machen?

Wenn es defekt ist zB dann brauchst Du kein Recht auf Widerruf. Der Widerruf ist dafür da, damit du schauen kannst, ist das Gerät so, wie ich es mir dachte. Und wenn der PC nicht so ist, wie Du Dir das denkst, dann bestelle andere Komponenten.

Übrigens, beim Händler nebenan hast Du keinerlei Möglichkeiten, gekauftes zurück zu geben. Hatte man nie, hat man immer noch nicht.
 
Doch hatte ich.
Vor ca. 3 Jahren war ein Soundblaster nicht so wie ich gedacht hatte und der "Händler um die ecke" hat den zurück genommen/ausgebaut und mir nen neuen anderen besorgt,das gleiche mit eine Grafikk. und die waren NICHT defekt und der PC selber zusammen gestellt.

Dieses "die Ware zurück geben" ist also mehr oder weniger eine Kulanz von Verkäufer?
Man liest doch immer bei online Händler wird so viel gekauft und 90% wieder zurück geschickt bzw. widerrufen?Ist das nicht das gleiche?
Wie gesagt hab bisher selten online gekauft
 
Es steht doch mittlerweile alles notwendige hier.

Ein Händler vor Ort muss gar nichts zurück nehmen. Das ist immer 100 % Kulanz.

Bei einem Onlinegeschäft hat man 14 Tage Wiederrufsrecht. Aber durchaus mit Einschränkungen. Wie Du sie bei Deinem individuell gefertigten PC eben hast.

Und wenn 90% zurück geschickt werden, dann gäbe es keinen Onlinehändler mehr. Das wäre nicht tragbar.

Und zur Realität. Wenn Dir eine Komponente in Deinem Rechner doch nicht so gefällt, dann wird Dir Hardwareversand helfen. Da bin ich absolut sicher. Aber den ganzen Rechner einpacken und zurück senden, das ist keine gute Idee.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ein letztes mal

Ich kaufen den Rechner nun bei HWV, dann macht sagen wir mal die Grafik Karte Probleme mit 2-3 Spielen oder die Karte ist nicht so schnell wie gedacht/gefällt nicht
Die Karte ist aber NICHT defekt,nutze dann mein Widerrufsrecht(was ich ja nicht habe laut agb) für die Karte,dann meinst du HWV würde die Karte gegen eine anderer Marke austauschen und wenn die andere Karte dann etwas teurer ist zahle ich den Betrag drauf bzw. wenn billiger bekomme ich die Differenz?


Ich will den Rechner aber ich hab halt Angst da funzt was nicht 100%
 
100% ist immer so eine Sache... Ein Rechner wird Dir nie zu 100% gefallen. So viel ist Gewiss.

Und ja, möchtest Du eine Komponente eben wegen nicht gefallen doch tauschen, dann wird Dir Hardwareversand da helfen. Auch das ist Gewiss. Wenn Du es nicht täglich machst und diese Kulanz über strapazierst.
 
Du musst dich vorher eben über alle Bauteile informieren. Dann hast du damit danach auch keinen Stress:D

Eine Grafikkarte macht in der Regel nicht nur in 2-3 Spielen Probleme. Was für Probleme meinst du damit überhaupt?
 
Ja 100% gibts nicht stimmt, da kann ich ein Lied von singen.

Ich hoffe ich hab nicht zu sehr genervt und bedanke mich.
 
HWV schließt den Wideruf aus. Das Urteil, das du verlinkt hast, besagt aber, dass dies nicht so einfach ist.
Wir können dir jetzt leider auch nicht sagen, was genau passieren wird, wenn dir die Graka nicht gefällt. Womöglich ist HWV kulant und ihr findet gemeinsam eine Lösung, womöglich nicht. Womöglich kannst du sie davon überzeugen, dass dir ein Widerruf gemäß dem Urteil zusteht, womöglich nicht....

Aber beim googlen des Urteils hab ich festgestellt, dass es genau zu dieser Frage schon etliches im Netz gibt. Schau dich doch da mal um, damit du eine Ahnung davon bekommst, wie so etwas bei anderen abgelaufen ist.

Wenn dir das alles zu blöd ist, bleibt immer noch die Möglichkeit die Komponenten einzeln zu bestellen und den PC selbst, womöglich mit Hilfe, zusammenzubauen.
 
Jonas5 schrieb:
Du musst dich vorher eben über alle Bauteile informieren. Dann hast du damit danach auch keinen Stress:D

Eine Grafikkarte macht in der Regel nicht nur in 2-3 Spielen Probleme. Was für Probleme meinst du damit überhaupt?

Ich mach nichts anderes mehr wie tests usw. lesen.

Na ich meine damit Spiele starten nicht,crashen,Grafikfehler usw.
Mit meinem PC den ich jetzt hab hatte ich so gut wie keine Probleme.
 
BlubbsDE schrieb:
Wie Du sie bei Deinem individuell gefertigten PC eben hast.

"individuell gefertigt" würde z.B. heißen, dass in ein evtl. vorhandes Gehäuseseitenfenster irgend eine Logo gefräst wurde, was somit allein das Gehäuse zu einem individuellen Unikat machen würde. Ergo der Verkäufer durch Rücknahme damit nichts mehr anfangen könnte. Allein der Gedanke steht hinter diesem Widerruf, aber nicht die Rückgabe eines PC, der sowieso aus von einander unabhängigen Einzelkomponenten besteht. Das von ihm verlinkte Urteil (von BGH!) kann als Grundsatzurteil als geltendes Recht angesehen werden.

Und wenn 90% zurück geschickt werden, dann gäbe es keinen Onlinehändler mehr. Das wäre nicht tragbar.
Auch wenn es hart klingt, das ist unternehmerisches Risiko und dem sollte sich jeder Unternehmer bewusst sein.
 
Ich hab mich nun durch diverse Foren gelesen.
Die einen schreiben so die anderen so.Im Grunde bin ich nun genau so schlau wie vorher
Individuell gefertigt heißt für mich wie eisbrecher schon geschrieben hat ich würde z.B. meinen namen auf der Graka oder dem Gehäuse fräsen lassen.
Wenn ich den PC aber so kaufe und dann von meinen Widerruf Gebrauch machen würde müsste den hwv wieder zurück nehmen,dann vll aber mit Wertersatz im Falle des Widerrufs.

Ich wünsche mir "meinen" Laden um die Ecke zurück zwar teuer aber mega Service.
 
trendcompi schrieb:
Ich wünsche mir "meinen" Laden um die Ecke zurück zwar teuer aber mega Service.

Das halte ich für ein Gerücht. Den Rechner, den Du mit der Hilfe dieses Forums bekommst, der wird in allen Belangen besser sein, als der, den der Händler um die Ecke Dir verkaufen wird / Dir verkauft hätte.

Du machst Dir zu viele unnötige Gedanken.

@Eisbrecher99

das ist schön, dass Du das Urteil als Gesetz siehst. Aber HWV wird den Rechner nicht so einfach zurück nehmen. Und ja, das ist auch rechtlich abgesichert. Ich habe das schon vor zig Beiträgen geschrieben.

Der TE kann ja im Falle eine Falles die Rechtskeule schwingen. Wenn er es denn will.
 
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