Naive Frage: diskutiert ihr eigentlich über das richtige?
Bisher war die Diskussion ja ob es ein Widerrufsrecht gibt oder nicht. Imho ging die Frage des TE aber in die Richtung ob er die 30% Wertminderung NACH TESTEN des PCs hinehmen muss. Und das ist die Regelung bei HWV imho klar mit den 30%.
Mal ganz abgesehen davon:
Ich bin zwar Schweizer und bestelle daher nicht oft bei HWV. DIe paar Mal wo ich da bestellt habe, war der Service/Kontakt aber 1A. Ich würde die einfach mal anschreiben, was es verbindlich kosten würde den PC umzubauen, wenn einem etwas nicht passt. Da der Zusammenbau nur 30€ kostet, wird der Umbau auch nicht mehr kosten. Dann wäre der Widerruf sozusagen nur auf das auszutauschende Teil und damit auch nur der Wertverlust bei diesem Anwendbar. Einen neuen PC will sich der TE ja sowieso kaufen und Geld ist offenbar auch nicht die Sorge Nr.1, da er, wenn es den Shop noch geben würde, beim deutlich teureren Händler um die Ecke kaufen würde...
Für mich persönlich scheint das eine für alle Beteiligten schnellere/bessere Lösung als ein Bestellen des PCs und nachher allfälliges Anfechten der AGBs. Das gibt nur viel Aufwand und Kosten und wie gesagt, wenn HWV den Widerruf zulässt/zulassen muss, dann gibts trotzdem noch die 30% Wertminderung weils in Betrieb war.
Grüsse