hardwareversand AGB

Ich mach nichts anderes mehr wie tests usw. lesen.

Such Dir einen Händler Deines Vertrauens... Der sollte für Dich vor Ort sein. Die Händler gibt es noch immer.

Du hast ja definitiv keine Ahnung von dem Thema.

Dein Widerrufsrecht ist eigentlich Dein kleinstes Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
BlubbsDE schrieb:
Das halte ich für ein Gerücht. Den Rechner, den Du mit der Hilfe dieses Forums bekommst, der wird in allen Belangen besser sein, als der, den der Händler um die Ecke Dir verkaufen wird / Dir verkauft hätte.

Du machst Dir zu viele unnötige Gedanken.

Bei dem Händler um die Ecke hab ich nun ca. 20 Jahre meine Hardware gekauft besser wie da gehts fast nicht,ok um einiges teurer aber der Service war Bombe.

aber dein Wort in Gottes Ohr wenn der wirklich besser ist.

mit den unnötige Gedanken ja das stimmt!!

und noch 2 Fragen hab ich:
ich werde 2 Jahre Pickup and Return mitbuchen.Wie läuft das ab falls was defekt ist.Mail an hwv,Termin mit Techniker ausmachen,die holen den hier ab schauen ob man was vor Ort rep. kann falls nicht wird PC mitgenommen und wieder gebracht?

sollte ich den Belastungstest mit buchen?Ist das wie so ne art Benchmark Test?Ob die Hardware auch 100% funkti.?


nobodo schrieb:
Such Dir einen Händler Deines Vertrauens... Der sollte für Dich vor Ort sein. Die Händler gibt es noch immer.

Du hast ja definitiv keine Ahnung von dem Thema.

Dein Widerrufsrecht ist eigentlich Dein kleinstes Problem.

das war als Witz gedacht.
Ich würde mich zwar niemals trauen nen PC selber zusammen zu bauen,aber im Grunde wusste ich schon welche Hardware ich will.
Und nein diese Händler gibts bei uns eben nicht mehr bzw. nicht in der nähe sonst würde ich nicht online kaufen
 
Zuletzt bearbeitet:
Im Falle der Verwendung von Standardkomponenten, die der Verkäufer auch einzeln vertreibt, dürfte kein Ausschluss des Widerrufsrechtes vorliegen.

Die AGB bzgl. des Wertersatzes, gleichwohl sie als Orientierungshilfe gedacht sein mögen, sind m.E. rechtswidrig.
 
ich werfe hier einfach mal die Arbeitszeit, die bezahlt und benötigt wird, um alle Teile zusammen und wieder auseinander zu bauen in den Raum.
Meinem beschränkten Wissen nach, rechtfertigt diese einen Wertersatz.
 
Unwahrscheinlich, dass dies einen Wertersatz berechtigt, weil die Arbeitszeit nicht wirklich mit dem Gerät etwas zu tun hat.
Sonst könnte jeder Händler Wertersatz verlangen, weil die Handies, Computers, Tablets auch gecleart werden müssen....
 
methadron schrieb:
ich werfe hier einfach mal die Arbeitszeit, die bezahlt und benötigt wird, um alle Teile zusammen und wieder auseinander zu bauen in den Raum.
Meinem beschränkten Wissen nach, rechtfertigt diese einen Wertersatz.

Wann Wertersatz zulässig ist, bestimmen die entsprechenden Vorschriften des BGB.
 
Warum erfragst du das nicht direkt bei Hardwareversand? Dann weißt du direkt, woran du bist. Idealerweise schriftlich, so dass du bei abweichenden Vereinbarungen was in der Hand hast.

Ansonsten kauf Einzelteile, dann kann soviel widerrufen wie du willst.
 
@BlubbsDE:

Woher hast du eigentlich die Gewissheit, dass der Ausschluss des Widerrufsrechts bei individuell zusammengestellten Computern rechtmäßig ist? Siehst du einen der in § 312g Abs. 2 BGB angeführten Gründe für erfüllt?

Wie schon im von trendcompi erwähnten Urteil herauslesbar ist, soll die Ausnahme vom Widerrufsrecht nur dann greifen, wenn durch den Widerruf ein unverhältnismäßig starker Nachteil beim Verkäufer entsteht.

Diesen Umstand kann man zumindest bei Standardkomponenten, die nicht unteilbar miteinander verbunden sind, arg bezweifeln.

Ich bin da auch eher der Meinung von Doc Foster, dass die Regelung in den AGB von hardwareversand einer eingehenden Prüfung nicht standhalten würden.
 
Darrel schrieb:
Ich bin da auch eher der Meinung von Doc Foster, dass die Regelung in den AGB von hardwareversand einer eingehenden Prüfung nicht standhalten würden.

Und wenn Du alles liest, was ich geschrieben habe dann wirst Du sehen, genau das habe ich auch schon geschrieben. Die Frage hier aber ist, wie viel Aufwand will man mit der eingehenden Prüfung eingehen?
 
Ist es nicht so, dass man bei HWV den PC zurückschicken kann, aber eben nur 70% Geld zurückbekommst? Wenn ich ehrlich bin finde ich das schon fair, der Einbau ist zwar bezahlt, aber sie können es nie und nimmer für den gleichen Preis erneut verkaufen, weil es einerseits keine A-Ware mehr ist und andererseits die ganze OVP fehlt. Von dem her finde ich die Regelung fair.
 
@Lukas:

Wenn man der Auffassung von hardwareversand folgt, ist Zurückschicken und das Geld minus Wertersatz bei einem zusammengestellten PC bekommen eben nicht möglich, da du auf diesen PC kein Widerrufsrecht hast.

@BlubbsDE:

Du hast nirgendwo hier etwas in meine Richtung geschrieben, du vertrittst sogar genau die Gegenmeinung:

In Post #2 schreibst du, dass man kein Widerrufsrecht hat und das rechtlich einwandfrei abgesichert ist.
In Post #7 schreibst du, dass die AGB das Urteil des BGH nicht verletzten.
In #13 redest du von Kulanz und nicht von einem Recht auf Widerruf.

Wenn du die AGB von hardwareversand liest, sieht man, dass dort lediglich Auszüge aus §312g Abs. 2 BGB übernommen wurden. Es ist jetzt einfach die Frage, ob der Aufwand einen aus Standardkomponenten zusammengestellten PC wieder auseinander zu bauen dem Verkäufer wirtschaftlich zumutbar ist oder nicht (etwas verkürzt und nicht ganz präzise wiedergegeben).

Und die Unzumubarkeit halte ich nicht für gegeben.

Ich habe auch nur nachgefragt, weil es mich interessiert wie du zu deiner Meinung kommst :)
 
Ich darf mich einmal selbst zitieren. Aus Beitrag #7.

BlubbsDE schrieb:
Die AGBs von Hardwareversand verletzen dieses Urteil nicht. Aber es bleibt Dir natürlich frei, dies auch von einem Gericht prüfen zu lassen, wenn Du in diese Situation gerätst.
 
Rechnet einfach mal zusammen was da für ein Unternehmen an Aufwand hinzukommt, welches eine Größe wie z.B. Hardwareversand hat. Es muss sich um die Logistik kümmern, es müsste die Verpackungen + Zubehör sichern welches zu den verbauten Komponenten gehört (was glaubt ihr was die für ne Lagerhalle hinstellen müssten um das Zeug aufzubewahren, wenn da am Tag nur 100 PCs über die Theke wandern?) dann müsste das ja auch alles sauber zugeordnet werden, denn oftmals stehen auf der Verpackung auch die Seriennummern vom Inhalt. Sollte ja wenn dann auch passen ansonsten meckert der nächste Kunde eben weil da was nicht zusammen passt.
Dann die involvierten Personen welche den PC zusammen bauen und ihn nachher auch wieder auseinander nehmen sollen, jeder normale Arbeitnehmer will sowas wie nen Zahltag und dieser sollte vom Unternehmen erst einmal verdient werden und beim PCs schrauben bleibt nicht wirklich so viel hängen, dass man da mal eben so n paar Rechner wieder kostenlos zurück nimmt und dann auch zerlegt da fährt man schnell rote Zahlen.
Aber es sind ja nicht nur die "Schrauber" man hat ja auch noch sowas wie Support, Vertrieb, Versand welche auch nen Zahltag haben wollen.

Also ganz so einfach wie sich mancher das hier vorstellt ist es bei weitem nicht und somit wird die Aufwandsklausel mit ziemlicher Sicherheit erfüllt sein, ansonsten wäre es bei Hardwareversand eher so, dass man die Komponenten einzeln kaufen müsste, diese zu gesendet bekommt und sich dann als Dienstleistung extra den Zusammenbau kaufen kann wofür man die Komponenten wieder zurücksenden darf. Danach sind die 14 Tage um Recht auf Rückgabe is wech und die Sache für den Händler in trockenen Tüchern :rolleyes:

Ich für mein Teil kann auf so nen Hickhack gerne verzichten.
 
Ich würde mich zwar niemals trauen nen PC selber zusammen zu bauen,aber im Grunde wusste ich schon welche Hardware ich will.

Vielleicht solltest Du Dich einfach mal mit dem Thema beschäftigen! Ein Rechner unterscheidet sich heutzutage nicht mehr viel von Lego (die Plastikbausteine halt...). Für Dich scheint allerdings Lego ganz weit weg von deiner kreativen Intelligenz entfernt zu sein. Es ist halt nur ein Setzkasten...

@BlubbsDE hat Dir eigentlich schon alles geschrieben, was Du wissen solltest. Ich persönlich wäre an seiner Stelle nicht mehr auf das Thema eingestiegen.

Na ja, Du wirst die Nummer schon machen... Falls nicht, ist auch egal.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Blubbs:

Na ja, belassen wir es dabei. Du sagst ja einfach, dass die Klauseln von hardwareversand rechtmäßig sind. Ich bin dagegen der Meinung, dass die Klauseln nicht rechtmäßig sind. Aber ansonsten hast du absolut Recht mit deinen Aussagen. In der "Realität" gäbe es nur Ärger wenn man es übertreibt. Einzelne Komponenten werden die wohl aus Kulanz austauschen, denke ich.


@Antimon:

Ich gebe dir da völlig recht, was den Aufwand angeht. Aus der Sicht des Unternehmers ist es schon hart, dass man die 14 Tage keine sichere Einnahme verbuchen kann aufgrund des Widerrufsrechts.

Dennoch sollten die Kosten für den Aufwand eben durch die Pauschale für den Zusammenbau abgedeckt werden. Ob die 29 € die man bei hardwareversand dafür bezahlen muss ausreichen, glaub ich kaum. Andere verlangen da auch deutlich mehr (mindfactory zB. verlangt 99 €).


hardwareversand stützt sich auf das Folgende (§312g Abs. 2 Nr.1 BGB):

" Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:

1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, (...)"

Bei der wirtschaftlichen Zumutbarkeit geht es hier eben um die Kosten, die gerade durch das Zusammenstellen und Trennen der PC-Komponenten entstehen.

Beispiele, bei denen m.E. die Unzumutbarkeit (weil nicht oder nur mit großem Aufwand wiederveräußerbar) vorliegt:

- das von Eisbrecher in Post #18 geschilderte Szenario (spezielles Logo ins Gehäuse gefräst)

- Sleeves des Netzteiles durch custom made Sleeves ersetzen

- nicht aus der Computerbranche: Der für eine Person maßgeschneiderte Anzug


Entstehen dem Verkäufer da wirklich so erhebliche Nachteile, wenn nur Teile von der Stange zusammengesetzt werden und er sie später ohne großen Aufwand ausbauen kann? Rechtfertigt der Aufwand schon den Ausschluss des Widerrufsrechts?
 
Darrel schrieb:
Entstehen dem Verkäufer da wirklich so erhebliche Nachteile, wenn nur Teile von der Stange zusammengesetzt werden und er sie später ohne großen Aufwand ausbauen kann? Rechtfertigt der Aufwand schon den Ausschluss des Widerrufsrechts?

Ja, und das hat auch nichts mit Deiner Meinung zu tun. Ob die AGBs rechtmäßig sind, oder nicht. Dieser Passus steht in den AGBs und ist erst einmal gültig. Und siehst Du das jetzt anders und bist davon betroffen, dann steht es Dir frei, dies gerichtlich prüfen zu lassen.

Der Passus ist per se nicht rechtswidrig. Punkt.
 
Naive Frage: diskutiert ihr eigentlich über das richtige?

Bisher war die Diskussion ja ob es ein Widerrufsrecht gibt oder nicht. Imho ging die Frage des TE aber in die Richtung ob er die 30% Wertminderung NACH TESTEN des PCs hinehmen muss. Und das ist die Regelung bei HWV imho klar mit den 30%.

Mal ganz abgesehen davon:
Ich bin zwar Schweizer und bestelle daher nicht oft bei HWV. DIe paar Mal wo ich da bestellt habe, war der Service/Kontakt aber 1A. Ich würde die einfach mal anschreiben, was es verbindlich kosten würde den PC umzubauen, wenn einem etwas nicht passt. Da der Zusammenbau nur 30€ kostet, wird der Umbau auch nicht mehr kosten. Dann wäre der Widerruf sozusagen nur auf das auszutauschende Teil und damit auch nur der Wertverlust bei diesem Anwendbar. Einen neuen PC will sich der TE ja sowieso kaufen und Geld ist offenbar auch nicht die Sorge Nr.1, da er, wenn es den Shop noch geben würde, beim deutlich teureren Händler um die Ecke kaufen würde...

Für mich persönlich scheint das eine für alle Beteiligten schnellere/bessere Lösung als ein Bestellen des PCs und nachher allfälliges Anfechten der AGBs. Das gibt nur viel Aufwand und Kosten und wie gesagt, wenn HWV den Widerruf zulässt/zulassen muss, dann gibts trotzdem noch die 30% Wertminderung weils in Betrieb war.

Grüsse :)
 
Es stimmt schon, dass wir evtl. etwas von der Grundfrage abgewichen sind, aber um das mal festzuhalten:

Nur weil jemand etwas in seine AGB schreibt, ist es nicht per se gültig. Und was Blubbs schreibt ist leider teils einfach falsch.
Es ist nicht nur meine Meinung, dass man beim lediglichen Zusammenbau von Standardbauteilen den Widerruf mit Verweis auf §312g Abs. 2 Nr.1 BGB nicht ausschließen kann, das ist vom BGH bestätigt worden und ist gängige Rechtsprechung/Auslegung des Gesetzes. Lest euch doch einfach mal die Urteilsbegründung durch und schaut, ob die Punkte nicht fast exakt auf Zusammenbaucomputer aus Standardteilen per Konfigurator passen.

Blubbs hat einfach seine Meinung aber keine Begründung oder Belege.

Was den Wertersatz angeht, Doc Foster hat bereits geschrieben, dass dies gesetzlich geregelt ist:

Das ledigliche Anschalten des Computers, um ihn auf die Funktionstüchtigkeit zu prüfen gibt meiner Meinung nach hardwareversand keinen Anspruch auf Wertersatz. Warum nicht? Siehe § 357 Abs. 7 Nr. 1 und Nr. 2 BGB:
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.

(anders übrigens beim Einbau von Einzelkomponenten)
 
Zuletzt bearbeitet: (Ergänzung)
BlubbsDE schrieb:
Und zur Realität. Wenn Dir eine Komponente in Deinem Rechner doch nicht so gefällt, dann wird Dir Hardwareversand helfen. Da bin ich absolut sicher. Aber den ganzen Rechner einpacken und zurück senden, das ist keine gute Idee.

Kommt drauf an.
Ein Freund von mit hat vor ca 10 Jahren ;) seinen Rechner komplett zu Alternate zurückgeschickt weil ein Bauteil defekt war. Er hat sich den Ausbau so halt nicht zugetraut.

Sollte imho genauso laufen wenn einem ein Bauteil nicht zusagt. Der komplette Rechner wird wie geliefert zurück geschickt und mit der neuen Konfiguration halt wieder vom Händler an den Kunden.

Klar, die Versandkosten in so einem Falle müssen vom Kunden übernommen werden.
 
DerToast schrieb:
Naive Frage: diskutiert ihr eigentlich über das richtige?

Bisher war die Diskussion ja ob es ein Widerrufsrecht gibt oder nicht. Imho ging die Frage des TE aber in die Richtung ob er die 30% Wertminderung NACH TESTEN des PCs hinehmen muss. Und das ist die Regelung bei HWV imho klar mit den 30%.

Mal ganz abgesehen davon:
Ich bin zwar Schweizer und bestelle daher nicht oft bei HWV. DIe paar Mal wo ich da bestellt habe, war der Service/Kontakt aber 1A. Ich würde die einfach mal anschreiben, was es verbindlich kosten würde den PC umzubauen, wenn einem etwas nicht passt. Da der Zusammenbau nur 30€ kostet, wird der Umbau auch nicht mehr kosten. Dann wäre der Widerruf sozusagen nur auf das auszutauschende Teil und damit auch nur der Wertverlust bei diesem Anwendbar. Einen neuen PC will sich der TE ja sowieso kaufen und Geld ist offenbar auch nicht die Sorge Nr.1, da er, wenn es den Shop noch geben würde, beim deutlich teureren Händler um die Ecke kaufen würde...

Für mich persönlich scheint das eine für alle Beteiligten schnellere/bessere Lösung als ein Bestellen des PCs und nachher allfälliges Anfechten der AGBs. Das gibt nur viel Aufwand und Kosten und wie gesagt, wenn HWV den Widerruf zulässt/zulassen muss, dann gibts trotzdem noch die 30% Wertminderung weils in Betrieb war.

Grüsse :)


Ja das Geld ist nicht so wichtig bzw. wie teuer der PC ist,Wichtig ist das der PC richtig "läuft" und ich nen guten Service habe(pickup and return etc).

Habe mal an hwv geschrieben.

das kam als Antwort:

Sehr geehrter Herr ........

vielen Dank für Ihre Nachricht. Das 14tägige Rückgaberecht entfällt nicht. Lediglich auf evtl. georderte/installierte/geöffnete Software gilt kein Rückgaberecht.

Mit freundlichen Grüßen


Auf die 30% Wertm. wurde nicht eingegangen.
 
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