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Hey zusammen,
wenn ich diesen Artikel hier richtig verstehe bzw. das Urteil von dem Gericht, dann können fortan auch Reiche Hartz IV beantragen die finden doch immer ein Schlupfloch^^
Du hast das Urteil gelesen und trotzdem vermittelst du Fehlinformationen?
Naja, beginnen wir von vorne. Jeder kann Hartz IV beantragen, egal wie viele Millarden derjenige hat. Ob es gewährt wird ist natürlich etwas anderes
Weiters bekommen "Reiche" Hartz IV eben nicht gewährt. Das Urteil sagt nur aus, dass das Ausgeben von in der Vergangenheit vorhandenem Geld nicht den Anspruch beeinflusst. Der Beantrager hat kein Geld mehr, ist also nicht "Reich" (und war es auch nicht. Unter Reich versteh ich etwas anderes als 130 000 € Gesamtvermögen für das er sein gesamtes Hab und Gut eingetauscht hat).
Hier gibt es auch kein Schlupfloch und sonstiges, der Mann hat kein Geld mehr. Das Gericht hat also nur festgestellt, dass er es nicht mutwillig verprasst hat und somit keine Einschränkungen beim Hartz IV Anspruch zulässig sind.
Grundsätzlich ging das auch vorher. Aber hallo7 hat da schon recht. Die Frage ist eher, ob er es gewährt bekommen hätte.
Siehe meinen Link. Jedem steht eine gewisse Anzahl von Möbel für eine Wohnung zu. Wenn ich aber unachtsam mit diesen (Erstbezug) umgehe, verwirke ich mir das aber auch für die Zukunft.
Ich bitte dich, wo ist das ein Schlupfloch? Jedem steht Kindergeld zu ob 4000,- Jahreseinkommen oder 4 Mio. Ist es jetzt auch ein Schlupfloch, wenn Höherverdiener Kinder bekommen?
Naja, er scheint innerhalb von 2 Jahren 96000 Euro "verbraucht" zu haben, d.h. 4000 Euro im Monat.
Ich finde das eigentlich nicht uebermaessig ungewoehnlich.
Hauptsache hetzen. Geht doch mal zu einer Tafel und unterhaltet euch mit Hartz-4-Empfängern. Das sind keine Leute, die in Saus und Braus leben wie es die Springerpresse propagiert.
Und dem verlinkten Artikel steht doch, dass der Typ Asperger hat. Inwieweit sich das auf das Geldausgeben auswirkt, weiß ich nicht, aber anscheinend war er ja wohl nicht vollkommen zurechnungsfähig.