News Hate Speech: Microsoft bietet Meldestelle für Hasskommentare

Mustis schrieb:
Es ist absoluter Schwachsinn und ein pures Scheinargument, dass man das alles angeblich nicht mehr sagen dürfte, bzw. nicht mehr so heißt.

Wäre ja noch schönder wenn man Rotationseuropäer-Schnitzel sagen müsste.

Was mir in dieser Frage im letzten oder vorletzten Jahr am Rande aufgefallen ist, dass in anderen Ländern ähnliche Problem aufpoppen. So sind die Niederländer über die drohende Abschaffung durch eine UN-Arbeitsgruppe vom "Zwarte Piet" im Sinterclaasfest übertrieben gesagt knapp um einen Bürgerkrieg herumgekommen.
 
Ich bin ganz sicher kein Volllinker (wie war das nochmal mit Divide et impera?) und deine "Argumente sind lächerlich. Der Mann mit dem Foto steht am Flussufer, bei mir sind es weit mehr als 50 Cm von der Fußsohle bis zum Schritt (ka, bist du so klein?) und selbst wenn, hast du wohl ganz offensichtlich noch absolut nie in solch strömenden Wasser bei "nur" 50cm gestanden. Ich schon und ich mache es nie wieder. Und Kinder haben doch überhaupt keine Chance, zumal man davon ausgehen kann, das diese nicht mal schwimmen können. Ganz unabhängig davon bleibt es Schmierenjournalismus, weil die werten Herren nicht dabei waren und wie du lediglich Fotos gesehen haben und diese entsprechend ihrem vorgefertigtem Gusto nach interpretieren. Journalismus geht anders. Das jemand wie du das offensichtlich nicht weiß und sich lieber darum sorgt, dass Zensur herrscht, wenn private Plattformen ihr Hausrecht ausüben, wundert mich hingegen absolut nicht. Keine Ahnung haben, davon aber Unmengen und mit diesem sich kräftig echauffieren. Das ist Kritik im Internetzeitalter...

PS: Besonders schön finde ich die roten Kringel. Immer ganz wichtig, sonst könnte man die Offensichtlichkeit glatt nicht übersehen...
 
Selbstzensur ist keine Zensur?
 
Da Grundrechte traditionell als Abwehrrechte Privater gegenüber dem Staat zu verstehen sind,[9] ist in Deutschland eine verbotene Zensur im Sinne von Art. 5 Abs. 1, S. 3 Grundgesetz nur die Zensur durch den Staat oder dem Staat zurechenbare Stellen. Eine Vorauswahl privater Stellen, ob Beiträge veröffentlicht werden oder nicht (z. B. einer Zeitungsredaktion vor der Veröffentlichung von Leserbriefen oder eines Forenmoderators vor oder nach der Veröffentlichung von Beiträgen in Online-Foren), ist daher keine Zensur im Sinne des Grundgesetzes und verfassungsrechtlich unbedenklich. Quelle

Sollte die Frage beantworten.
 
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