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NewsHauptmieter nicht für Filesharing des Untermieters haftbar
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Köln entschieden, dass der Hauptvermieter einer Wohngemeinschaft nicht für Urheberrechtsverletzung der Untermieter haftbar gemacht werden kann. Weiter führte das Gericht aus, das der Hauptmieter den Untermieter ohne ersichtlichen Grund nicht belehren oder überwachen müssen.
ähnliche probleme gibt es ja auch in studentenwohnheimen, die nicht über das uninetz online gehen, sondern eine eigenen internetverbindung haben. hier müsste man ja sogar noch deutlich mehr "mitbewohner" kontrollieren, als in einer WG, insofern es nicht so wäre wie in dem urteil nun entschieden.
sehr interessant auf jeden fall zu sehen in welche richtung die rechtssprechung sich entwickelt.
Ich habe gestern einen Fred im www gefunden wo es um Sichtverbindungen geht von 750m von Haus zu Haus......~aus dem Jahr 2007 da würde drauf Hingewiesen das es schon Gefährlich ist wenn man seinem Nachbar das DSL Teilt.
So wie lesen konnten ist bezieht sich das aber nur auf eine geteilte DSL in einer WG die News mal schauen ob es auch für Haus zu Haus gilt.
Aber schon ein Super sc hritt in die Richtige Richtung
Jetzt müssten noch für Eltern sowas ähnliches passieren, was so alles Ihr Kinder saugen
Bin in der Tat gespannt, wie sich das auf öffentliche WLANs auswirkt. Eigentlich hätte hier der Gesetzgeber schon längst Klarheit schaffen können/müssen. Aber die Feiglinge verstecken sich lieber hinter der Rechtsprechung und hoffen, dass die ausbügelt, wozu sie nicht imstande sind.
oh hatte
letztes Jahr noch einen Großen TV Bericht gesehen das es nicht so ist.
Aber das wird ja immer besser JUHU
@Post #8 Im Ausland sind die schon viel weiter ...Ein Freund von mir ist Berufilch in der Programmierbanche unterwegs und als sein Arbeitskolegge Klugscheissen wollte gegen über dem Firmen Chef wo die deswegen hin mussten sagte der FirmenChef es ist extra ohne "verschlüssung" das so alle ringsum Wohnenden Menschen zugang zum schnellen Internet haben.
Ob das jetzt in der Schweiz war oder in den Niederlanden weiß ich nicht mehr
Es handelt sich um ein Landgericht, sprich der Fall kann nicht für bei ähnlichen Fällen als Präzedenzfall dienen. Somit ergeben sich fast keine Auswirkungen auf die Rechtslage. Ich bitte um Korrektur falls ich falsch liegen sollte.
Du liegst falsch Es ist ein Urteil und wenn die Gegenpartei keine Revision einlegt wird das Urteil rechtskräftig. Es stimmt es ist nicht so viel "Wert" wie eine oder zwei Instanzen drüber aber es ist trotzdem ein Urteil.
Tja, das Problem hast du überall. EIn Gesetz ist Neutral und es kommt auf die Interpretation an deswegen musst du bzw. dein Anwalt den Richter überzeugen es so zu sehen wie du
Und wie immer findet irgendjemand (Gericht) fadenscheinige Begründungen, obwohl es eigentlich rechtskräftige Urteile gibt. Schei** Rechtssystem.
Ich bin nicht für die Geldeintreiber der Mafia, äh ich meine die Anwälte der Musikindustrie, die nun ordentlich Kohle machen wollen, aber ich finde eben ein Rechtssystem einfach Mist, bei dem die Wortwahl/Texte der Gesetze so schwammig sind, dass man sie auch eigentlich gleich ganz lassen könnte. Irgendwo findet immer einer ein Schlupfloch... für mich sind alle Gesetzesverfasser daher Versager. Setzen, 6 !
Für die Allgemeinheit geltende Rechtsprechung kann nur von einem Bundesgericht verfügt werden.
Dieses Urteil des Landgerichts Köln ist eine Einzelfallentscheidung.
Präzedenzurteile gibt es in unserer Rechtsprechnung nicht. Die gibt es nur im US-Amerikanischen Rechtssysytem.
Gutes Urteil, endlich mal wieder ein Schritt in die richtige Richtung. Schon traurig, wie man bei uns in Deutschland mit öfftl. Internet hinterherhinkt. Das können einige unserer Nachbarn deutlich besser.