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NewsHauptmieter nicht für Filesharing des Untermieters haftbar
Wieso kann man das ganze nicht einfach per VPN regeln. Beispiel jeder der surfen möchte braucht einen VPN-Server. Damit würde der Vermieter oder sonstwer nur die Technik (LAN/WLAN) also die Infrastruktur bereitstellen und es wäre alles nachvollziehbar wer was geladen hat.
Wäre doch kein großes Ding ein WLAN so einzurichten dass nur eine VPN Verbindung zu einem Server möglich ist.
@Naddel_81: Sofern da nur ein Untermieter ist, schon möglich. Sind da 2 oder mehr, müsste man erstmal ermitteln welche dieser Untermieter die fragliche Tat begangen hat, stell mir das recht komplex vor.
Wie schon gesagt wurde, der Mann war nachweislich nicht zu Hause, von daher bringt das den meisten überhaupt nichts.