Polishdynamite schrieb:@Boneeater
Beide stehen in keiner Abhängigkeit und jetzt?
Und jetzt erklär mir nochmal, was Du mit informieren meinst. Ich habe den Artikel gelesen und die Informationen hier hinterfragt. Ist das nicht genau das, was Du mir so charmant vorgeschlagen hast?
Und wo habe ich das jetzt nicht verstanden? Ich habe es eins zu eins auf einen Arbeitsvertrag umgesetzt, bei dem ich keinerlei Verpflichtung eingehe und stattdessen alle Pflichten und Risiken auf den anderen Vertragspartner abschiebe.sacridex schrieb:Hahaha, du bist mir ja einer.
Nein, du hast es nicht richtig verstanden. Wo genau haben die Entwickler einen Vertrag mit irgendjemandem abgeschlossen?
Es ist eine Investition, die seine Risiken birgt!
Niemand zwingt dich zu investieren!
Und rechtlich gesehen ist sowohl die Leistungserbringung auf Kickstarter, als auch das anschließende Anbieten des Onlinespiels durchaus ein Vertrag.
Das war es aber gar nicht, worum es mir hier ging - sondern vielmehr die Tatsache, dass der Kickstarter-Wahn immer verrücktere Formen annimmt. Der Anbieter dieses Spiels will sich drei mal bezahlen lassen, garantiert im Gegenzug gar nichts und die Backer freuen sich immernoch darüber.