feidl74 schrieb:
aber schutz geistigen Eigentums ist halt mindestens genauso wichtig.
Genauso wichtig wie was?
Meinungsfreiheit?
Kommunikationsgeheimnis?
Die beiden basieren auf Grund- und Menschenrechten.
Der einzige Teil des Urheberrechts, den man vielleicht auf Grund-/Menschenrechte zurückführen kann, ist das Urheberpersönlichkeitsrecht, und das wird durch nicht lizensierte Streams, Filesharing usw. überhaupt nicht berührt.
Der Rest des Urheberrechts ist schnöde Wirtschaftsregulierung.
Ein Grundrecht auf optimalen Profit durch ein Geschäftsmodell seiner Wahl gibt es meines Wissens nicht. Der Normalfall ist, dass man sich ein Geschäftsmodell ausdenken muss, das nicht mit Grundrechten anderer kollidiert.
Wobei ich durchaus auch der Meinung bin, dass der Urheber einen gerechten Anteil haben sollte, wenn von anderen mit seinen Werken Geld verdient wird.
Nur wie gesagt, man darf nicht versuchen, das auf Kosten von Grundrechten Dritter durchzusetzen. Und erst Recht nicht mit Maßnahmen, bei denen sehr fragwürdig ist, ob sie wirklich funktionieren und nicht nur katastophale Kollateralschäden anrichten.
Wer sich schon mal ein wenig damit befasst hat, wie "gut" automatische Filter derzeit funktionieren, kann unmöglich dafür sein, deren Einsatz per Gesetz vorzuschreiben.
Funktionierende, automatische Uploadfilter sind die selbe Art Einhorntechnologie, wie die, die sich Hardcore-Brexiteers als Lösung vorstellen, um die irische Grenze ohne Zollunion und Binnenmarkt offen zu halten.