dahum
Lt. Commander
- Registriert
- Juli 2005
- Beiträge
- 1.383
Ich hab' da ein kleines Problem mit der Gewährleistung/Garantie auf einen TFT. Der hat sechs Monate nach dem Kauf ein Problem mit dem Panel bekommen ( irreversibler Memoryeffekt).
Ich habe mich also an den Händler gewendet, der mich auf die Garantie verwiesen hat. Da das bei Viewsonic normal zu sein scheint, habe ich mich darauf eingelassen.
Viewsonic hat nun fünf Monate gebraucht, bis sie den Fall durchgekaut haben und mir dann endlich entsprechend ihrer Umtauschgarantie einen gleichartigen Monitor geschickt. Der war allerdings nicht nur gebraucht, sondern auch schon repariert und trotzdem defekt. Also habe ich diesen Monitor wieder eingetauscht, wieder gegen einen offensichtlich reparierten und wieder leicht defekten TFT gleicher Marke. Dieses Model gibt es nämlich nicht mehr orginal.
Natürlich habe ich den Defekt wieder angezeigt und um ein weiteres Modell gebeten, aber Viewsonic verweigert mir den Umtausch und will nun reparieren, ohne mir zumindest einen Ersatzmonitor zu stellen. Da ich eine Reparatur in diesem Fall für sinnlos halte (denn laut Viewsonic ist das Gerät bereits repariert und auf Funktionsfähigkeit geprüft) und nicht wochenlang ohne Monitor auskommen kann, habe ich nun ein Problem.
Nun meine Fragen:
1. Hätte ich auf einen Umtausch mit bereits reparierten Geräten überhaupt eingehen müssen?
2. Hat Viewsonic das Recht, seine Umtauschgarantie bei bereits getauschten Geräten einfach aufzuheben und in eine Reparaturpflicht umzuändern?
3. Muss ich die Reparatur akzeptieren?
4. Kann ich noch auf die Gewährleistung meines Händlers zählen? Dank Viewsonic ist jetzt schon über ein Jahr vergangen. Zählen Viewsonics zwei Austauschversuche bereits als erfolglose Nachbesserungen im Sinne der Gewährleistung oder muss ich jetzt auch noch Versuche des Händlers über mich ergehen lassen? Und welche Optionen hätte ich dann? Vor allem der Zeitwert meines derzeitigen Gerätes ist ja nicht so einfach zu bestimmen, falls ich noch vom Verkauf zurücktreten könnte.
Es wäre schön, wenn jemand, der davon Ahnung hat, mir helfen könnte, ich weiß nämlich wirklich nicht weiter.
Ich habe mich also an den Händler gewendet, der mich auf die Garantie verwiesen hat. Da das bei Viewsonic normal zu sein scheint, habe ich mich darauf eingelassen.
Viewsonic hat nun fünf Monate gebraucht, bis sie den Fall durchgekaut haben und mir dann endlich entsprechend ihrer Umtauschgarantie einen gleichartigen Monitor geschickt. Der war allerdings nicht nur gebraucht, sondern auch schon repariert und trotzdem defekt. Also habe ich diesen Monitor wieder eingetauscht, wieder gegen einen offensichtlich reparierten und wieder leicht defekten TFT gleicher Marke. Dieses Model gibt es nämlich nicht mehr orginal.
Natürlich habe ich den Defekt wieder angezeigt und um ein weiteres Modell gebeten, aber Viewsonic verweigert mir den Umtausch und will nun reparieren, ohne mir zumindest einen Ersatzmonitor zu stellen. Da ich eine Reparatur in diesem Fall für sinnlos halte (denn laut Viewsonic ist das Gerät bereits repariert und auf Funktionsfähigkeit geprüft) und nicht wochenlang ohne Monitor auskommen kann, habe ich nun ein Problem.
Nun meine Fragen:
1. Hätte ich auf einen Umtausch mit bereits reparierten Geräten überhaupt eingehen müssen?
2. Hat Viewsonic das Recht, seine Umtauschgarantie bei bereits getauschten Geräten einfach aufzuheben und in eine Reparaturpflicht umzuändern?
3. Muss ich die Reparatur akzeptieren?
4. Kann ich noch auf die Gewährleistung meines Händlers zählen? Dank Viewsonic ist jetzt schon über ein Jahr vergangen. Zählen Viewsonics zwei Austauschversuche bereits als erfolglose Nachbesserungen im Sinne der Gewährleistung oder muss ich jetzt auch noch Versuche des Händlers über mich ergehen lassen? Und welche Optionen hätte ich dann? Vor allem der Zeitwert meines derzeitigen Gerätes ist ja nicht so einfach zu bestimmen, falls ich noch vom Verkauf zurücktreten könnte.
Es wäre schön, wenn jemand, der davon Ahnung hat, mir helfen könnte, ich weiß nämlich wirklich nicht weiter.