Wishbringer
Captain
- Registriert
- Juli 2002
- Beiträge
- 3.617
Wenn er die Daten ausgelesen hat und das bekannt wird:
Dann hat er eine Straftat nach §202a StGB begangen, die mit Gefängnis enden kann.
Und wenn die Bilder so delikat sind, könnte noch der Straftatbestand der Erpressung hinzu kommen.
(Auch wenn vielleicht nur spielerisch gemeint und nicht allzu ernst)
Dann hat er eine Straftat nach §202a StGB begangen, die mit Gefängnis enden kann.
Und wenn die Bilder so delikat sind, könnte noch der Straftatbestand der Erpressung hinzu kommen.
(Auch wenn vielleicht nur spielerisch gemeint und nicht allzu ernst)
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