Askevar
Lt. Commander
- Registriert
- Okt. 2011
- Beiträge
- 1.099
Das ist mir schon klar:
3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.
aber 10 Wochen? Spielt keine Rolle, ob der Händler oder der Hersteller schuld hat, beide haben sich darum zu bemühen, das die Reparatur zeitgemäß geschieht.
@TE
Wenn wirklich alles nichts mehr hilft, ruf bei der Bundesverbraucherzentrale an und sag denen mal was Sache ist.
3.Nachbesserung:
dass der Händeler sich oft Reparaturversuche vorbehalten darf, bevor
man seine Gewährleistungansprüche (s.o.) geltend machen kann. Maximal 3
Versuche unterschiedlicher Fehler oder ein fehlgeschlagener Versuch
sind zumutbar. Austauschgeräte stehen einem nicht zu und die Reparatur
sollte in allerhöchstens 6 Wochen (abhängig vom Einzelfall) und ohne
Kosten für den Kunden erledigt sein. Ausfallzeiten hängen sich an die
6-Monatsfrist Gewährleistung hinten dran, sofern man es nachweisen
kann. Bringen die Raparaturen nichts oder sinds zuviele ist man wieder
beim BGB: Wandlung/Ersatzlieferung/Minderung.
aber 10 Wochen? Spielt keine Rolle, ob der Händler oder der Hersteller schuld hat, beide haben sich darum zu bemühen, das die Reparatur zeitgemäß geschieht.
@TE
Wenn wirklich alles nichts mehr hilft, ruf bei der Bundesverbraucherzentrale an und sag denen mal was Sache ist.