Huawei Matebook gebraucht gekauft - eBay Kleinanzeigen aus Verträgsverlängerung

nettomatik

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Hi zusammen!

Ich habe vor 2 Tagen ein Matebook von einem Verkäufer aus eBay Kleinanzeigen gekauft. Die Rechnung liegt bei mir jedoch stammt der Laptop aus einer Vertragsverlängerung von 1&1. Kann da was passieren, wenn der Verkäufer seine monatliche Kosten nicht mehr abzahlt? Außerdem kann 1&1 mein Laptop sperren wie das bei Apple Macbooks bspw. der Fall ist? Und wie ist es mit dem Branding kann man deinstallieren, wenn man Windows neuinstalliert?


Mfg
 
Nein. Auf der Rechnung steht, dass es nur bei vollständiger Zahlung Eigentumsübergabe gibt
 
nettomatik schrieb:
Kann da was passieren, wenn der Verkäufer seine monatliche Kosten nicht mehr abzahlt?
Nein, da kann nichts passieren, denn:
nettomatik schrieb:
Die Rechnung liegt bei mir jedoch stammt der Laptop aus einer Vertragsverlängerung von 1&1.
Was steht auf der Rechnung?
nettomatik schrieb:
Außerdem kann 1&1 mein Laptop sperren wie das bei Apple Macbooks bspw. der Fall ist?
Warum sollten sie?
Ergänzung ()

nettomatik schrieb:
Nein. Auf der Rechnung steht, dass es nur bei vollständiger Zahlung Eigentumsübergabe gibt
Und der Rechnungsbetrag ist?
 
Die werden ihn das Matebook bezahlen lassen wenn er seine Vertragszahlungen nicht einhält, bzw. die Forderung stellen. Das ist aber auch schon alles und wird mit dir und dem Matebook nichts zu tun haben.
 
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angerhome schrieb:
Nein, da kann nichts passieren, denn:

Was steht auf der Rechnung?

Warum sollten sie?
Ergänzung ()


Und der Rechnungsbetrag ist?
Auf der Rechnung steht einmal die Betrag zum Notebook und einmal zum Wlan Router. Es kostet monatlich 29,99€ für den Verkäufer. Unten steht: "Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Bezahlung"
Ergänzung ()

unins002 schrieb:
@nettomatik
Und hat diese vollständige Zahlung vom (aus deiner Sicht) Verkäufer bereits stattgefunden?
nein
ergibt Sinn schrieb:
Die werden ihn das Matebook bezahlen lassen wenn er seine Vertragszahlungen nicht einhält, bzw. die Forderung stellen. Das ist aber auch schon alles und wird mit dir und dem Matebook nichts zu tun haben.
Echt? Also er kriegt dann die Abmahnung wenn er seine Vertragsbedingungen nicht einhält ggf. die Zahlung. Mit meinem Notebook kann nichts passieren also - die können das nicht sperren durch das Branding wenn es bestehen sollte k.A.

Danke übrigens für eure Mitteilungen und Antworten (selbst um dieser Uhrzeit)
 
nettomatik schrieb:
Auf der Rechnung steht einmal die Betrag zum Notebook und einmal zum Wlan Router. Es kostet monatlich 29,99€ für den Verkäufer. Unten steht: "Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Bezahlung"
Mann, zitiere doch mal aus der Rechnung und zwar wörtlich.
Was steht da, was das Gerät kostet?
Noch besser schwärze Kundennummer Namen etc und stell die Rechnung als Anhang hier rein.
 
nettomatik schrieb:
Dann hätte er dir glaube ich das Teil gar nicht verkaufen dürfen, kann mich aber irren, Wie dem auch sei, wegnehmen können bzw. werden sie es dir nicht, selbst wenn er mit der Zahlung im Verzug ist.
 
Position 1: Huawei Matebook D16 mit einer Summe von 29,99€. Nach der Rechnung steht ein Satz mit: Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Zahlung. Was soll ich denn noch zitieren?
angerhome schrieb:
Mann, zitiere doch mal aus der Rechnung und zwar wörtlich.
Was steht da, was das Gerät kostet?
Noch besser schwärze Kundennummer Namen etc und stell die Rechnung als Anhang hier rein.


unins002 schrieb:
Dann hätte er dir glaube ich das Teil gar nicht verkaufen dürfen, kann mich aber irren, Wie dem auch sei, wegnehmen können bzw. werden sie es dir nicht, selbst wenn er mit der Zahlung im Verzug ist.
Okay verstehe. Mir passiert jetzt wirklich nichts bzw. auch mit dem Matebook hier?
 
Hier gibt es keine Rechtsberatung, aber von derartigen nichtkoscheren Käufen würde ich generell die Finger lassen.
Der Verkäufer des Gerätes ist zwar der Besitzer, aber nicht der Eigentümer, bevor er es nicht vollständig bezahlt hat. Ergo dürfte er das Gerät überhaupt nicht verkaufen und du als vermeintlicher Käufer hättest im Fall der Fälle "die Arschkarte", denn ein Gerät von einem Besitzer zu kaufen, der nicht der Eigentümer des Gerätes ist, ist Hehlerei.
 
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nettomatik schrieb:
Kein Eigentumsübergang ohne vollständige Bezahlung"
Man müsste jetzt den ganzen Vertrag kennen, aber es besteht die Gefahr, das dies ein Hinweis auf einen „erweiterten Eigentumsvorbehalt“ ist. Dann geht das Eigentum z.B. erst nach Zahlung der letzten Rate auf den ursprünglichen Käufer über. Man kann aber nur Sachen wirksam verkaufen, an denen man Eigentümer ist, d.h im ungünstigsten Fall ist Dein Kaufvertrag null und nichtig. Im Falle eines Ratenverzuges und/oder Insolvenz des ursprünglichen Käufers kann das Notebook gepfändet werden, im Zweifelsfall auch bei Dir.

Edit: Das durchgestrichene Text ist Quatsch. Es gibt zwar wohl Fälle wo das so ist (z.B. Immobilien und Kraftfahrzeuge), aber scheinbar nicht bei gewöhnlichen, beweglichen Sachen. Hier hat der Käufer keine Möglichkeit zu prüfen, ob der Verkäufer Eigentümer ist, daher wird ein wirksamer Kauf angenommen.
 
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TomH22 schrieb:
Im Falle eines Ratenverzuges und/oder Insolvenz des ursprünglichen Käufers kann das Notebook gepfändet werden, im Zweifelsfall auch bei Dir.
Bis hin zum entschädigungslosen Einzug, das heißt, die "Bullen" nehmen oder der Gerichtsvollzieher nimmt das Teil mit und das wars dann. Falls es ganz dumm läuft, kann man auf eine Anklage wegen Hehlerei "hoffen", was aber eher unwahrscheinlich ist.
 
TomH22 schrieb:
Dann geht das Eigentum z.B. erst nach Zahlung der letzten Rate auf den ursprünglichen Käufer über.
Wo hat der Fragesteller was von Rate geschrieben?

Ohne die Rechnung zu sehen, wird es ein Ratespiel.
 
TomH22 schrieb:
Man kann aber nur Sachen wirksam verkaufen, an denen man Eigentümer ist, d.h im ungünstigsten Fall ist Dein Kaufvertrag null und nichtig
So Fragestellungen sind ja immer spannend, deswegen habe ich noch mal etwas recherchiert. Wenn ich das richtig verstanden habe, kommt es bei gewöhnlichen beweglichen Sachen, zu einem „gutgläubigen Erwerb“, sprich der Käufer erwirbt das Eigentum, der Eigentumsvorbehalt ist für ihn irrelevant.

Soweit ich das verstanden habe, wäre auch ein „Sperren“ des Gerätes (geht bei Laptops technisch in der Regel sowieso nicht) unzulässig.
 
Der Vertrag zwischen 1&1 und dem Verkäufer kann dir völlig egal sein. Für dich ist das ganze unproblematisch.

Einzig interessant ist der Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer und der besagt: Notebook wird bar verkauft. Ab dem Moment ist das dein Eigentum. Was alles in dem 1&1 Vertrag drin steht kann dir völlig egal sein. Denn du bist Dritter und davon nicht betroffen.

Wenn der Verkäufer Probleme mit 1&1 bekommt: Nicht dein Problem.
 
Interessante Aussage. Ist das Stammtischgeschwätz, oder gibt es auch belegbare Quellen?

Der TE kann ja mal die Begriffe "bösgläubig" oder "gutgläubiger Eigentumserwerb" in die Suchmaschine eintippen. Und dann überlegen, was es ausmacht, wenn er weiß, dass der Verkäufer gar nicht der Eigentümer ist, und der Käufer also "nicht in gutem Glauben" (sondern "bösgläubig") ist...

In der Praxis verkaufen viele ihre Prämien aus Vertragsverlängerungen, weil sie diese gar nicht brauchen. Und sie zahlen auch weiterhin ihre Raten, weil sie ja telefonieren oder fernsehen oder WLAN im Haus haben wollen.

Meistens geht es also gut aus, manchmal aber eben auch nicht...
 
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Solange für den Käufer nicht offensichtlich erkennbar ist dass der Gegenstand nicht Eigentum des Verkäufers d.h. gestohlen ist, gibts da keine Probleme. Als Käufer weisst du nicht, was genau in dem 1&1 Vertrag drin steht und du weisst auch nicht ob der Verkäufer da irgendwelche Raten zahlt oder nicht. Hat den Käufer auch nicht zu interessieren.
Ein Notebook über ebay Kleinanzeigen verkaufen ist auch kein an sich verdächtiger Geschäftsvorgang. Von daher alles gut.
Macht euch mal nicht selbst bekloppt.

Der einzige der Probleme bekommt ist der Verkäufer, wenn er seine Raten nicht zahlt. Und selbst dann interessiert sich 1&1 doch nicht für das Notebook, sondern die wollen das Geld bzw. ihre Raten vom Verkäufer haben.

Man kann sich auch Probleme einreden wo gar keine sind.
 
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ist nicht nur bei diesem gerät so.
wer keine probleme hat, schafft sich welche.
 
TomH22 schrieb:
Man müsste jetzt den ganzen Vertrag kennen, aber es besteht die Gefahr, das dies ein Hinweis auf einen „erweiterten Eigentumsvorbehalt“ ist. Dann geht das Eigentum z.B. erst nach Zahlung der letzten Rate auf den ursprünglichen Käufer über.
Der Verkäufer hat einen rechtsgültigen Vertrag "unterschrieben", ergo ist er allein im Obligo den gegenüber dem Provider zu erfüllen. Ob er das Matebook selber nutzt, es verkauft oder in den Rhein geworfen hat ist dabei völlig uninteressant!

Der Provider würde eh Null Interesse haben, die Hardware zurück zu bekommen, weil es wirtschaftlicher Unsinn ist.
 
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