Ps5 gekauft eBay Kleinanzeigen x Taste klemmt ?

Avatoma schrieb:
Der einzig richtige Ratschlag hier ist also, dass der TE den Verkäufer anschreibt und mit dem Problem oder seinem Lösungsvorschlag konfrontiert und guckt, was passiert.
Dein Vorschlag mag vielleicht der 100% korrekte sein (ich bin mir da nicht so sicher), aber die meisten Menschen versuchen Gottseidank erst mal eine pragmatische und für sie gangbare Lösung.

Solltest du zu folgendem Typ Mensch gehören, zolle ich dir größten Respekt:
  • man schreibt den Verkäufer an und meldet den Mangel
  • der Verkäufer meldet sich nicht sofort, sondern erst nach 6 Tagen (Grund ist egal, der kann ja auch legit sein)
  • du bist heiß auf die Konsole und willst gamen
  • du rührst die Konsole also 6 Tage lang nicht an (sollte man machen, wenn man einen Sachmangel gemeldet hat)?
Ich gehöre zu den Menschen, die ich im ersten Abschnitt genannt habe. Ich will das Teil nutzen, und wenn es nur einer Kleinigkeit bedarf einen kleinen Mangel zu beseitigen, dann mache ich das.

pragmatisch halt. ;)
 
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Nicht immer gleich das Schlechteste vom Verkäufer denken.
Vielleicht ist er ja kulant und lässt mit sich reden.
Und bis jetzt haben wir ja keine weiteren Infos.
Also erstmal den Verkäufer kontaktieren und zwar normal und freundlich und nicht gleich drohen oder Arglist vorwerfen.
 
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@fr13del

Da haben die zwei Kumpels, die gerade zum Zocken bei mir waren, leider was anderes bemerkt.

Das Spiel lässt sich immer in verschiedene Richtungen spielen.

@abcddcba

Ich mache sowas beruflich. Also, Lösungen finden und durchsetzen. Einen Raushauen heißt hier für mich, dass ich ohne viel Diskussion, Hintergrundprüfung, Ressourceneinsatz und ohne formulierten juristische Anspruch sage, was mein Problem ist und was ich erwarte.

Weiterhin habe ich nicht vorgeschlagen eine falsche Anzeige zu erstatten. Ich habe Optionen benannt und mögliche Vorfälle thematisiert. Generell sage ich niemandem hier was zu tun ist. Was ein TE aus meinen Gedanken und Erfahrungen interpretiert und macht ist seine Sache.

@00Julius

Ein TE kann ja jederzeit entscheiden, eigene Ressourcen zu investieren, um ggf. zügiger an das von ihm gewünschte Ziel zu kommen. Wenn Geld aber grundsätzlich keine Rolle spielen würde, also einfach Kleinbeigeben für den eigenen Seelenfrieden die Hauptpriorität ist, dann würde der TE wohl kaum eine gebrauchte Konsole kaufen, sondern eine neue.

Das ist übrigens meine Lösung. Ich kaufe nie gebraucht und ich kaufe nie von privat und ich kaufe nie aus dubiosen Ländern bzw. von dubiosen Händlern, ohne solides durchsetzbares Rechtssystem oder anderweitigen pain points (Compliance-Beschwerden in den USA z. B.).
 
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Lol. Auch wenn er keine Sachmängelhaftung ausgeschlossen hat. Wie soll denn die Beweisführung so aussehen? Der TE muss nachweisen, das der Mangel bewusst verschwiegen wurde. Wenn er sie jetzt auch noch physisch selbst dort abgeholt hat und damit auch die Möglichkeit hatte, alles zu testen und zu prüfen, wie will man das argumentieren?

Wäre ich der Verkäufer, würde müde lächeln und "gekauft wie gesehen" antworten. Damit wäre die Sache für mich erledigt.
Avatoma schrieb:
Ich kaufe nie gebraucht und ich kaufe nie von privat
Damit ist man natürlich immer auf der sicheren Seite. Wobei ich das soweit einschränken würde, dass ich keine Mainstream-Elektronik in KA kaufen würde. Also sowas wie Smartphones und -watches, Konsolen, ganze PCs usw.
Viele andere Dinge kann man aber sehr wohl gebraucht kaufen. Je weniger technisch sie sind, desto besser.

Ansonsten muss man immer damit rechnen, dass an dem Zeug was sein kann und man ggf. teuren Schrott gekauft hat. Das Risiko muss einem eben bewusst sein.
Ob man selbst soweit geht und vor Gericht ziehen möchte, muss jeder für sich wissen.
 
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@Khaotik

Du bist schon wieder im Juristischen. Welche Beweisführung denn? Soweit kommt doch das Thema idealerweise gar nicht.

Warum muss der Mangel bewusst verschwiegen worden sein? Das wäre doch meines Erachtens nur interessant, wenn man in Richtung Arglist argumentieren wöllte? Meinem Verständnis nach muss ein Mangel lediglich bei Gefahrenübergang vorgelegen oder angelegt gewesen sein.
 
Du hast den Controller beim Verkäufer nicht genau geprüft, oder? Das hättest du natürlich machen können und dann direkt(!) bemängeln können, falls das Problem schon beim Kauf bestand. In der echten Welt hast du jetzt keine Chance mehr. Du kannst natürlich "einen raushauen" (:D) und den Verkäufer um Kulanz bitten. Vielleicht hat er Mitleid und gibt dir einen kleinen Betrag zurück. Vermutlich tut er das nicht.
Du kannst also jetzt nur
 
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Avatoma schrieb:
Meinem Verständnis nach muss ein Mangel lediglich bei Gefahrenübergang vorgelegen oder angelegt gewesen sein.
Ja richtig, und das kannst du jetzt wie genau nachweisen? Du willst etwas vom Verkäufer (Nachbesserung, Rückerstattung etc.) und musst das im Härtefall auch beweisen können, dass du ein Recht darauf hast.
Vor Gericht ist zwar alles möglich aber die Chancen dazu sehe ich relativ gering. Ansonsten bleibt ja nur noch die Hoffnung auf Kulanz des Verkäufers. Wenn der so nett ist und drauf eingeht hast glück, wenn nicht, musst du damit leben oder dein Recht einklagen.

Ob irgendwas irgendwann vorgelegen hat ist schön und gut - aber die Frage bleibt immer: Kannst du das beweisen?
 
So eine Sache geht nicht vor Gericht. Ich persönlich z. B. packe keine Sachen alleine aus und kommuniziere das auch so an einen Verkäufer.

Ob das wirklich genau so war und in 100% aller Fälle und ob die von mir behaupteten Leute das dann auch so vor Gericht aussagen würden, das ist doch alles erst der 3., 4., 5. oder 39. Schritt, zu dem es gar nicht kommt.


Beweisen muss ich im Zweifel erst vor Gericht. Und dann auch nicht bei Klageerhebung...

PS: Um das nochmal deutlich zu machen: Das ist hier doch keine BGB-Vorlesung im ersten Semester. Die TE hier wollen pragmatische Lösungsmöglichkeiten, die ihnen ohne viel eigenen Ressourceneinsatz die Möglichkeit zu einem möglichst guten Ergebnis ebnen. Und das ist halt quasi ausschließlich eine kommerzielle Lösung, keine juristische.
 
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Vielleicht meldet dich der Threadersteller noch mal und erklärt seine weitere Vorgehensweise.
 
abcddcba schrieb:
was ist denn bei dir diesmal "einen raushauen"? So wie im Hunde-Thread dein Vorschlag der falschen Anzeige gegen den Hundebesitzer, dass man ja beobachtet habe wie er geschlagen wurde?
Das bezieht sich imho nicht auf "diesmal" und "raushauen". So wird das anfangs auch rechtlich ausgefochten. Als ich das letzte mal in der Anwaltskanzlei war um mich vertreten zu lassen, wurden da Dinge mit angefochten, die rechtlich eigentlich vollkommen in Ordnung waren. Anfangs ist sowas ein Schlagabtausch und ein Schauen wie "dumm" die andere Seite ist. Manchen kannst du vorwerfen, was du willst, die zahlen dann alles. Hört sich blöd an, ist aber so. In einem Streit ist sich jeder selbst der Nächste und versucht alles für sich rauszuholen. Nicht nur das, was ihm zusteht.

So funktioniert das Leben. Zumindest das menschliche. Im Tierreich nicht viel anders, aber mit mehr Tot. :D
 
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Außerhalb der zwingenden Beweislast behaupte ich jedenfalls erstmal in weitem Rahmen viel. Davon dann Abstand nehmen kann ich dann in aller Regel immer noch. In Grenz- und Graubereichen informiere ich mich vorher eben belastbar.

Wer natürlich seinen Case damit aufbaut, dass zuallererst nur absolut gerichtsfeste Beweise in größerer Anzahl gesammelt werden müssen, der kommt meiner Erfahrung nach nicht weit mit seinen Forderungen.
 
@loveherati,

hast du den Verkäufer auf dieses Problem angesprochen und wenn ja, wie hat er reagiert?
 
ich kaufe dieses Produkt womit man das reinigen kann wenn es nicht bringt der wohnt in meiner Straße der kriegt Stress
 
Zuletzt bearbeitet:
loveherati schrieb:
...der wohnt in meiner Straße der kriegt Stress

Womit du dich selbst strafbar machst. Und das ganze nur weil du vor Ort nicht alles genau ausgetestet und kontrolliert hast und nun den eigenen Fehler nicht einsehen willst? Es ist numal ein Privater Verkauf gewesen. Gekauft wie gesehen. Da Du es ja abgeholt hast konntest auch alles vor Ort testen. Hast du aber nicht. Ergo Dein Fehler und nun auch dein Problem. Tu es als Lehrgeld ab und versuche den Controller zu reparieren / säubern und sonst kaufe halt einen neuen. Ist eh bald Black Friday und Controller gibt es öfters mal im angebot.

Was willst denn sonst machen wenn er nicht reagiert, die Tür nicht aufmacht, nichts erstattet usw.? Ihn auflauern? Bedrohen? Körperlich angehen? Dadurch bekomms Du auch keinen funktionieren Controller sondern nur eine anzeige wegen Nötigung / Körperverletzung. WOW

 
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Wenn Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde gilt gekauft wie gesehen solange nichts böswillig verschwiegen wurde, ansonsten nicht.

Aber recht haben und recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Außerdem ist die Frage ob das nicht zu akzeptierender Verschleiß ist.
 
Yiasmat schrieb:
Gekauft wie gesehen.
Was aber nicht zur Folge hat, dass die Gewährleistungsrechte eines Kunden gänzlich ausgeschlossen werden, sondern nur die Mängel, die ein durchschnittlicher Käufer bei ordnungsgemäßer Untersuchung ohne Sachverständigen hätte erkennen können. Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob der Käufer die Sache tatsächlich untersucht hat oder nicht.
Yiasmat schrieb:
Was willst denn sonst machen wenn er nicht reagiert,
Es wäre besser, wenn der TO den Ratschlägen hier folgen würde und sich ggf. einen neunen Controller kauft.
 
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