Illegaler Download - Nun Brief von Anwaltskanzlei

Der Vater soll sich einen Anwalt suchen.

In der Regel machen die dann untereinander eine geringere Pauschale aus. (Höre im Bekanntenkreisen von ca 500€) Der Vater Überweist diesen Betrag, unterschreibt die Unterstützungserklärung und gut ist.
Wichtig ist, dass er den µTorrent Client löscht und dafür sorge trägt, dass in seinem IP-Adressbereich niemand mehr über Torrents saugt. Sonst gibt es empfindliche Geldbußen.
 
Habe das schon hinter mir. Vor ein paar Jahren. War auch beim Anwalt und würde das heute nicht mehr machen. Die ganze Sache ist schon so rechtlich abgehangen, dass der eigene Anwalt auch nur eine mod. UE abgeben kann. Eben in Vertretung für den Abgemahnten.

Zahlen muss man trotzdem.

Man kann natürlich, wie hier im Thread schon angesprochen, versuchen es darauf ankommen zu lassen, ob der gegnerische Anwalt das Ding wirklich vor Gericht bringt.

Was mich wundert ist der geringe Streitwert. Vor ein paar Jahren waren noch 10.000€ pro Film und 4.000€ pro MP3 als handelsüblicher Streitwert angesagt. Die Branche hat wohl neue Marktpreise gefunden...:rolleyes:
 
Nur ein schlechter Anwalt würde eine pauschale raushandeln. Ein guter weiß wie es läuft, schickt ne UE hin und weißt die Forderung zurück.

Und nein, zahlen muss man nicht. Die sind nicht daran interessiert Klage zu erheben. Die kostet nämlich Geld und kann auch verloren werden.

Wie gesagt, günstigste Möglichkeit da raus zu kommen, ist eine ModUE.
Kostet paar Euro für das einschreiben.
 
WhiteShark schrieb:
Und nein, zahlen muss man nicht. Die sind nicht daran interessiert Klage zu erheben. Die kostet nämlich Geld und kann auch verloren werden.

Ein durch den Abmahner angestrebtes Verfahren zum Erlangen eines Titels würde er allerdings sehr wahrscheinlich gewinnen.

Das muss dem Abgemahnten also klar sein. In keinem Fall kann er davon ausgehen, dass er mit der Abgabe einer mod. UE, die Forderungen der Gegenseite ungültig macht.

Von daher kann man das "musst nichts zahlen und wirst auch in Zukunft keine Probleme bekommen" so nicht stehen lassen. Das muss zumindest mit "sehr wahrscheinlich" relativiert werden.

Dann passt's :)
 
Eher sehr unwahrscheinlich. Einen Titel bekommt der Abmahner nur, wenn kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelebt wird, oder die Klage gewonnen wird.

Und wie gesagt, geklagt wird sehr sehr selten. Und ob der Kläger die Klage gewinnt ist auch unsicher.
Und selbst wenn der Kläger gewinnt, wird der zu zahlende Betrag deutlich niedriger sein, als ursprünglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TE, ich hoffe, Du hast Dir einen Anwalt genommen.

@WhiteShark, Sorry, es ist doch einfach nur Deine wage Theorie. Mehr nicht!
 
Es ist eben keine wage Theorie, sondern die bewährte Methode.
Der Anwalt kann auch nichts anderes tun, als eine ModUE hinzuschicken und die Forderung zurück zu weisen.
Das kann man eben auch selbst machen und spart viel Geld dabei.

Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten und der Abmahner reicht Klage ein, kann man immer noch einen Anwalt einschalten. Vorher ist es einfach nur rausgeworfenes Geld.
 
Zitat vom TE:

Ich weiß, der Kerl ist sau dumm, wie kann man im heutigen Zeitalter noch von Torrent oder Bitreaktor herunterladen ?!?

@WhiteShark, ich habe Dich schon verstanden. Es gibt allerdings Menschen, die brauchen "echte" Hilfe.

Wer Mist macht, muss auch mal ein wenig tiefer in die Tasche greifen. Jetzt stell Dir mal vor, der Kerl würde selbst ein Schreiben aufsetzen?!? Warum, Wieso, auch immer...Das Ding würde richtig in die Hose gehen.
 
Zuletzt bearbeitet: (einfach so)
Es ist aber auch keine "echte Hilfe" auch nur zu einem Anwalt zu raten, ohne hinzuzufügen, dass dies einfach zum Pauschalpreis erfolgen sollte. Darauf lässt sich fast jeder Anwalt ein, da es schnelle Geld für eine simple mod. UE ist. (ist günstiger als man zunächst denkt)

Hinzu kommt, dass der hier genannte vertretende Anwalt kein unbeschriebendes Blatt ist und rein durch Panikmache darauf hofft, dass möglichst viele Leute voreilig überweisen. Auf ein Gerichtsverfahren werden die es sicherlich nicht ankommen lassen, da deren Kosten dann den "Gewinn" aus der Forderung bei weitem übersteigen, sprich unwirtschaftlich wäre.

Würde alles 1:1 so machen, wie WhiteShark es beschrieben hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator: (überflüssiges Zitat entfernt!)
Also ich hab auch zwei Jungendsünden gehabt - jeweils pünktlich die mod. UE abgegeben und das wars. Von einer Partei gab es dann noch ein gerichtliches Mahnverfahren - welches ich ebenfalls widerrufen habe. Seit dem ist alles ruhig. (das Amtsgericht hat mich im Nachgang noch informiert, dass die mahnende Partei nichts weiter unternommen hat - also keine Reaktion auf den Widerruf erfolgte)

Ich kann wirklich nur davon abraten, wirklich Geld zu bezahlen - auch in meinem Bekanntenkreis reichte die Abgabe der mod. UE bisher immer aus.
 
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