Impressum und Datenschutz als Untermenü

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Gast
Nabend Leute,

ich habe eine kurze Frage: Wie sieht es der Gesetzgeber, wenn das Impressum- und die Datenschutzseite als Untermenüpunkte angelegt werden?

In diesem Beispiel wäre der oberste Menüpunkt Kontakt. Die Unterüunkte Impressum und Datenschutz öffnen sich bereits beim hover, rüberfahren mit der Maus. Ich konnte diesbezüglich nicht wirklich was finden.

Danke. :)

Alex
 
ich glaube, der BGH hat mal geurteilt, dass zwei klicks um zum impressum zu gelangen gültig sind.
 
Ja, die 2 Klick Regel...
Du musst hier aber sicherstellen, dass das Menü auch ohne JavaScript funktioniert und sich auch auf Touch-Devices entsprechend bedienen lässt.

Die juristisch bessere Wahl: Schmeiß den Mist in den Footer. Kann ja auch fitzelig klein sein, aber dann is der Link überall und mit einem Klick (und 5 Minuten Scrollen, aber davon sagt das Gesetz nix *G*) erreichbar.

Vom Gestalterischen her verzichte ich lieber darauf, so etwas hirnbefreites wie das Impressum und die Datenschutzrichtlinie in der Hauptnavigation unter zu bringen. Da gehört Zeug rein, dass für den Nutzer einen echten Mehrwert bietet.
 
Danke für euer Antworten. Ja, hab die Seite nun soweit fertig und hatte erst zum Schluss an Impressum und Datenschutz gedacht, die mir dann aber nicht ins Layout gepasst haben.. Aber hab nun doch einen Footer genommen, hehe.
 
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