In Österreich geblitzt! Beiweise, Anfechtbar etc.?

VisualVelocity

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Hallo liebe Forumbaseler,

ich habe heute einen Brief aus Österreich erhalten, anscheinend wurde ich (wie auch immer) direkt nach einem Ortsschild geblitzt.

Nun weiß ich jedoch nicht, was ich für Möglichkeiten habe, wenn alles rechtens ist zahle ich halt, aber da nicht einmal erwähnt wurde, ob nun ein Blitzerfoto vorliegt, oder ob nur per Radar gemessen wurde (was meines Wissens kein rechtsgültiger Beweis ist), bin ich ein wenig misstrauisch.

Was kann ich nun tun? Kann ich das Foto (einen Beweis) anfordern, ohne gleich einen Anwalt nehmen zu müssen?

Desweiteren würde mich interessieren welches Recht nun für mich als Deutschen gilt, hier darf man zum Beispiel erst nach einem bestimmten Abstand nach dem Ortsschild messen, ist das dort nicht so, und welches Recht gilt nun für mich?

Hier der Brief:

DSC_2047.jpg.html


Ich freue mich über jede Antwort, die mir weiterhelfen könnte!

Beste Grüße

VV
 
Also wenn du dich zu derzeit in Österreich befunden hast, dann werden die dich auch korrekt gemessen haben ... Foto ist ja keine Pflicht.

Ansonsten such doch direkt einen Anwalt auf.
 
In Österreich einen Anwalt suchen oder zahlen. Zur Anwendung kommt natürlich österreichisches Recht und da dürftest du hier wohl kaum einen Experten finden.
 
Was solls, du bist zu schnell gefahren, wurdest erwischt und musst jetzt zahlen. Warum sich die Leute immer rauswinden müssen anstatt sich der Wahrheit zu stellen.
 
es gilt österreichisches recht. 44km/h zu schnell? es darf heute echt jeder nen führerschein machen...

den rest sagt dir google... ich nehm nur mal ein beispiel:

Österreich und die Niederlande sind Sonderfälle. Mit diesen Ländern bestehen so genannte Vollstreckungsabkommen, gegenseitig Amtshilfe wird schnell geleistet. Es ist also ratsam, österreichische Strafzettel rasch zu zahlen.

zahl und sei froh, dass du so günstig davonkommst und weiter andere menschen gefährden kannst, indem du mit 100 klamotten durch geschlossene ortschaften rast. menschenleben zählen für manche einfach nicht wies scheint...
 
Es gilt das Recht aus Österreich, da Du dort auch Deinen Verstoß begangen hast. Es gibt ein Abkommen mit Österreich, dass die Strafverfolgung auch länderübergreifend in Deutschland vorgenommen werden kann.

http://arboe.at/2856.html

Es sind halt nicht alle Strafen so günstig, wie in Deutschland.
 
VisualVelocity schrieb:
Desweiteren würde mich interessieren welches Recht nun für mich als Deutschen gilt, hier darf man zum Beispiel erst nach einem bestimmten Abstand nach dem Ortsschild messen...

Und selbst wenn hier erst mit bestimmten Abstand zum Ortsschild gemessen werden darf (?!) gilt die Geschwindigkeitsvorgabe ab diesem Punkt. Und wen man mit 100km/h in ne Ortschaft einfährt ist man zu halt viel zu schnell, da ist es auch egal ob erst nach 20 oder 30 Metern gemessen wird.

Die Geldstrafe ist zwar schon nicht ohne, aber manche lernen es halt nur so (und bei dieser Geschwindigkeit gehe ich einfach mal das du generell nicht besonders langsam fährst?!).

Bezahlen und fertig (und in Zukunft an die Begrenzungen halten!)




cya
cr@zy
 
Naja ich würde zahlen, unterm strich ist das das billigste - Anwalt usw.
das kostet doch sehr viel.
Ausser du machst in Zukunft einen großen Bogen um Austria :p

In der Schweiz hätten sie dich wohl an Ort und Stelle verhaftet und
dein Auto konfisziert :D
 
Labtec schrieb:
360€ is halt knackig :D
bei uns würde das "nur" 75€ kosten .. ;)

Und in Deutschland würds 200 € kosten und einen Monat Fahrverbot geben. Dagegen wirken die 360 € garnet so schlimm.


VisualVelocity schrieb:
(...)Desweiteren würde mich interessieren welches Recht nun für mich als Deutschen gilt, hier darf man zum Beispiel erst nach einem bestimmten Abstand nach dem Ortsschild messen, ist das dort nicht so, und welches Recht gilt nun für mich?(...)

Wo genau steht denn, dass erst x Meter nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen werden darf? Es ist zwar in der Praxis üblich, dass (besonders außerorts), erst einige Meter nach der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt wird, eine klar definierte "Kulanz-Zone" gibt es meines Wissens jedoch nicht. Gegen direkt am Schild blitzen spricht in Deutschland soweit ich weiß nichts, es gibt höchstens interne Dienstanweisungen bei den zuständigen Behörden, erst in einem bestimmten Abstand zu blitzen.

Zwecks Recht im Allgemeinen: Wenn du im Ausland bist dann hast du dich nach der dortigen Rechtslage zu richten, egal wie diese von der "eigenen" Rechtslage abweicht. Mit der Argumentation "aber nach unserem Recht..." wird man wohl nirgens weit kommen.

Und noch ne Bemerkung: 94 km/h am Ortsschild ist schon ordentlich, waren hintendran wenigstens noch 100 Meter bis ne Seitenstraße oder die ersten Häuser kamen? (gibt ja so tolle Ortschaften, die ihre Ortsschilder gefühlt nen halben Kilometer vor dem Ort bauen)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Hexor...: einen großen Bogen um Austria machen nutzt Deutschen Bürgern nichts, da das Vollstreckungsabkommen ja die Vollstreckung beinhaltet !

d.h.: dein Ordnungsamt/Gerichtsvollzieher wird die Strafe bei dir eintreiben.
Ungekehrt gilt das natürlich auch für Österreicher die sowas in D machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hill01 schrieb:
Wo genau steht denn, dass erst x Meter nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemessen werden darf? Es ist zwar in der Praxis üblich, dass (besonders außerorts), erst einige Meter nach der neuen Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt wird, eine klar definierte "Kulanz-Zone" gibt es meines Wissens jedoch nicht. Gegen direkt am Schild blitzen spricht in Deutschland soweit ich weiß nichts, es gibt höchstens interne Dienstanweisungen bei den zuständigen Behörden, erst in einem bestimmten Abstand zu blitzen.

Allerdings regeln Richtlinien der Bundesländer auch das „Blitzen in
der Nähe einer Geschwindigkeitsbeschränkung“ und bestimmen die
Mindestentfernung, ab wann geblitzt werden darf. Diese beträgt
zwischen 100 Metern in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern
und 200 Metern in Bayern und Nordrhein-Westfalen. Wird gegen
den einzuhaltenden Mindestabstand verstoßen, bleibt die Messung
zwar grundsätzlich verwertbar. Der Verkehrssünder muss dann seine
Geldbuße zahlen bzw. kassiert seine Punkte in Flensburg. Aber die
Rechtsfolgen für den Betroffenen können gemildert werden. Sprich:
Ein Fahrverbot wird in der Regel nicht in Betracht kommen, weil
keine „grobe oder beharrliche Pflichtwidrigkeit“ vorliegt.
quelle: www.lenhart-ra.de/pdf/BMW2.pdf
 
nobbinator schrieb:
Es gilt das Recht aus Österreich, da Du dort auch Deinen Verstoß begangen hast. Es gibt ein Abkommen mit Österreich, dass die Strafverfolgung auch länderübergreifend in Deutschland vorgenommen werden kann.

Werden Geldstrafen nicht seit kurzem innerhalb der EU vollstreckt? Nur Punkte und Fahrverbote gelten im jeweiligen Land.
 
Wenn es ein stationäres Radar war könntest Du Glück haben. Soweit ich weiß, werden auf unseren Autobahnen gerade einige Radaranlagen auf Blitz von vorne und hinten umgestellt, damit diese Beweise von Deutschland über das Rechtshilfe Abkommen anerkannt werden. Bilder von hinten allein sind soweit ich weiß strittig, und das machen fast alle unsere Kästen derzeit.

Wenn Du von der Polizei mit einem mobilen Radarkasten gemessen wurdest, gibt es auch nur ein Foto von hinten.
Wenn Du mit der Laserpistole gemessen wurdest gibt es keine Bilder.

Als Österreicher wärst Du Deinen Führerschein für diese Übertretung los, da mehr als 40km/h im Ortsgebiet Überschreitung. Wundert mich, das es so schmerzlos geht für Ausländer.

Sei dankbar und zahle.
 
Na da habe ich ja eine steile Vorlage geliefert!

Üblicherweise fahre ich innerorts um die 60 (Tacho), in dem Fall war das wohl ein Ortsschild hinter einer spaßigen Kurve, da latsch ich halt, wenn keine Gefährdung gegeben ist, nicht in die Bremse sondern schalt runter und brems leicht ab. Daher ja auch die von morphium erwähnte Abstandsregel; niemand muss, wenn es nicht sinnvoll ist den Anker werfen...

Ausserdem habe ich erwähnt, dass ich zahle, wenn es okay ist, dankbar bin ich aber sicherlich nicht, dass mich irgendein Hirsch am Ortsschild, wo offensichtlich nichts los war, misst..

Johannes66 hat ja schon erwähnt, dass einige Bilder in Deutschland strittig sind, eine Messung mit der Laserpistole ist soweit ich weiß auch nur gültig, wenn man sofort rausgezogen wird und gleich zahlt!

Abgesehen davon finde ich es schade, dass sonst niemand auf meine Frage eingegangen ist. Kann ich nun das Foto anfordern? Ist auch eine Messung per Laser in Österreich rechtsgültiger Beweis?
 
Zuletzt bearbeitet:
VisualVelocity schrieb:
... niemand muss, wenn es nicht sinnvoll ist den Anker werfen...dankbar bin ich aber sicherlich nicht, dass mich irgendein Hirsch am Ortsschild, wo offensichtlich nichts los war, misst...

Solange du nicht einsichtig bist und denkst, das du dich nur dort anpassen musst, wo deiner Meinung nach was los ist, wirst du immer wieder zu schnell fahren und andere Menschen gefährden.

Du scheinst dich mehr um die Vermeidung der Strafe zu kümmern, hoffst auf Verfahrens- und Formfehler und willst lieber Einspruch erheben. Das zeigt deutlich wess' geistig Kind du bist.
 
Das hast Du wunderschön formuliert, jedoch frag' ich mich was Du an meiner Stelle machen würdest.

Ein Dankesschreiben an die Bezirkshauptmannschaft verfassen, in dem Du erwähnst, dass Du dich geläutert fühlst und ab sofort nicht mehr Auto fährst?

Ich will schlicht und einfach prüfen, ob so eine Anschuldigung, die ich eben für falsch halte und gern bewiesen hätte, so stimmt.

Ich wäre Dankbar, wenn Du Dich Produktiv verhalten könntest, wenn Du denkst, dass ich ein böser Mensch bin, kannst Du mir das gerne per PM mitteilen. In einem Forum geht es um Objektivität.

P.S.: Auch mit einer übertriebenen Bremsung kann man Menschenleben gefährden, das hätte mich auf dem Motorrad schonmal beinahe das Leben gekostet. Solange man die Situation nicht mitbekommen hat, sollte man nicht in diesem Maß darüber urteilen.
 
Zuletzt bearbeitet:
VisualVelocity schrieb:
Das hast Du wunderschön formuliert, jedoch frag' ich mich was Du an meiner Stelle machen würdest....

Die Strafe zahlen! Und ich würde die Anschuldigung nicht für falsch halten oder mich rauswinden, du wurdest geblitzt, du warst zu schnell! Jetzt willst du Fotos, die Bweise anzweifeln, versuchen zu scheinargumentieren - das ist bullshit!

Ich fahre auch gerne (zu) schnell, aber wenns mich erwischt, dann Pech gehabt, dann war ich zu dumm und zu schnell und bezahle meinen Teil. Du kommst noch gut aus der Sache raus, dein Führerschein bleibt bei dir, frag mal die Österreicher hier.

VisualVelocity schrieb:
...Ich will schlicht und einfach prüfen, ob so eine Anschuldigung, die ich eben für falsch halte und gern bewiesen hätte, so stimmt.....

Das ist doch quatsch. Die österreichischen Bullizisten werden doch nicht auf deutsche Urlauber lauern und denen falsche Bescheide zustellen. Und nur weil du im TV ab und an was von falschen Messungen hörst musst du nicht gleich die halbe Alpenjustiz beschäftigen.

Wie schnell bist du denn deiner Meinung nach gefahren? Warum ist die Anschuldigung falsch? Stimmt die km/h-Zahl nicht? Warst du bereits außerhalb des Ortes?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gehirn einschalten hilft ungemein...
wenn du Beweise haben möchtest, dann wende dich an den Absender des Briefes
wenn du meinst, das die Strafe nicht rechtens ist, dann such dir einen Anwalt für Verkehrsrecht in Österreich
wenn du meinst, du müsstest gar nichts tun (also auch nicht zahlen), dann kriegst du bald Mahnschreiben bzw. es klingelt an deiner Tür
dann steht da nämlich jemand, der das Geld eintreiben will

so sieht es aus und nicht anders - nun mach, was du für richtig hälst


PS: eine Bewertung deines Fahrstils behalte ich lieber für mich...
 

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